Zum Inhalt springen

ADB:Christian Albrecht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Christian Albrecht, Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp“ von Georg Hille in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 188–191, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Christian_Albrecht&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 06:41 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Christian III.
Band 4 (1876), S. 188–191 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Christian Albrecht (Schleswig-Holstein-Gottorf) in der Wikipedia
Christian Albrecht I, Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp in Wikidata
GND-Nummer 102125880
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|4|188|191|Christian Albrecht, Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp|Georg Hille|ADB:Christian Albrecht}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=102125880}}    

Christian Albrecht, Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp, Sohn des Herzogs Friedrich III. und der Marie Elisabeth, einer geb. Prinzessin zu Sachsen, wurde geb. 3. Febr. 1641, † 1694. Bereits 1655 nach dem Tode seine Bruders Johann Georg wurde er Bischof von Lübeck. Sein Vater, welcher durch die Vermählung seiner Tochter Hedwig Eleonore mit dem König Karl Gustav X. von Schweden in enge Verbindung mit Schweden getreten war, betheiligte sich freilich nicht an dem 1657 zwischen Schweden und Dänemark ausgebrochenen Kriege, erlangte dennoch aber durch den am 28. Febr. 1658 zwischen Schweden und Dänemark zu Roeskilde abgeschlossenen Frieden bedeutende Vortheile. In diesem Frieden wurde die bisherige Lehnsgewalt Dänemarks über Schleswig und Fehmarn aufgehoben, und die Hälfte von den Gütern des schleswigschen Domcapitels mit dem ganzen Amt Schwabstedt dem Herzoge von Gottorp zugesprochen. Außerdem wurde die Aufhebung der gemeinschaftlichen Regierung des Königs von Dänemark und des Herzogs von Gottorp über Prälaten und Ritterschaft und über die Städte in Aussicht genommen. Im Sommer 1659 erneuerte Karl Gustav X. den Krieg. Von Holstein aus schiffte er nach Seeland und belagerte Kopenhagen. In seiner Begleitung befand sich der Herzog Ch. Albrecht. Zum Schutze des Königs von Dänemark erschien in den Herzogthümern [189] der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg mit einer Armee und verdrängte die schwedischen Truppen aus dem größeren Theile des Landes. Der Gottorper Herzog Friedrich räumte seine Residenz und zog sich nach der Festung Tönning zurück, wo er am 10. Aug. 1659 starb. Sein Sohn Ch. Albrecht begab sich deshalb, um die Nachfolge anzutreten, aus dem schwedischen Lager ebenfalls nach Tönning, woselbst er von den Dänen belagert wurde. Am 5. Juni 1660 wurde zu Kopenhagen zwischen Dänemark und Schweden Friede geschlossen. Da Frankreich, Holland und England für die Aufrechterhaltung der Stipulationen von Roeskilde eintraten, wurden die 1658 erlangten Vortheile jetzt dem Herzog wieder bestätigt. – Am 3. Febr. 1661 huldigten die Stände der Herzogthümer zu Schleswig dem Herzoge. Im J. 1662 unternahm derselbe eine längere Reise durch Holland, Frankreich und Deutschland. Ein großes Verdienst erwarb sich Ch. Albrecht, indem er eine Lieblingsidee seines Vaters, die Gründung einer Universität in Schleswig-Holstein, zu welchem Zweck bereits 1652 vom Kaiser Ferdinand ein Diplom erwirkt war, zur Ausführung brachte. Er stiftete die Universität Kiel und dotirte dieselbe mit den ehemaligen Bordesholmer Klostergütern. Am 3. Oct. 1665 wurde die neue Universität, der Hort deutschen Wesens in Schleswig-Holstein, feierlich eingeweiht.

