ADB:Hufeland, Gottlieb
Platner’s über Philosophie und blieben dieselben auf seine späteren rechtswissenschaftlichen Studien nicht ohne Einfluß. Zwei Jahre später unternahm er auf [297] Einladung mit seinem Landsmanne, dem Senator Joh. H. Schmidt eine größere Reise durch die Niederlande und Frankreich und kehrte durch die Schweiz im Spätsommer 1783 zurück, um im October dess. J. in Göttingen seine Studien fortzusetzen, welche sich auf geschichtliche und rechtswissenschaftliche Gegenstände bezogen. H. unterhielt damals mit Spittler und Feder häufigen Verkehr; letzterer brachte ihn und Hugo als Informator des Erbprinzen von Sachsen-Weimar für Geschichte und Staatsrecht in Vorschlag, welche Stelle Hugo erhielt. Im Herbst 1784 begab sich H. nach Jena, um sich auf seine Promotion vorzubereiten, und erlangte im Frühjahre 1785 die philosophische, im September dess. Js. die juristische Doctorwürde, worauf er im Sommersemester 1786 juristische Fächer in Jena zu lesen begann. 1788 wurde er dort außerordentlicher Prof. der Rechte, 1790 ordentlicher Prof. supernumerarius, 1793 Professor des Lehenrechtes und Beisitzer des Schöppenstuhles, 1798 erhielt er die Institutionen als Nominalfach, 1803 trat er als Professor der Pandekten in die Würzburger Juristenfacultät. Als 1806 das durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 Baiern einverleibte Fürstenthum Würzburg in Folge des Preßburger Friedens wieder von Baiern losgetrennt und an den vormaligen Großherzog von Toscana abgetreten wurde, setzte H. seine Lehrthätigkeit in Landshut fort. 1808 wählten ihn seine Danziger Mitbürger zum Senatspräsidenten und Bürgermeister mit einem Gehalte von 1000 Louisdor. Erfreut über diese Auszeichnung, nahm H. im April die Wahl an, obwol ihm die wegen der politischen Verhältnisse wenig erfreuliche Lage der Stadt wohlbekannt; sein Nachfolger in Landshut wurde v. Savigny, der indeß nach zwei Jahren an die neuerrichtete Universität Berlin abging. Die Ereignisse des russisch-französischen Krieges lasteten schwer auch auf Danzig; die Schwierigkeiten wuchsen und machten das Bürgermeisteramt zu einer drückenden Last. Die „immer drohender heranrückenden Ungewitter“ bewogen H., seine Stelle im März 1812 zu verlassen, auf die deshalb laut werdenden Tadelsäußerungen aber seine Handlungsweise und die Vorgänge in Danzig in einem Flugblatte: „Erinnerungen aus Danzig“ öffentlich darzulegen. H. reiste noch in demselben Monate mit seiner Familie von Danzig nach Landshut, da ihm die baierische Regierung die Professur für römisches Recht, Polizei und Staatswirthschaft angeboten hatte. Dort stieß jedoch seine definitive Anstellung und die Festsetzung seines Gehaltes aus Etatrücksichten auf Schwierigkeiten; die Sache zog sich in die Länge, die Mißhelligkeiten zwischen ihm und dem Ministerium Montgelas steigerten sich. Er erklärte deshalb im December 1815, daß er „mit Ausgang des Wintersemesters für seine Familie eine andere Versorgung zu wählen genöthigt sei“, ging zu Ostern 1816 nach Halle und veröffentlichte von dort im neuen rheinischen Merkur (1817, St. 9–13, S. 37–56) nicht ohne Bitterkeit ausführliche „Actenstücke über seine letzte Anstellung zu Landshut“. In Halle eröffnete er seine Vorlesungen im Sommer 1816; leider war sein Wirken dort von sehr kurzer Dauer, da am 18. Februar 1817 ein Lungenschlag seinem thätigen Leben ein Ziel setzte. – H. entwickelte auf vier deutschen Hochschulen eine anerkennenswerthe akademische wie schriftstellerische Thätigkeit. Er hielt Vorlesungen über verschiedene Disciplinen des römischen Rechts, über deutsches Privatrecht, über Natur- und öffentliches Recht, über Staatswirthschaft und Encyklopädie; und veröffentlichte in all’ diesen Fächern selbständige Werke. Außerdem betheiligte er sich 1788–99 an Mitherausgabe der Jenaer allgem. Litter.-Zeitung. Er war ein mit tiefer philosophischer Bildung ausgerüsteter Rechtsgelehrter, wie sein „Versuch über den Grundsatz des Naturrechts“ (Leipz. 1785) bekundet; eine der ersten juristischen Schriften, welche auf die Kant’sche Philosophie mit Verständniß Rücksicht nehmen; Kant selbst hat die Arbeit in der Jenaer allgem. Litter.-Zeitung (Jahrg. 1786 Nr. 92) sehr günstig beurtheilt [298] wegen des „lebhaften, forschenden Geistes des Verfassers, von dem sich in der Folge viel erwarten lasse“. Gediegene Leistungen sind ferner sein „Lehrbuch des Naturrechts“ (Leipz. 1790, 2. Aufl. 1795) und die „Praecognita juris Pandectarum hodierni“, ein System der Hellfeld’schen Pandecten, welche tüchtige Kenntnisse und selbständige Denkweise verrathen. Auch seine übrigen Werke sind fleißig und gründlich geschrieben, aber sie bewegen sich in bekannten Bahnen und entbehren neuer, fruchtbarer Gedanken, weshalb man nicht behaupten kann, H. habe bei aller Tüchtigkeit an Fortentwickelung des Rechtes theil genommen. Ein Verzeichniß seiner Werke bei Meusel, Bd. IX. 638. – Bd. XIV. 206. – Bd. XVIII. 230 und in den von Permaneder fortgesetzten Ingolstädter Annalen Mederer’s, 274. 288. 298. 339. 345. 357. 363.
Hufeland: Gottlieb H., Rechtsgelehrter, am 19. Octbr. 1760 in Danzig geboren, verlor seinen Vater, Daniel H., der Kaufmann und Senator war, schon im sechsten Lebensjahre. Wohl vorbereitet durch den vorzüglichen Gymnasialunterricht seiner Vaterstadt begann er im October 1780 die akademischen Studien zu Leipzig. Mit lebhafter Theilnahme folgte er den Vorlesungen- Allgem. Litter.-Zeitung, 1817, Nr. 72. – Hugo, Lehrb. d. Gesch. d. röm. R. etc., Bd. VI. S. 583. 599. 606. – F. Walch’s Programm zu Hufeland’s Doctorpromotion, Jena 1785, 4°. S. 12–15. – Artikel von E. F. Vogel bei Ersch und Gruber, III. Sect. 11. Thl. S. 370–73.