ADB:Mühlenfels, Johann Jakob von
Kaiser Karl VI. geadelten Familie, welche einen fliegenden Storch im Schilde und einen wachsenden Hirsch zwischen Büffelhörnern auf dem Helm als Wappen führt, und sich in brandenburgischen und schwedischen Kriegsdiensten auszeichnete, war, als der Sohn des Lieutenants im Trabantencorps in Stockholm, Johann Adolph v. M. (auf Wahlendow, † 1779), am 27. August 1746 geboren, und studirte von 1764–67 in Göttingen und 1768 in Greifswald die Rechte. Schon im jüngeren Lebensalter erwarb er, als praktischer Jurist, einen so bedeutenden Ruf, daß er 1773 zum ersten Assessor, und 1775 zum Director des Hofgerichts in Greifswald ernannt wurde. Nicht lange darauf (1778) erfolgte seine Berufung an das königlich schwedische Tribunal nach Wismar, bei welchem er, nachdem dieses höchste Gericht seinen Sitz in Greifswald erhielt, [468] (1803) die Würde des Vicepräsidenten und seit 1808 eines wirklichen Präsidenten bekleidete. In diesem Amte von der schwedischen Regierung mit dem Nordsternorden, und von der Krone Preußen mit dem Johanniter- und Rothen Adlerorden, sowie dem Titel „Excellenz“ ausgezeichnet, starb er im 84. Lebensjahre am 19. Mai 1830. Sein Bildniß befindet sich im Greifswalder Gerichtsgebäude. Aus seiner dritten Ehe mit Jul. Kath. Magd. v. Klein, aus einer mecklenburgischen Familie, stammt die (1884) verstorbene Dichterin Elfriede von Mühlenfels. Des Präsidenten Bruder, Carl Adam v. M., Erzieher des Königs von Württemberg, Generaladjutant und Wirkl. Geheimerath, wurde in den Grafenstand erhoben und starb kinderlos 1838 in Stuttgart.
Mühlenfels: Johann Jakob von M., aus einer (1729) vom- Außer Familiennachrichten, Univ.-Alb. v. Göttingen und Greifswald, Pom. Prov.-Kalender; Breitenstern, v. d. Querel, h. v. Hagemeister, 1806 S. 24–29; Pyl, Pom. Gesch.-Denkm. V, S. 111; Einführung des Präsidenten J. J. v. Mühlenfels i. d. St. e. Präsidenten, Gr. 1811; Ode an den Kronprinzen v. Schweden, v. Präs. J. J. v. Mühlenfels gew. Gr. 1811. Die Angaben v. Zedlitz, Adelslexikon, Suppl., S. 341, daß die Fam. z. schwed. Adel gehöre, sowie b. Siebmacher, Bd. III., 2. Abth., preuß. Adel, Taf. 323, daß der Urspr. unbekannt sei, sind zu berichtigen.