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ADB:Francke, August Wilhelm

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Artikel „Francke, August Wilhelm“ von Otto Francke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 233–235, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Francke,_August_Wilhelm&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 00:49 Uhr UTC)
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Francke: August Wilhelm F., Oberbürgermeister zu Magdeburg, ward am 14. März 1785 in dem Dorfe Sarow bei Genthin, wo sein Vater Gutspachter war, geboren. In seinem 15. Jahre bezog er das Gymnasium zu Brandenburg, wo es ihm, dem lebhaften, früh an selbständiges Denken und Handeln gewöhnten Knaben sehr schwer fiel und nie ganz gelang, sich in die dort herrschende strenge Zucht zu finden. Seine guten Anlagen halfen ihm zwar schnell durch die Classen, aber zum Abschluß kam seine Schulbildung auf der genannten Anstalt nicht, indem er als Primaner mit einem seiner Lehrer in ein Zerwürfniß gerieth, welches die Ertheilung des consilium abeundi an ihn zur Folge hatte. Er bereitete sich darauf zu Hause auf das Abiturientenexamen vor und bezog Ostern 1803 kaum 18jährig die Universität Halle, um die Rechte zu studiren. Vom Studium war nun freilich zunächst weit weniger die Rede, als von den Genüssen des freien akademischen Lebens: F. trat in die sächsische Landsmannschaft, in welcher er durch frischen muthigen Sinn, gewandtes Benehmen und vortheilhaftes Aeußeres schnell zu Ansehen gelangte. Längere Zeit ging er ganz in dem Verbindungsleben auf und besann sich auf den eigentlichen Zweck seines Aufenthaltes in Halle zu spät, um am Schlusse des Trienniums sich der ersten juristischen Prüfung unterziehen zu können, weshalb er einstweilen behufs weiteren Studiums in die Heimath ging. Im Herbste 1806 meldete er sich dann zu jener Prüfung bei der Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg; [234] allein der Ausbruch des Krieges ließ ihn vor der Hand nicht zur Ablegung derselben gelangen.

Nach dem Frieden von Tilsit suchte er vergeblich um Anstellung bei der kurmärkischen Regierung nach und sah sich nunmehr schweren Herzens genöthigt, sich abermals nach dem inzwischen westfälisch gewordenen Magdeburg zu wenden, wo er denn nach bestandener Prüfung am 17. Aug. 1807 als Referendar bei der einstweilen noch bestehen gebliebenen Kriegs- und Domänenkammer eingeführt ward. Einmal in die Beamtenlaufbahn eingetreten, widmete er sich derselben mit regstem Eifer und machte sich seinen Vorgesetzten durch seine Leistungen bald in vortheilhaftester Weise bemerklich. Als zu Anfang des J. 1808 die Verwaltung des neuen Königreiches Westfalen nach französischem Muster eingerichtet ward, kam F. zuerst nach Halle als erster Secretär der dortigen Unterpräfectur, aber schon im März 1809 nach Göttingen als Präfecturrath. Jedoch auch hier war seines Bleibens nicht lange, indem er wenige Monate darauf zum Generalsecretär der Präfectur des Elbdepartements zu Magdeburg ernannt ward. Sicherlich würde er bei seiner hervorragenden Thätigkeit und Begabung sehr bald noch weiter befördert sein, hätte er nicht durch mannichfache Kundgebung seiner vaterländischen Gesinnung Anstoß erregt. Der Marschall Davoust überhäufte ihn deswegen im Frühjahre 1812 persönlich mit den schwersten Vorwürfen und Drohungen, und später setzte man ihn fast ganz außer Thätigkeit, bis die zu Anfang des Jahres 1813 wegen der drohenden Kriegsgefahr eintretende Geschäftsüberhäufung ihn wieder heranzuziehen nöthigte. – Mitten in die nun beginnende drangvolle und unruhige Zeit fällt seine Verheirathung mit der zweiten Tochter des Kaufmanns Kayser zu Magdeburg, und nicht lange darauf, nämlich im Juni 1813, ward er zum Notarpräfecten in Osterode ernannt. Dort hatte er nach dem Wiederausbruch des Krieges einen überaus schweren Stand, bis nach der Leipziger Schlacht das Königreich Westfalen sich auflöste und einem hannöverischen Organisationscommissär die Verwaltung der Gegend übertragen ward. Die Aufforderung desselben, in hannöversche Dienste zu treten, lehnte F. ab, wandte sich vielmehr mit der Bitte um Anstellung an die preußische Regierung, und ward von dieser im November 1813 dem vorläufig für die Länder zwischen Elbe und Weser eingesetzten Gouvernement, welches in Halberstadt seinen Sitz hatte, als Rath zugetheilt.

Als in Folge des ersten Pariser Friedens das bisher noch in den Händen der Franzosen verbliebene Magdeburg übergeben werden sollte, ward F. zum Civilbevollmächtigten für die Uebernahme der Stadt ernannt und verblieb nachher dort als Gouvernementscommissar, bis er am 1. April 1817 als zweitältester Rath bei der neugebildeten Regierung zu Erfurt angestellt ward. Von dort rief ihn schon nach etwa 5/4 Jahren seine auf Bitten der Bürgerschaft von Magdeburg am 14. Juni 1817 vom König vollzogene Ernennung zum Oberbürgermeister und Landrath dieser Stadt nach derselben zurück. Am 1. Juli trat er sein neues Amt an, in welchem er über 33 Jahre so kräftig und umsichtig gewirkt hat, daß es kaum ein Gebiet der städtischen Verwaltung gibt, auf dem seine Thätigkeit nicht segensreiche Spuren hinterlassen hätte.

