Ferdinand III., Kristina von Schweden : Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück | |
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mit diesem Beding / daß sie besagten Ordens-Bewilligung selbst zu wegen bringen / vnd derselben / wie auch dem Herrn Churf. zu Brandenburg / als deren Patron / so offt sich der Fall begeben wird / vnd bißhero gelayst worden / auch forthin laysten sollen.
[Art. XII,4] Es wird auch die Röm. Keys. Mayt. selbigem die hiebevorn erhaltene Zölle an der Elbe zu ewigen Tagen bestättigen / mit Erlassung der künfftigen Reichs-Contribution ausser deß Schwedischen Kriegsvolcks Begnügung / biß die Summ 200000. Reichsthaler verglichen seyn wird.
Es soll über das die gesuchte Wingerschianische[1] Forderunge / als welche auß Veranlassung deß Kriegs entstanden / auch die darüber geführte Processen vnd ergangener Decreten allerdings vffgehoben seyn: Also / daß weder die Hertzogen zu Meckelnburg / weder die Statt Hamburg / derentwegen hinführo weiter nicht besprochen werden können noch sollen.
[Art. XIII, 1] Braunschw. vnd Lüneburg tretten ab. Nach dem das Fürstliche Hauß Braunschweig / Lünenburg / vmb den gemeinen Frieden desto besser vnd leichter zu bestättigen / von denen Condiutoriis im Ertzstifft Magdeburg vnd Bremen / wie auch im Stifft Halberstatt / vnd Ratzenburg / mit dem Beding abgetretten ist / daß vnter andern demselben die Abwechselung vnnd Succession mit den Catholischen im Stifft Oßnabrück zugeeygnet werde: Hierumb so haben die Röm. Käyserl. Mayst. deß Heyl. Röm. Reichs gegenwärtigen Zustand gar nicht dienlich ermessen / daß derentwegen der allgemeine Frieden länger vffzuhalten seye / vnd daher bewilligt vnd zugelassen / daß dergleichen Abwechselunge in besagtem Bischthumb Oßnabrück hinführo zwischen Catholischer vnd Augspurgischer Confessions-Bischoffen / jedoch auß dem Fürstlichen Hause der Hertzogen zu Braunschweig Lüneburg / so lang dasselbe seyn wird / zu erwöhlen statt haben solle / vff Maaß vnd Weise wie folget:
[Art. XIII, 2] Gustavus Gustavi renuncirt dem Stifft Oßnabrück / gegen 80000 Reichsthaler. Fürs Erste / Demnach Herr Gustavus Gustavi, Graffe in Wasseburg / deß Königreichs Schweden Senator, allen seinem an das Stifft Oßnabrück / auß gegenwärtigen Kriegs gehabtem Anspruch renunciret. Auch die Stände vnd Vnderthanen jhrer Jhme gelaystete Pflicht erlässet / So ist Herr Bischoffe Frantz Wilhelm / vnd dessen Nachfolger / wie auch das Capitul / Stände vnd Vnderthanen besagtes Bischthumbs / Krafft dieses / verbunden / besagtem Herrn Graffen / vnd dessen Befelchshabern zu Hamburg / jnnerhalb vier Jahren / vom Tage deß publicirten Friedens zu bezahlen 80000. Reichsthaler: also daß Jährlichs 20000. zu Hamburg besagtem Graffen / oder dessen
- ↑ Forderung eines Obristen Albert Wengersky (Weinersky, Wingersky) aus dessen Zeit als Statthalter Wallensteins in Mecklenburg, vgl. Meiern, Acta Pacis Westphalicae Publica, P. VI, S. 529 ff.
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_067.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)