Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 068.jpg

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Befehlshabern erlegt vnd entricht / oder vff den säumungs-Fälle / Kraft dieser allgemeinen Pacification, die Execution vorgenommen werden solle.

[Art. XIII, 3] Herr Frantz Wilhelm Bischoff zu Oßnabrück / wird restituirt. Für das andere / solle besagtes Bischthumb Oßnabrück / gantz vnd zumahl / mit allen seinen Angehörungen / in Welt- vnd Geistlichem / dem jetzigen Herrn Bischoffen Francisco Wilhelmo, mit allen Rechten wider zu besitzen restituirt werden. Massen die einmühtige vnd jmmerwährende getroffene Vergleichung Herrn Bischoffen Francisci Wilhelmi, vnd deß Hauses Braunschweig / Lüneburg / auch Stiffts Oßnabrück / Capitularen / mit sich bringt.

[Art. XIII, 4] Solle in den Stand gesetzt werden / wie selbiges Anno 1624. gewesen ist. Drittens / den Zustand der Religion vnd Geistlichen / wie auch der gantzen Clerisey beyder Religionen / so wohl in der Statt Oßnabrück selbst / als übrigen zu diesem Stifft gehörigem Gebieth / Stätten / Höffen / Dörffern / vnd allen andern Orten / soll seyn vnd gesetzt werden / vff den Fuß / wie er am 1. Januarij / Anno 1624. gewesen. Jedoch also / daß zuvor ein gewisse Bestimmung vnnd Verordnung in dem jenigen geschehe / was nach dem Jahr 1624. an den Dienern am Wort Gottes / auch Göttlichen Dienst geändert befunden wird / welches obbesagter Capitulation einzuverleiben stehet. Vnd soll der Herr Bischoff / vermittelst eines schrifftlichen Reverss, seine Stände / vnnd Vnderthanen in Erforderung der Pflichten / versichern / benebenst daß er ihre Gerechtsame / vnd Privilegia, [wie es von Alters herkommen / vngekrenckt lassen wolle /][1] wie auch was ferrners der künfftigen Administration deß Stiffts / dessen Ständen vnd Vnderthanen[2] zu beyderseits Sicherheit wird nothwendig erachtet werden.

[Art. XIII, 5] Dessen Successor soll seyn / Herr Ernst Augustus / Hertzog zu Braunsch. vnd Lüneb. Zum Vierdten / Nach tödtlichem Hintritt deß Herrn Bischoffs / soll im Bischthumb Oßnabrück succediren Herr Ernst Augustus / Hertzog zu Braunschweig vnd Lünenburg: Welcher in Krafft dieser öffentlichen Friedenshandlung / desselben benandter successor, vnd das Thumb Capitul zu Oßnabrück / wie auch andere Stände vnd Vnderthanen / verbunden seyn solle / alsobalden nach Abgang oder Vffkündung deß jetzigen Bischoffs / gedachten Herrn Ernst Augustum zu einem Bischoff anzunehmen / vnd bemeldte Ständ zu dem Ende / jnnerhalb dreyer Monat / von Zeit deß geschlossenen Friedens anzurechnen / Jhme die gewöhnliche Pflichte abzustatten vff die Bedinge / wie die stetswährende getroffene Vergleichung mit den Ständen solchem Maß gibt.

[Art. XIII, 6] Da aber Hertzog Ernestus Augustus, nach Abgang deß jetzigen

  1. ergänzt nach [1], S. 42
  2. Vorlage: Vnderthanrn
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_068.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)