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ADB:Lippersheim, Hans

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Artikel „Lippersheim, Hans“ von Siegmund Günther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 734–735, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lippersheim,_Hans&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 03:59 Uhr UTC)
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Lippersheim: Hans L. (auch Lippershey und Laprey genannt), Optiker, geb. (unbekannt wann) zu Wesel, † im J. 1619 zu Middelburg in Holland, wo er das Gewerbe eines Brillenmachers betrieb. In ihm hat man nach van Swinden’s bahnbrechenden Untersuchungen den eigentlichen Erfinder des Fernrohres zu erblicken. Am 2. October 1608 eröffnete er nämlich den Generalstaaten, er habe ein Instrument verfertigt, mit welchem man in die Ferne sehen könne; er bat zugleich um ein Patent zur alleinigen Herstellung [735] solcher Sehrohre und um eine Belohnung, bestehend in einem Octroi auf 30 Jahre oder in einer Jahrespension. Nachdem eine Commission zur Prüfung dieser Ansprüche niedergesetzt war, zu welcher nach einem weiteren Beschlusse vom 4. October 1608 jede Provinz noch ein Mitglied hinzu zu ernennen hatte, beschloß man, das Instrument mit Bergkrystalllinsen ausführen zu lassen; das Stück solle mit 300 fl. bezahlt und außerdem nach vollzogener Probirung desselben eine Prämie von 600 fl. hinzugefügt werden. Die Herren van Dorth, Magnus und van der Aa setzten sich Namens der Commission mit L. selbst in Verbindung und berichteten unterm 15. December 1608 an ihre Auftraggeber, sie hätten das von dem Erfinder hergestellte Binocularfernrohr auf seine Leistungsfähigkeit geprüft und für gut befunden. Gleichwol ging man auf die von L. gestellte Bitte selbst nicht ein, da man gefunden zu haben glaubte, die Erfindung sei kein Geheimniß mehr. Nachdem vielmehr L. am 13. Febr. 1613 die beiden von ihm verlangten Fernrohre abgeliefert hatte, wurden ihm lediglich die 600 fl. bewilligt, auf welche er schon der ursprünglichen Abmachung gemäß Anspruch zu machen hatte. Soviel ist richtig, daß der französische Geschäftsträger Jeannin das Recept von L. zu erwerben wünschte, und, als dieser es in loyaler Weise verweigerte, einen geschickten Soldaten anstiftete, die Methode des Erfinders unter der Hand sich anzueignen und für Frankreich nutzbar zu machen. – Ueber die sonstigen Lebensumstände des erfinderischen Mannes scheint nichts bekannt zu sein, doch ist es von Wichtigkeit, zu constatiren, daß unserem Landsmanne an dieser umwälzenden Neuerung ein weit größerer Antheil zukommt, als den übrigen Mitbewerbern Jakob Metius, Zacharias Jansen, Fontana und Galilei.

G. Moll, Geschiedkondig Onderzoek naar de erste Uitfinders der Vernkykers uit de Aantekeningen van wyle den Hoogelaar van Swinden zamengesteld, Amsterdam 1831. – Négociations de Jeannin, Paris 1656, S. 518.