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ADB:Kapff, Jakob von

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Artikel „Kapff, Sixt Jakob von“ von Theodor Schott in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 99, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kapff,_Jakob_von&oldid=- (Version vom 13. November 2024, 04:49 Uhr UTC)
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Kapff: Sixt Jacob v. K. geb. am 28. Decbr. 1735 in Plüderhausen (Schorndorf, Würt.), † 18. Novbr. 1821 in Tübingen, angesehener Jurist, Sohn des Pfarrers Joh. Melchior K., Pfarrers in Plüderhausen und der Euphrosine Katharine geb. Cotta, studirte in Tübingen Philosophie und Rechtsgelehrsamkeit, bestand 1757 mit großem Erfolg das juridische Examen, erhielt durch seine Abhandlung „De regali marmoris jure“ die venia legendi; seine Vorlesungen, die er als Privatdocent hielt, wurden gern gehört, 1761 wurde er zum außerordentlichen Professor, August 1767 zum ordentlichen Professor der Rechtsgelehrsamkeit ernannt. Mehrere ehrenvolle Anträge in ausländische Dienste zu treten, lehnte er ab, 1806 wurde er zum Director des königlichen Obertribunals ernannt, dasselbe trat an die Stelle des früheren Hofgerichtes, dem er schon seit 1757 als Advocat, seit 1765 als Beisitzer und Vorsteher angehörte. Bei der Verlegung des Obertribunals von Tübingen nach Stuttgart Ende 1817 wurde er auf die ehrenvollste Weise in den Ruhestand versetzt, wie ihm denn im Verlaufe seiner langjährigen verdienstvollen Thätigkeit die verschiedensten Beweise fürstlichen Wohlwollons zu Theil geworden waren. Noch 3 Jahre genoß er in seltener Körperkraft seine Ruhe, 1821 starb er eines sanften Todes. Juli 1768 hatte er Elisabeth geb. Dann geheirathet; ein einziger Sohn Sixt Jakob Friedrich, geb. am 28. Juli 1769 entsproßte der Ehe, aber schon am 24. Sept. 1789 wurde der hoffnungsvolle Jüngling den Eltern durch die Auszehrung entrissen. K. war ein ebenso tüchtiger akademischer Lehrer als praktischer Jurist, seine schriftstellerische Thätigkeit war eine nicht unbedeutende, ein größeres Werk von ihm ist mir nicht bekannt; meistens sind es kürzere Abhandlungen und Dissertationen, z. B. „De transactione imperata“, Tüb. 1761; „Untersuchung über die Frage ob der Torf zu den Regalien gehöre“, Tüb. 1767; „De fundamento communionis bonorum conjugalis germanicae“, Tüb. 1789.