ADB:Hering, Johann Samuel
Friedrich Wilhelms I. Professor der Rechte am akademischen Gymnasium in Stettin und blieb in dieser Stellung bis an seinen Tod. – Er ist Verfasser zahlreicher Schriften juristischen und historischen Inhalts. Letztere sind meistens werthvoll für die Geschichte Stettins. Dahin gehören: „Historische Nachricht von der Stadt Stettin“, eine Art Regesten für die Stettiner Stadtgeschichte; „Historische Nachrichten von den beiden Collegiatkirchen zu St. Marien und St. Otto zu Stettin“, ferner: „Immerwährendes Denkmal der Güte Gottes“ etc, betreffend das Stettiner akademische Gymnasium (Gymnasium Carolinum); demnächst: „Das dem pommerschen Herzog Erico II. gestörte Plaisir einer Jagd bei Horst, in Folge dessen der gewaltsame Tod von vier Greifswalder Bürgermeistern, unter ihnen der berühmte Begründer der Greifswalder Universität, Dr. Rubenow“. Ferner: „Gedanken, wie lange das Lumpenpapier in Pommern in Gebrauch gewesen sei“ u. a.
Hering: Johannes Samuel H., jur. utr. Dr., königl. preußischer Jagdrath und Kammeranwalt, Advocat bei der obersten Provinzial-Justizbehörde in Stettin, Professor juris des königl. akademischen Gymnasiums daselbst, sowie auch Syndicus verschiedener pommerschen Städte, war der Sohn des Mag. Matthias Hering, Pastor an der Heiligen-Geistkirche zu Stargard in Pommern. Er war geboren den 12. Januar 1683 und starb den 10. März 1752. König Karl XII. berief ihn 1715 als Adjuncten der Juristenfakultät an die Universität Greifswald und als Syndicus dieser Hochschule. Schon im nächsten Jahr wurde er durch die Berufung König