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von B. sei seinen Freunden zu überweisen. Es wurde auch nach dieser Vorschrift verfahren trotz eingehend begründeter und trefflich entwickelter Einwände des Amtsschreibers; in diesen wurde besonders betont, daß der entlassene H. leicht ein Unglück anrichten könne.

Der Niederlegung dieser Dollhäuser waren noch folgende Ueberlegungen und Untersuchungen voraus gegangen. Man unterschied Leute, die wirklich furiose und solche die nur in etwas verrückt oder albern seien; hätten Verwandte die Einsperrung verlangt, so hätten sie 40 Rthr. jährlich praenumerando dafür zu erlegen, es sei denn, daß sie arm und einen solch wüthenden Menschen nicht bei sich haben könnten, dann müße die hohe Herrschaft einen solchen auf ihre Unkosten drein nehmen. Die übrigen aber, so nur in etwas verrückt seien, solle man ihren Verwandten wieder zurückschicken, oder diese müßten eben die 40 Rthr. erlegen. Ein Zusatz erläutert diese Bestimmung dann noch dahin, daß die 40 Rthr. nur von denen zu fordern seien, die zu dem Dollhaus nicht monatlich contribuirten! Es würden dann wohl nicht viele in den Dollhäusern verbleiben und könnten die beiden Dollhäuser zu Oldenburg und Trittau eingehen und verkauft werden; hingegen könne man das zu Neumünster besser sammt dem Zuchthause aptiren, damit die armen Leute mehr frische Luft zu genießen hätten, da sie namentlich in dem letzteren sonst vor Gestank vergehen müßten. Der Zuchthausspeisemeister könne die dollen Leute mit beköstigen, und es sei dann nur noch ein verheiratheter Aufseher für das Dollhaus nöthig.

Das Dollhaus in Neumünster scheint 1728 gebaut zu sein und zwar getrennt von dem dortigen Zuchthaus. Obwohl ein Wechsel der Insassen auch schon vorher stattfand und die Verwaltung beider vielfach in denselben Händen lag, wurde doch erst 1746 vorgeschlagen, Zucht- und Dollhaus zu combiniren. Das Dollhaus lag hinter dem Zuchthause und war ein ins Quadrat gebauter Flügel von einem Stockwerk; jeder Wahnsinnige wurde in einer besonderen Coje verwahrt.

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0152.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)