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ADB:Hofmann, Eduard Ritter von

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Artikel „Hofmann, Eduard Ritter von“ von Julius Pagel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 434, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hofmann,_Eduard_Ritter_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 19:00 Uhr UTC)
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Hofmann: Eduard Ritter von H., Arzt und Professor der gerichtlichen Medicin in Wien, geboren zu Prag am 27. Januar 1837, † am 27. August 1897 in Abbazia, wohin er sich zur Wiederherstellung seiner Gesundheit begeben hatte, studirte und promovirte 1861 in seiner Vaterstadt, war bis 1865 Assistent an der Lehrkanzel für gerichtliche Medicin, habilitirte sich darauf als Privatdocent und war mit dem Unterricht dieses Faches in czechischer Sprache betraut, bis er 1869 einem Ruf als ordentlicher Professor der gerichtlichen Medicin und Staatsarzneikunde nach Innsbruck folgte. Diese Stellung vertauschte er 1875 mit einer gleichen in Wien, wo er bis kurz vor seinem Lebensende wirkte. 1884 wurde er durch Verleihung des Ordens der eisernen Krone in den Ritterstand erhoben. H. gehört zu den hervorragenden Gerichtsärzten des 19. Jahrhunderts. Indem er die Hülfsmittel der neueren Technik und die exacten naturwissenschaftlichen Methoden, Thierversuch und mikroscopische Untersuchung planmäßig auch für die gerichtliche Medicin verwerthete, gelang es ihm, mehrere Capitel seiner Wissenschaft, die Lehre von der Verbrennung, Strangulation, Fettwachsbildung u. a. durch wichtige Funde zu erweitern und umzugestalten. Diese, in zahlreichen Einzelveröffentlichungen niedergelegten Ergebnisse hat H. für sein Haupt- und Lebenswerk, das sehr beliebte und öfter aufgelegte, auch in fremde Sprachen übersetzte „Lehrbuch der gerichtlichen Medicin“ (1878) verwerthet.

Vgl. noch Biogr. Lex. herv. Aerzte, hsg. v. A. Hirsch u. E. Gurlt III, 250.