Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 067.jpg

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mit diesem Beding / daß sie besagten Ordens-Bewilligung selbst zu wegen bringen / vnd derselben / wie auch dem Herrn Churf. zu Brandenburg / als deren Patron / so offt sich der Fall begeben wird / vnd bißhero gelayst worden / auch forthin laysten sollen.

[Art. XII,4] Es wird auch die Röm. Keys. Mayt. selbigem die hiebevorn erhaltene Zölle an der Elbe zu ewigen Tagen bestättigen / mit Erlassung der künfftigen Reichs-Contribution ausser deß Schwedischen Kriegsvolcks Begnügung / biß die Summ 200000. Reichsthaler verglichen seyn wird.

Es soll über das die gesuchte Wingerschianische[1] Forderunge / als welche auß Veranlassung deß Kriegs entstanden / auch die darüber geführte Processen vnd ergangener Decreten allerdings vffgehoben seyn: Also / daß weder die Hertzogen zu Meckelnburg / weder die Statt Hamburg / derentwegen hinführo weiter nicht besprochen werden können noch sollen.


XIII.

[Art. XIII, 1] Braunschw. vnd Lüneburg tretten ab. Nach dem das Fürstliche Hauß Braunschweig / Lünenburg / vmb den gemeinen Frieden desto besser vnd leichter zu bestättigen / von denen Condiutoriis im Ertzstifft Magdeburg vnd Bremen / wie auch im Stifft Halberstatt / vnd Ratzenburg / mit dem Beding abgetretten ist / daß vnter andern demselben die Abwechselung vnnd Succession mit den Catholischen im Stifft Oßnabrück zugeeygnet werde: Hierumb so haben die Röm. Käyserl. Mayst. deß Heyl. Röm. Reichs gegenwärtigen Zustand gar nicht dienlich ermessen / daß derentwegen der allgemeine Frieden länger vffzuhalten seye / vnd daher bewilligt vnd zugelassen / daß dergleichen Abwechselunge in besagtem Bischthumb Oßnabrück hinführo zwischen Catholischer vnd Augspurgischer Confessions-Bischoffen / jedoch auß dem Fürstlichen Hause der Hertzogen zu Braunschweig Lüneburg / so lang dasselbe seyn wird / zu erwöhlen statt haben solle / vff Maaß vnd Weise wie folget:

[Art. XIII, 2] Gustavus Gustavi renuncirt dem Stifft Oßnabrück / gegen 80000 Reichsthaler. Fürs Erste / Demnach Herr Gustavus Gustavi, Graffe in Wasseburg / deß Königreichs Schweden Senator, allen seinem an das Stifft Oßnabrück / auß gegenwärtigen Kriegs gehabtem Anspruch renunciret. Auch die Stände vnd Vnderthanen jhrer Jhme gelaystete Pflicht erlässet / So ist Herr Bischoffe Frantz Wilhelm / vnd dessen Nachfolger / wie auch das Capitul / Stände vnd Vnderthanen besagtes Bischthumbs / Krafft dieses / verbunden / besagtem Herrn Graffen / vnd dessen Befelchshabern zu Hamburg / jnnerhalb vier Jahren / vom Tage deß publicirten Friedens zu bezahlen 80000. Reichsthaler: also daß Jährlichs 20000. zu Hamburg besagtem Graffen / oder dessen

  1. Forderung eines Obristen Albert Wengersky (Weinersky, Wingersky) aus dessen Zeit als Statthalter Wallensteins in Mecklenburg, vgl. Meiern, Acta Pacis Westphalicae Publica, P. VI, S. 529 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_067.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)