Der Punkt, auf welchen er zunächst sein Hauptaugenmerk richtete, war das Schulwesen. Magdeburg besaß zwar zwei königl. Gymnasien (Dom- und Liebfrauenkloster), aber nur höchst unzureichende Gemeindeanstalten für die Bildung der Jugend; nämlich nichts als eine Mittelschule für Knaben und einige Elementarschulen. Deshalb trat nun eine gänzliche Neugestaltung des städtischen Schulwesens ein, indem die vorhandenen Unterrichtsanstalten gründlich verbessert, sodann aber vier neue, nämlich eine Realschule (höhere Gewerbs- und Handelsschule genannt), eine Vorbereitungsschule für sie und die Gymnasien, eine mittlere [235] und eine höhere Töchterschule ins Leben gerufen, und alle einer einheitlichen Leitung unterstellt wurden. Um dieselbe Zeit ging F. an die Verbesserung der städtischen Armen- und Krankenpflege und an die Herstellung einer durch Dampfkraft betriebenen, die ganze Stadt versorgenden Wasserleitung, die im Laufe des J. 1819 – wol als die erste ihrer Art in Deutschland – in Wirksamkeit trat. In den folgenden Jahren rief er dann noch eine große Zahl ersprießlicher öffentlicher Einrichtungen ins Leben, unter denen nur die Gründung der städtischen Sparcasse, die durchgreifende Verbesserung des Feuerlöschwesens, die Anlage zweier großer öffentlicher Parks (des Herrenkruges und Friedrich-Wilhelms-Gartens) und die eines allgemeinen Gottesackers vor der Stadt unter Schließung der Kirchhöfe im Innern derselben, erwähnt werden mögen.

Seine amtliche Wirksamkeit verschaffte F. überall die lebhafteste Anerkennung und dennoch trat 1831 ein Ereigniß ein, welches ihn zu dem Entschlusse, aus derselben zu scheiden, bewog. Es war dies der Erlaß der Städeordnung vom 17. März jenes Jahres, welche allerdings die große Selbständigkeit des Magistratsvorsitzenden, die ihm bisher beigewohnt hatte, wesentlich beschränkte und zugleich ihn, wenn er sein Amt behalten wollte, nöthigte, sich einer Wahl seitens der Vertreter der Bürgerschaft zu unterziehen. Er bat unter diesen Umständen den Minister des Innern um Wiederanstellung im unmittelbaren Staatsdienste und erhielt denn auch von demselben sofort das Angebot des eben erledigten Polizeipräsidiums von Berlin. Allein kaum war dies in Magdeburg ruchbar geworden, als die eben gewählten Stadtverordneten dem König die Bitte vortrugen, ihn ohne die durch die Städteordnung vorgeschriebene Präsentation dreier Candidaten ihrerseits zum Oberbürgermeister auf Lebenszeit zu bestellen. Einem solchen Beweise von Liebe und Anhänglichkeit vermochte F. nicht zu widerstehen; er erklärte sich zum Bleiben bereit und sein König willfahrte dem Ansuchen der Stadtverordneten in einer für ihn überaus schmeichelhaften Weise. Es war ihm beschieden, das in ihn gesetzte Vertrauen in vollem Maße zu rechtfertigen und besonders noch erfolgreich für den gewerblichen Aufschwung der Stadt, welchem er von Anfang an das lebhafteste Interesse zugewandt hatte, thätig sein zu können. In der Mitte der dreißiger Jahre war die erste bedeutendere deutsche Eisenbahn, die von Dresden nach Leipzig, erbaut, und sofort faßte F. die Verlängerung derselben bis Magdeburg ins Auge, die denn auch unter seiner Leitung 1839 zur Ausführung kam. Demnächst trat er nacheinander an die Spitze der Gesellschaften, welche die Bahnen von Magdeburg nach Halberstadt und nach Wittenberge zu Stande brachten, wobei er überall eine Uneigennützigkeit bewies, wie sie in unseren Tagen bei der Begründung derartiger Unternehmungen kaum je vorhanden sein dürfte. Die letzten Jahre seiner amtlichen Thätigkeit wurden durch die Streitigkeiten, in welche 1845 der Magistrat mit den kirchlichen Oberbehörden über die Besetzung der Stadtsuperintendentur gerieth, und mehr noch durch den Ausbruch der Bewegung von 1848 getrübt und eben diese, verbunden mit eintretender Kränklichkeit, bewogen ihn, gegen das Ende jenes Jahres den Abschied zu nehmen. Noch ein Mal trat er dann im Herbst 1849 in das öffentliche Leben ein, indem er zum Abgeordneten für den Wahlkreis Genthin gewählt ward; doch legte er sein Mandat aus Gesundheitsrücksichten bald wieder nieder. Nur kurze Zeit jedoch genoß er noch der wohlverdienten Ruhe, indem er am 23. Mai 1851 zu Magdeburg starb. Seine Gattin, mit welcher er in der glücklichsten Ehe gelebt hatte, folgte ihm nach wenigen Monaten in das Jenseits; von seinen 10 Kindern haben 5 ihn überlebt. Sein Andenken hat die Bürgerschaft Magdeburgs durch Errichtung seines ehernen Standbildes auf dem Alten Markte der Stadt geehrt.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 235. Z. 1 v. u.: Vgl. A. W. Francke. Von Lic. theol. Henri Tollin. Pred. zu Magdeburg. Magdeburg 1884. [Bd. 20, S. 747]