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ADB:Barbaczy, Joseph

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Artikel „Barbaczy, Joseph“ von Emanuel Leser in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 46–48, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Barbaczy,_Joseph&oldid=- (Version vom 16. November 2024, 23:33 Uhr UTC)
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Barbaczy: Joseph B., österreichischer Officier, dessen Name mit dem Mordanfall auf die französischen Gesandten zur Zeit der Auflösung des Rastadter Congresses verknüpft ist, scheint um das J. 1750 geboren, ca. 1768 in die Armee getreten zu sein und war beim Wiederausbruch des Krieges mit Frankreich im J. 1799 Oberster des elften (Szekler) Husarenregimentes. Das Regiment leistete Vorpostendienste bei der im südwestlichen Deutschland operirenden Hauptarmee, und so war schon Mitte April Barbaczy’s Stabsquartier bis nach Gernsbach an der Murg vorgerückt. Es war vom Höchstcommandirenden den Plänklern zur Aufgabe gemacht, die Correspondenz der in Rastadt weilenden französischen Gesandten mit ihrer Heimath zu unterbrechen; am 19. April zerstörte wirklich ein Trupp Husaren bei Plittersdorf die Fähre, welche die Verbindung der Congreßstadt mit dem linken Rheinufer herstellte. Deßhalb und wegen persönlicher Belästigungen, die in der Nähe der Stadt deutsche Gesandte durch Patrouillen angeblich erfahren hatten, wandte sich am 20. der kurerzkanzlerische Gesandte Beschwerde führend an B., indem er zugleich um eine Zusicherung bat, daß die zum Congreß gehörigen Personen ungefährdet sowol in Rastadt bleiben als auch die Heimreise antreten könnten. B. leugnete in seiner mündlichen Antwort, daß die Soldaten zu ihrem Verfahren Auftrag gehabt hätten; am 22. aber schickte er einen Brief, wonach er keine Neutralität der Stadt anerkannte, jedoch die Sicherheit der Person der Gesandten als selbstverständlich behandelte. Am Abend des 25. wurde ein Courier der französischen Gesandten, der Depeschen [47] nach Straßburg bringen sollte, von den Husaren seiner Papiere beraubt und selbst gefangen weggeführt. Abermals wurde von Vertretern deutscher Staaten bei B. deshalb Klage geführt, der jetzt erklärte, er habe den Vorfall an seine Vorgesetzten berichtet und müsse die Entscheidung derselben abwarten. An demselben 25. war im Hauptquartier der Armee der Befehl ergangen, B. solle weiter vorrücken, Rastadt besetzen und alsdann auf der Entfernung der drei französischen Gesandten innerhalb 24 Stunden bestehen. Diese hatten jedoch inzwischen und noch vor der Festhaltung ihres Couriers selber beschlossen, spätestens am 28. die Stadt zu verlassen. In der That waren sie bereits früh Morgens an dem genannten Tage mit ihren Angehörigen reisefertig, aber die deutschen Gesandten riethen ihnen, die Abfahrt zu verschieben, bis auf die zuletzt an den Oberst gerichteten Vorstellungen eine bestimmte Antwort eingetroffen sei. Zugleich sendete der Vertreter des Reichsdirectoriums nochmals einen besondern Boten ab mit der bestimmten Anfrage, ob die französischen Gesandten ohne Hinderniß abreisen könnten. Man wartete den ganzen Tag vergebens auf irgend eine Nachricht. Dagegen ließ B. am Nachmittag eine Abtheilung seiner Soldaten unter dem Befehl des Rittmeisters Burkhard (Ludwig Burkhard geb. zu Kitzingen oder Kissingen ca. 1748, trat mit 18 in die Armee, 1769 Seconde-, 1778 Oberlieutenant, 1787 Seconde-, 1788 Premierrittmeister, am 11. Aug. 1801 unter Beförderung zum Major