ADB:Multer, Johann Christian
L. van Eß (Bd. VI, S. 378) nach Marburg, wurde in demselben Jahre in Freiburg Doctor der Theologie und las auch als Substitut für L. van Eß katholisches Kirchenrecht. 1822 wurde er dessen Nachfolger als katholischer Pfarrer und außerordentlicher Professor und Docent des katholischen Kirchenrechts. 1831 beschlossen die hessische und die nassauische Regierung in Marburg eine katholisch-theologische Facultät zu errichten, und M. wurde zum ersten ordentlichen Professor ernannt und die Ernennung von drei weiteren Ordinarien in Aussicht gestellt. Einige Semester standen dann in den Lectionskatalogen von M., als einzigem Professor der Facultät, Moral und Pastoral angekündigt; vom Herbst 1833 an wird aber die Facultät, gegen welche sich die geistlichen Behörden von Anfang an ablehnend verhielten, im Lectionskatalog nicht mehr erwähnt. – Von M. ist die „Rechtfertigung der gemischten Ehen von einem katholischen Geistlichen, herausgegeben von L. van Eß“, 1821. Außer einigen anonymen Schriften und Aufsätzen veröffentlichte er u. a. „Praktische Vorschläge zur Einrichtung und Verbesserung des Elementarschulwesens“, 1822, und „Die Ungültigkeit der Bischofswahl vom 14. November 1832 zu Fulda aus kirchenrechtlichen Gründen“, 1833 (Darmstädter Theol. Litt.-Bl. 1834, Nr. 34).
Multer: Johann Christian M., katholischer Geistlicher, geb. 20. Aug. 1768 zu Förde im Herzogthum Westfalen, gest. zu Marburg am 24. Dec. 1838. Er besuchte von 1783 an das Gymnasium, von 1786 an die Universität zu Bonn, wurde 1793 zu Köln zum Priester geweiht und zum Caplan in Bilstein, 1796 zum Pfarrer in Rahrbach, 1813 in Hoynkhausen (in dem damals noch zur Erzdiöcese Köln gehörenden Theile von Westfalen) ernannt. 1819 kam er als Gehülfe von- K. W. Justi, Grundlage zu einer hessischen Gelehrtengeschichte, 1831, S. 455. Marburger Rectorats-Programm für 1838–1839.