Die durch Schweden erlangten Vortheile glaubte Ch. Albrecht mit dessen Hülfe auch am besten behaupten zu können. Deshalb schloß er mit demselben im Mai 1661 ein Bündniß zu gegenseitigem Schutz. Ein später veröffentlichter, geheimer Artikel des bezüglichen Vertrages schien dafür zu sprechen, daß Ch. Albrecht auf den Gewinn des königl. Antheils von Schleswig-Holstein speculirte, wodurch der Bruch mit Dänemark fast unheilbar wurde. Auf das schwedische Bündniß gestützt, machte Ch. Albrecht die Forderung auf Aufhebung der gemeinschaftlichen Regierung energisch geltend; nicht ganz ohne Erfolg. Im Peräquationsreceß vom 30. Mai 1663 wurde festgesetzt, daß jedem der beiden Landesherren von seinem Gebiet die bisher in den gemeinschaftlichen Landkasten geflossenen Steuern einseitig zufallen sollten. Die Streitigkeiten des Herzogs mit dem durch das dänische Königsgesetz vom 15. Nov. 1665 erstarkten Könige fanden aber kein Ende. Der Herzog beschwerte sich besonders über den Bau der königl. Festung Friedrichsort an dem ihm gehörigen Kieler Hafen. Der König hielt sich dadurch benachtheiligt, daß das Lübecker Domcapitel sich verpflichtet hatte, sechs Gottorper Prinzen nach einander zu Bischöfen von Lübeck zu wählen. Eine Heirath schien das beste Mittel zur Beilegung aller Streitigkeiten. Am 23. Oct. 1667 vermählte sich deshalb Ch. Albrecht mit des dänischen Königs Friedrich III. Tochter, Friederike Amalie, nachdem man vorher, am 12. Oct., durch den Glückstadter Receß über die obschwebenden Differenzen sich verständigt hatte. Es bestand jetzt Friede und Einigkeit, so lange König Friedrich III. lebte. Dieser starb aber am 9. Febr. 1670. Ihm folgte sein Sohn Christian V. Geleitet von Griffenfeld[WS 1], trachtete dieser danach, seine absolute Herrschaft nach Maßgabe des Königsgesetzes weiter zu befestigen. Auch in Schleswig-Holstein das unumschränkte Regiment geltend zu machen, war er geneigt. Die Mitregentschaft des Gottorper Herzogs mußte ihm sehr unbequem sein. Es war nicht des Herzogs Schuld, wenn die alten Streitigkeiten wieder auflebten. Anlaß dazu gab zunächst die Frage nach der Succession in den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Mit dem Grafen Anton Günther, dem letzten Nachkommen von König Christians I. Bruder Gerhard, starb 1667 die in Oldenburg und Delmenhorst regierende Linie des oldenburgischen Fürstenstammes aus. Graf Anton Günther hatte schon im J. 1664 seine Herrschaften dem Könige Friedrich III. und dem Herzog Ch. Albrecht übergeben. Dagegen protestirte der Herzog Joachim Ernst von Holstein-Ploen, welcher sich für den nächstberechtigten [190] Erben hielt. Er machte einen Proceß gegen den König von Dänemark und gegen den Herzog von Gottorp beim kaiserl. Reichshofrath in Wien anhängig. Wiewol seine, von seinem Hofmarschall Benedict v. Kuningham zu Wien geschickt betriebene Sache im allgemeinen gut stand, vermochte er doch gegen die beiden mächtigen Dänemark und Gottorp nicht aufzukommen. Er verglich sich deshalb 1671 mit dem Könige Christian V. von Dänemark, dem er die eine Hälfte von Oldenburg und Delmenhorst gegen Besitzungen im Holsteinschen und einige andere Zugeständnisse überließ. Jetzt von Dänemark in Wien unterstützt, führte er gegen Gottorp den Proceß weiter, welcher im J. 1673 zu seinen Gunsten entschieden wurde. Herzog Ch. Albrecht sah sich in Folge dessen gezwungen, den bisher behaupteten Antheil von Oldenburg und Delmenhorst, welchen der Ploener Herzog ebenfalls an den König von Dänemark abtrat, herauszugeben und auch für die daraus genossenen Einkünfte Ersatz zu leisten. Endgültig verständigte sich Herzog Ch. Albrecht mit Holstein-Ploen erst im J. 1681.

