Ferdinand III., Kristina von Schweden : Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück | |
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wie auch die Verträge von Jahren 1584. vnd 1591. (woferrn sie dieser Ordnung directè oder indirectè, nicht zuwider lauffen) in jhren Kräfften allerdings vnverletzt.
[Art. V, 11] VndDünckelspiel / Biberach / Ravenspurg. demnach zu Dünckelspiel Biberach vnnd Ravenspurg / zwey Bürgermeister / einer der Catholischen / der ander Augspurgischen Confession [und vier Innere Ratsherren in gleicher Zahl von beiden Bekenntnissen bestellt][1] seyn. So solle ebenmässige Gleichheit mit den Rathsmannen / Bürgerlichen Richtern / Schatzmeistern / wie auch allen andern öffentlichen Aemptern / Digniteten vnnd Verwaltungen / gehalten werden: Belangend den Gerichts-Schultheißen / Syndicat / vnd deß Raths vnd Gerichts-Secretarien / wie auch andere dergleichen Aempter / welche einer Person allein vffgetragen [werden/ solle immerdar die Veränderung wechsels weiß gehalten][2] werden.
Also / daß vff Abgang eines Catholischen alleweil ein Augspurgischer Confessions-Verwandter / vnd hingegen auff Abgang eines Augspurger Confession-Zugethanen ein Catholischer im Ampt folge: Was die Manier der Wahl / vnd mehrere Stimmen / als auch die Vffsichte [der] Kirchen vnd Schulen / wie nicht wenigers die Jährliche Ablesung dieser Verordnung betrifft / soll es ebener massen / als mit Augspurg gehalten werden.
[Art. V, 12] DieThonawerth. Statt Thonawerth betreffend / daferrn in nechstkünfftigem allgemeinen Reichs-Tage / selbige in vorige Freyheiten wider zu setzen / von deß Heyl. Röm. Reichs Ständen solte gut befunden werden / so soll sie gleiches Rechts in Geistlichen vnd Weltlichen / sich bedienen / welches ander deß Heyl. Römischen Reichs Stände / Krafft gegenwärtiges Vertrags / geniessen / jedoch ohne Nachtheil deren Rechten / welche bey dieser Statt interessirt seyn.
[Art. V, 13] Der Termin deß Jahres Anno 1624. soll denen kein Nachtheil gebähren / welche in Krafft der Amnestiae oder sonsten restituirt werden sollen.
[Art. V, 14] 3. Anlangend Ohnmittelbare Geistl. Güter. die ohnmittelbare geistliche Güter / sie seyen gleich Ertz-Bischthumb / Bischthumb/ Praelaturen / Apteyen / Baleyen / Probsteyen / Commenthureyen / oder befreyte Weltliche Stifftungen / vnnd sonsten / sollen sampt den Einkünfften / Pensionen vnnd andern was Namen sie auch haben mögen / in Stätten oder vff dem Land / welche die Catholische / oder Augspurgischer Confessions-Verwandte Ständ den
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_031.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)