pensionirt, stirbt zu Preßburg am 15. Jan. 1820) von Gernsbach aufbrechen in der Richtung nach Rastadt, und folgte persönlich bis zum Dorfe Rothenfels nach, wo er übernachtete. Abends zwischen sieben und acht langten die Soldaten in der Stadt an, deren Thore sie sofort sämmtlich besetzten, während ein Officier den französischen Bevollmächtigten Barbaczy’s strikte Aufforderung überbrachte, innerhalb 24 Stunden abzureisen, und zugleich dem mainzischen Gesandten auf seine Anfrage mündlich bestellte, die Minister würden auf ihrer Reise durchaus ungefährdet bleiben. Daraufhin wurde von den Franzosen die sofortige Abfahrt beschlossen; als sie aber an das Thor gelangten, verweigerte ihnen die österreichische Wache den Ausgang. Sie kehrten in die Stadt zurück und durch Vermittlung der Directorialgesandtschaft wurde ihnen der Bescheid, es beruhe auf einem Mißverständniß, daß ihnen der Durchlaß verweigert worden; sie forderten dann eine militärische Eskorte, die aber der Befehlshaber der Truppen abschlug. Nach neun Uhr Abends setzte sich der Zug abermals in Bewegung; er hatte aber kaum die Vorstadt verlassen, als Husaren heransprengten, nach den Personen der drei Minister fragten und diese, nachdem sie bezeichnet worden, niederhieben. Nach kurzer Zeit gelangte die Kunde der Unthat in die Stadt. Die deutschen Gesandten suchten sogleich den Rittmeister zu sprechen; es dauerte lange, bis man sie vor ihn ließ, und obleich er von dem Ereigniß bereits unterrichtet war, so erreichten sie es nur mit vieler Mühe, daß der badische Stadtcommandant mit einigen Husaren auf den Schauplatz des Verbrechens sich begeben durfte. B. beschickten die Gesandten ebenfalls noch in der Nacht. Er war wieder nach Gernsbach zurückgekehrt, aber ließ sich nicht sprechen, und nur ein Schreiben brachte der Bote am Morgen des 29. zurück, worin der Oberst behauptete, aus der Mittheilung der Gesandten zuerst Gewisses über die That erfahren zu haben, indem er dieselbe zugleich mit den stärksten Ausdrücken verdammt. Von seinen Vorgesetzten wurde B. sofort wegen des Ereignisses zur Verantwortung gezogen; am 1. Mai mußte er sich in das Hauptquartier nach Villingen verfügen, um hier in Untersuchungshaft genommen zu werden. Mitte Oktober ging die Notiz durch die Blätter, die Untersuchung sei geschlossen und die Acten seien nach Wien gesandt. Veröffentlicht wurde das Ergebniß niemals; die Geschichte aber wird aus der Gesammtheit der constatirten Thatsachen den Schluß ziehen müssen, [48] daß der Mord nicht nur von dem Rittmeister, sondern auch von B. befohlen war. Vollkommen ungewiß bleibt es dagegen, wodurch aber von wem B. zu dem Verbrechen bestimmt worden ist. Auch darüber hatten, wie wir nachweisen können, die österreichischen Minister später bestimmte Kenntniß; es läßt sich deßhalb nicht leugnen, daß ihr beharrliches Schweigen Verdacht erregt. Die Vermuthung jedoch, daß der Minister Thugut der Urheber des Attentates gewesen sei, wird Niemand festhalten, der mit Unbefangenheit den Brief liest, den derselbe bei der ersten Kunde von dem Vorfall an den Fürsten Colloredo richtete. B. diente fort in der Armee bis zur Beendigung des Krieges; unterm 27. Mai 1801 wurde er dann in den Pensionsstand versetzt und zugleich zum Generalmajor befördert; er starb in Preßburg am 17. Juni 1825. Ueber den Rastadter Gesandtenmord sind die neuesten Bearbeitungen, die wenigstens das ganze, jetzt zugängliche Material heranziehen, von Georg Müller (Leipzig 1873) und von J. A. von Helfert (Wien 1874).