Der König Christian V. hatte in der Oldenburger Successions-Angelegenheit gegen Herzog Ch. Albrecht entschieden nicht loyal gehandelt. Der letztere sah sich dadurch veranlaßt, 1672 sich wiederum an Schweden anzulehnen, mit welchem noch die geheimen Verbindungen von 1661 her bestanden. 1674 ging er selbst nach Schweden, wo unlängst sein Neffe Karl XI., mündig geworden, die Regierung selbst übernommen hatte.

Schweden stand auf Seiten Ludwigs XIV., welcher 1672 Holland überfallen hatte. Dieses fand Unterstützung bei Brandenburg und anderen deutschen Fürsten, denen sich auch Dänemark anschloß. Ch. Albrecht, im Fahrwasser der schwedischen Politik, stand also dem Könige von Dänemark wieder feindlich gegenüber. Zum offenen Bruch kam es 1675. Als der König von dem zu Kiel versammelten schleswig-holsteinschen Landtage die Bewilligung der zur Landesvertheidigung nöthigen Mittel verlangte, erklärte der Herzog den einseitigen Antrag des Königs für präjudicirlich und suspendirte den Landtag, welcher niemals wieder in der alten Weise berufen worden ist. Der König erschien danach persönlich in den Herzogthümern. Sein Reichskanzler Griffenfeld verhandelte mit dem gottorp’schen Minister Kielmansegge. Auch die Fürsten selbst fanden sich zu Verhandlungen in Rendsburg zusammen. Da kam die Kunde von der Niederlage der Schweden bei Fehrbellin. Sofort trat man dem Herzog mit Gewaltmaßregeln entgegen. In Rendsburg festgehalten, wurde er zur Auslieferung seiner Festung Tönning und zum Abschluß des Rendsburger Vergleichs vom 10. Juli 1675 gezwungen. Zur vollen Herstellung der alten Union, Gemeinsamkeit von Krieg, Frieden und Bündnissen, Auslieferung aller seiner Festungen, Einzahlung der Steuern in die gemeinsame Casse zum Zweck der Landesvertheidigung mußte der Herzog seine Zustimmung geben. Tönning begann man zu schleifen. Eine in London erschienene Schrift setzte das Verfahren des Königs in das nachtheiligste Licht. Als deren Verfasser galt Kielmansegge. Derselbe wurde deshalb in seinem Hause zu Schleswig ergriffen und gefangen nach Kopenhagen geführt. Der Herzog, welcher sich inzwischen nach Eutin begeben hatte, floh und nahm seinen dauernden Aufenthalt in Hamburg. Er protestirte gegen den Rendsburger Vergleich und gegen die Maßnahmen des Königs. Insbesondere weigerte er sich auch, die Belehnung mit Schleswig in Gemäßheit des Rendsburger Vergleichs nachzusuchen. Deshalb nahm der König die gottorp’schen Länder in Sequester. Schweden, selber von Brandenburg und von Dänemark bedrängt, vermochte seinem Bundesgenossen zunächst nicht zu helfen. Aber als Frankreich und Schweden am 5. Febr. 1679 zu Nimwegen mit dem Kaiser und mit den deutschen Fürsten Frieden schlossen, erwirkten sie für Herzog Ch. Albrecht des Kaisers Schutz. Dänemark, nachdem auch Brandenburg zum Frieden [191] mit Ludwig XIV. sich hatte bequemen müssen, isolirt, mußte nun auch seinerseits mit Frankreich und mit Schweden zu Fontainebleau am 2. und zu Lund am 26. Sept. 1679 den Frieden schließen. Die Besitzungen des Herzogs Ch. Albrecht mußte es nach Maßgabe des Roeskilder und des Kopenhagener Friedens restituiren, auch die Souveränetät des Herzogthums Schleswig mußte es wieder anerkennen. Frankreichs Parteinahme für den Herzog hatte in erster Linie Dänemark um die Früchte des Rendsburger Vergleichs gebracht. Da gleichzeitig Schwedens enge Verbindung mit Frankreich