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ADB:Inama, Peter Anton

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Artikel „Inama, Peter Anton“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 63–64, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Inama,_Peter_Anton&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 23:30 Uhr UTC)
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Inama: Peter Anton I., Rechtsgelehrter, geb. 1715 zu Nonsberg (Val di Non) in Wälschtirol, † am 12. Januar 1783 in Innsbruck. Nach Wurzbach ist Inama’s Geburtsort der Nonsberg (richtiger Nonnberg) bei Salzburg. (Mit dem gleichnamigen erbländischen Edelgeschlechte, dessen Stammhaus – la casa Inama auch in Nonsberg steht, ist I. nicht verwandt.) habilitirte sich nach vollendeten Rechtsstudien an der Innsbrucker Hochschule und wurde am 17. Octbr. 1739 zum ordentlichen Professor der Institutionen ernannt, wozu nach kurzer Zeit auch Lehnrecht, Pandekten und Strafrecht als Nominalfächer kamen. I. war ein tüchtiger Jurist, aber ein unruhiger Kopf, der in Folge seines heftigen und reizbaren Temperamentes in beständigen Zwistigkeiten mit seinen Amtsgenossen lebte. Sie begannen alsbald mit Inama’s Eintritt in die juristische Facultät, wurden aber durch die Bemühungen des Vicekanzlers, geheimen Rathes Freih. v. Gentilotti am 18. Mai 1741 ausgeglichen. Als jedoch I. für das Studienjahr 1743/44 Rector wurde, entbrannten sie zwischen diesem und dem akademischen Senate aufs Neue mit solcher Heftigkeit, daß Letzterer dem einen Widerruf ablehnenden Rector magnificus durch Notar und Pedell das Absetzungsdecret (5. Septbr. 1744) zustellen ließ, welche Maßregel jedoch durch den dem Rector gewogenen geheimen Rath am 21. und 30. October 1744 wieder aufgehoben wurde. Der leidige Handel verursachte der Hochschule einen Kostenaufwand [64] von nahezu 600 fl. und schädigte deren Ansehen, weil die Regierung zum Erstenmale die autonome Verfassung der Universität antastete. Im J. 1747 kam es bei der juristischen Decanatswahl (27. Oct.) durch I. wieder zu Uneinigkeiten, ja gröblichen Beleidigungen. Letzterer leistete am 19. Mai 1748 „per aliquas tricas coram pleno Senatu academico“ endlich Abbitte, und erhielt überdies auf Befehl aus Wien, wohin die Hochschule den Vorgang durch ihren dortigen Agenten gebracht hatte, vom geheimen Rath einen ernsten Verweis. Allein trotz dieses 1748 empfangenen Verweises, entstanden nach den Universitätsacten bereits 1749 und 1750 neue Reibungen und 1752 reichte I. beim Senate eine umfassende Beschwerde ein, in der er den schnöden Geiz und die Unfähigkeit seiner juridischen Amtsgenossen als den Ruin der Hochschule bezeichnete. Nun folgten einige Jahre der Ruhe; namentlich scheint sein zweites Rectoratsjahr 1759 ohne Störung abgelaufen zu sein. Doch bald brach der Hader wieder los, zuletzt mit der theologischen Facultät; bis er endlich 1768 „wegen unruhigen und strafbaren Benehmens des Lehramtes entsetzt“ wurde. Seit 1740 verheirathet lebte er nun zurückgezogen in Innsbruck und starb daselbst am 12. Januar 1783. Der theologische Decan Stüffler, welcher zu parteiischer Lobeserhebung Inama’s keine Veranlassung hatte, schildert ihn (1783) als einen in jeder Rechtsdisciplin hochangesehenen Professor und sehr verdienten Mann (clarissimus professor, vir meritissimus); es ist daher zu beklagen, daß I. zufolge seiner Streitsucht auch auf wissenschaftlichem Gebiete das nicht leistete, wozu er an sich entschieden befähigt gewesen wäre. Außer seiner Hauptarbeit „Synopsis hist jur. Justinianei“, Oenip. 1749. 4°. besitzen wir noch 2 Dissertationen von seiner Feder.

Meusel, Lex. Bd. 6. Ign. de Lucca, Journ. d. Liter. u. Statistik, Bd. 1. S. 44. Dr. Probst. Gesch. d. Univ. in Innsbruck. S. 123 ff.; 138 ff.; 148. 162. 183. 190. 195. 235.