Ferdinand III., Kristina von Schweden : Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück | |
|
ImPrivilegium primae instantiae, etc. übrigen solle so wohl am Käys. Hoff: als Cammergericht / das privilegium primae instantiae, Austregarum die Iura vnd Privilegia de non appellando, den Reichs-Ständen vnbenommen / oder vnversehret verbleiben / auch nicht durch Mandata, oder Commissiones, oder Avocationes, oder vff einige andere Weise beunrühiget werden.
Endlich / nach dem auch von Abschaffung deß Käys. Hoffgerichts zu Rothweyl / Landgerichten in Schwaben / vnd andern / so bißhero im Römis. Reich in Vbung / Anregung geschehen: vnd dieses eine Sache von grösserer Wichtigkeit ist. So solle deren ferrnere Erwegung vff nächstkommenden Reichs-Tag verschoben seyn.
[Art. V, 57] Die Assessores der Augspurgischen Confession, sollen praesentirt werden / Von
Sachsen | ||||
Chur- | Brandenburg | -- 6. | ||
Pfaltz | ||||
Vom | Ober-Sächsischen Crayß | -- 4. | Wechselsweiß unter disen
beyden Craysen | |
Vnder-Sächsischen | -- 4. |
Deß Fränckischen Cräyses Ständen.
Augspurgischer Confession | - 2. | Wechselsweiß unter diesen
vier Craysen. |
Schwäbischen | - 2. | |
Ober-Rheinischen | - 2. | |
Westphälischen | - 2. |
[Art. V, 58] Vnd ob zwar vnter dieser Verordnung keiner Ständ deß Reichs Augspurgischer Confession Meldung geschicht / welche so vnter dem Bäyerischen Cräyß begriffen / so solle jedoch dieses denselben kein Nachtheil bringen. Sondern deren Rechte / Privilegia vnd Freyheiten in jhren Würden verbleiben.
[Art. VI] NachBasel vnd die Aydtgenoßschafft wird von dem Reich für exempt gehalten. dem auch die Röm. Käyserl. Mayst. vff eingebrachte Klage in Namen der Statt Basel vnd gantzen Eydgenoßschafft / für denen zu gegenwärtiger Zusammenkunfft deputirten Gevollmächtigten / wegen etlicher processen / vnd Executions-Mandaten, so von der Käyserlichen Cammer gegen ermeldte Statt vnnd andere der Aydgenoßschafft verbundene Stände / wie auch derselben Bürger vnd Vnderthanen abgefast / nach eingezogenem Rath vnd Meynung der Reichs-Stände
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_050.jpg&oldid=- (Version vom 24.10.2016)