sich lockerte, suchte deshalb der König Christian V. Fühlung mit Frankreich und fand Verbindung mit demselben. Darauf gestützt, erhob er neue Anforderungen an den Herzog. Dieser sollte nicht nur die jüngst erlangten Vortheile, sondern auch die wichtigsten seiner alten Rechte aufgeben. Der Streit begann von neuem. Vermittlungsversuche Brandenburgs und des Kaisers hatten keinen Erfolg. Am 30. Mai 1684 nahm der König den gottorp’schen Antheil von Schleswig in Besitz und vereinigte ihn mit seinem, dem königl. Antheil. Auf Gottorp, von wo der König seine Schwester, des Herzogs Gemahlin, forttrieb, wurde ein eigenes Obergericht für das Herzogthum Schleswig installirt. Der Herzog suchte Schutz beim Kaiser und beim deutschen Reichstage. Mit Eifer nahm sich seiner der Kurfürst von Brandenburg an, welcher gegen das jetzt mit Frankreich und England verbündete Dänemark Front machte, als dieses auch gegen Hamburg feindlich auftrat. Auf seinen Antrieb fanden sich im November 1687 Abgeordnete der streitenden Parteien und der vermittelnden Mächte auf dem Rathhause zu Altona zusammen, um den Streit zwischen dem Könige und dem Herzoge zu schlichten. Der König stützte sich auf Frankreich und England, denen Brandenburg, Schweden und Deutschland als Verbündete gegenüberstanden. Da Christian V., bauend auf seine Bundesgenossen, sich zur Rückgabe des gottorp’schen Antheils von Schleswig nicht verstehen wollte, während Ch. Albrecht durch angebotene Entschädigungen zum Verzicht auf sein angestammtes Erbland nicht zu bewegen war, schienen die Altonaer Tractaten erfolglos bleiben zu sollen, umsomehr, als der Kurfürst Friedrich Wilhelm, ihr energischster Förderer, 1688 starb. In demselben Jahre gestalteten sich aber die allgemeinen europäischen Verhältnisse unerwartet günstig für die Sache des Herzogs. Aus England wurde der katholische König Jakob II. verjagt, und sein Schwiegersohn Wilhelm von Oranien, der Erbstatthalter von Holland, bestieg den englischen Thron. Jetzt schloß sich auch England den Feinden Frankreichs an, welches nur noch Dänemark auf seiner Seite hatte. Auf dem Congreß zu Altona erschien nunmehr auch ein Gesandter für Holland und England und drang auf des Herzogs völlige Wiedereinsetzung in seine Lande. Da zugleich der schwedische Gesandte mit Entschiedenheit für den Herzog eintrat, stellte der Congreß den dänischen Abgeordneten ein Ultimatum. Von allen Seiten gedrängt, mußte König Christian V. sich zu dem Altonaer Vergleich vom 30. Juni 1689 verstehen, durch welchen der Herzog alle seine Lande, Güter und Rechte, wie er sie bis 1675 besessen, zurückerhielt. – Jetzt kehrte Ch. Albrecht heim in seine Staaten. Am 30. Oct. 1689 wurde er von der Bürgerschaft Schleswigs feierlich in seine Residenz eingeholt. Seine letzten Lebensjahre verlebte er ruhig und in Frieden mit Dänemark. Nach den Stürmen des vorhergegangenen politischen Streites fand er jetzt seine Beschäftigung in der Verschönerung seiner Residenz und von deren Umgebung, der Gartenanlagen im sogenannten Neuwerk bei Gottorp. Er starb am 27. Decbr. 1694. Seine Gebeine ruhen im Schleswiger Dom in der herzogl. Gruft.

Waitz, Schlesw.-Holst. Geschichte II. Neue Schles.-Holst.-Lauenb. Provinzial-Berichte, Jahrgang 1883, S. 233 f. u. 325 f.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Peder Schumacher, Greve af Griffenfeld (1635–1699), dänischer Staatsmann.