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ADB:Fürth, Freiherren von

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Artikel „Fürth, von“ von Friedrich Haagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 251–252, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:F%C3%BCrth,_Freiherren_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 01:35 Uhr UTC)
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Band 8 (1878), S. 251–252 (Quelle).
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Fürth: von F. Die Freiherren von Fürth, Bernard Chrysart, geb. am 25. Octbr. 1782 zu Aachen, † am 2. Octbr. 1849 als Appellations-Gerichtsrath zu Cöln, und sein Sohn August, geb. am 22. Juli 1812 zu Aachen, † am 1. August 1846 zu München, machten sich beide um die Rechtsgeschichte verdient. Jener, Landgerichtsrath in Aachen, erhielt im Herbst 1833 von dem preußischen Justizminister von Kamptz den Auftrag, das Archiv des Aachener Schöffenstuhls, der für viele der Reichsstadt Aachen benachbarte Orte und Landschaften ein Appellhof war (vgl. H. Loersch im ersten Theile der Geschichte Aachens von F. Haagen, Beilage 2), zu ordnen und stattete im folgenden Jahre einen ausführlichen Bericht über seine Thätigkeit ab. Zu einem größeren Werke über Aachener Verfassung und Statutarrecht, wie sie sich vorzugsweise seit dem 16. Jahrhundert entwickelt hatten, sammelte er reiches Material, das in fünf Foliobänden in Manuscript im Besitze seines Sohnes, des Landgerichtsrathes Hermann von Fürth in Bonn, sich befindet und das dem Geschichtsschreiber [252] des Aachener Rechts sehr förderlich sein wird. Des Freiherrn Bernard von Fürth ältester Sohn August absolvirte das Gymnasium seiner Vaterstadt und bezog im Herbste 1829, 17 Jahre alt, die Universität Heidelberg, wo auch sein Vater studirt hatte, und ging dann nach München, wo er die mit großem Beifall aufgenommene Schrift über die Ministerialen herausgab und am 1. Aug. 1846 zum großen Bedauern derjenigen starb, welche das Erscheinen der genannten Schrift zu großen Erwartungen seinerseits berechtigt hatte. (Man vgl. H. Loersch, Aachener Rechtsdenkmäler, S. 13.)