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doch gegen niedrigere Sätze, wie das theilweise schon vorher geschah. Wie weit jene Forderung ausgeführt wurde, finde ich nicht, indessen eine Klage von 1752, daß Norder-Dithmarschen zu wenig zahle. „Die Folge würde aber dann sein, daß statt der bestehenden 4 Bedürfnisse 6 nöthig würden, umb nicht wie bishero im Nothfall die Wahnwitzigen im Zuchthause und geheimen Cammern zu placiren.“ Noch im Jahre 1750 wurde der Befehl ertheilt, das Neumünster’sche Dollhaus abzubrechen und an dem dazu ausgewiesenen Ort nebst noch zu erbauenden 2 Cojen wieder aufsetzen zu lassen; im November geschah dies. Leider scheint dadurch für Reinlichkeit nicht viel gewonnen zu sein, denn die im alten Dollhause so oft gehörten Klagen über Ungeziefer wiederholten sich auch im neuen; ebenso wird über Kleidermangel berichtet. Es ist daher auch zu befürchten, daß mit diesen Uebelständen ebenfalls die inhumane Behandlung der alten Zeit überging; aber die bessere Ansicht regt sich wie wir oben sahen. Ein weiterer Beweis ist die Cassirung eines Dollwärters ohne Abschied im August 1750, weil er nicht nur den Speisemeister und dessen Frau wiederholt geprügelt, „wie nicht weniger seine Bosheit an denen Wahnwitzigen ausgeübet und sie ohne Ursache tractiret; wie nun zwar einiger Maßen Furcht bey solchen Leuten seyn muß, so wird doch solches zur rechter Zeit und mit Maßen erfordert.“

Im Folgenden habe ich aus den Acten versucht, einige eingehendere Krankengeschichten zusammenzustellen; freilich ist dies nur sehr unvollkommen gelungen, aber sie sind doch geeignet, die damalige Irrenpflege zu beleuchten. Im Dezember 1750 beginnen lange Verhandlungen über die Entlassung eines ehemaligen Pastoren B., der wegen öffentlichen Aergernisse und grober Verstöße gegen die öffentliche Sitte im Zuchthaus inhaftirt war. Unterm 3. Dezember 1750 erfordert die Kammer ein Gutachten; am 10. antwortet der Kammer-Assessor und Amtsschreiber Cordemann: B. bezeugte wie leid es ihm sey, daß er bei empfundener hie bevorigen Unruhe,

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0162.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)