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ein Gesuch beim König ein, ein allgemeines Zucht- & Werkhaus für das Herzogthum Schleswig einzurichten. Veranlassung zu dieser wiederholten Eingabe war die Abweisung eines Receptionsgesuches eines Studiosus O. in das Glückstädter Zuchthaus, weil dieses „nicht eben zur Aufnahme und Bewachung wahnwitziger Leute eingerichtet“ sei. Einige Jahre später wurde ein „privatives“ Zuchthaus in Flensburg eingerichtet.

Hier ist von weiterem Interesse die folgende Nachricht. Am 22. Februar 1800 ergeht an den Magistrat zu Flensburg ein Schreiben des Inhalts: „Da es der Kanzeley auffallend gewesen ist, aus dem vom Flensburg’schen Magistrat unterm 18. v. M. eingesandten Verzeichniße der im dortigen Zuchthause sitzenden Personen zu bemerken, daß von den in dieser Anstalt unter Aufsicht befindlichen Wahnsinnigen im vorigen Jahre sechs Personen entlassen worden; So wünscht die Kanzeley von gedachtem Magistrat mit einer Nachricht versehen zu werden, welche Bewandniß es mit der Gemüthskrankheit dieser Genesenen eigentlich gehabt habe und ob etwa die Herstellung derselben irgend einer besonderen Behandlungsart oder Heilungsmethode des bey der Anstalt angestellten Arztes zuzuschreiben sey.“ Zu diesem Falle stellte sich heraus, daß es sich zwar um keine Wahnsinnige gehandelt hatte, aber der Magistrat entwickelte am 27. Mai 1800 folgende Gründe für die Aufnahme solcher in das Flensburger Zuchthaus. „Das für die Bestrafung und Detention der unter dem Weichbilde der Stadt Flensburg sortirenden Einwohner dienende Zuchthaus liegt in der Stadt selbst, also ganz in der Nähe, und fallen daher die lästigen Transport-Kosten weg, womit die von Glückstadt weit entfernten Kommunen dieses Herzogthums, die ihre Züchtlinge oder Wahnsinnige dahin senden dürfen, sich bebürdet sehen müssen. Hier ist keine übereilte oder mißbräuchliche Einsperrung der am Verstande leidenden zu besorgen, weil entweder Verwandte oder Bekannte oder Nachbarn der Detinirten in der Nähe sind, und sich seiner annehmen können. Dem Ausbruch eines höheren Grades

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0189.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)