Zum Inhalt springen

ADB:Müller, Johann Joseph

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Müller, Johann Joseph“ von Johannes Dierauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 628–629, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCller,_Johann_Joseph&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 07:13 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Müller, Johannes
Band 22 (1885), S. 628–629 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Joseph Müller (Politiker) in der Wikipedia
Johann Joseph Müller in Wikidata
GND-Nummer 117596329
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|22|628|629|Müller, Johann Joseph|Johannes Dierauer|ADB:Müller, Johann Joseph}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117596329}}    

Müller: Johann Joseph M., St. Gallischer Staatsmann, geb. am 19. März 1815 zu Mosnang im Toggenburg, † am 11. Nov. 1861 in St. Gallen. M. stammte aus einer angesehenen katholischen Toggenburger Familie, die im Jahre 1833 von dem abgelegenen Dorfe Mosnang nach dem Städtchen Wyl im ehemaligen St. Gallischen Fürstenland übersiedelte und sich dort einbürgerte. Sein Vater Joh. Baptist M. († 1851) that sich als Beamter und Fabrikant hervor und war ein Mann von rastloser Unternehmungslust, politisch freisinniger Richtung, lebhafter Phantasie und entschiedener Kirchlichkeit; mit wahrer Einsicht ließ er seinen zahlreichen Kindern eine gute Schulbildung angedeihen. Johann Joseph war sein ältester Sohn. Er besuchte das katholische Gymnasium in St. Gallen und das Lyceum in Luzern, studirte von 1833–1836 in München und Heidelberg Jurisprudenz, vervollständigte seine Bildung in der westlichen Schweiz und richtete sich 1837 in Wyl als Advocat ein. Rasch erwarb er sich den Ruhm eines ebenso gewissenhaften, als gewandten und kundigen Juristen: die Rechtspraxis blieb – wenige Jahre abgerechnet, während deren er sich dem industriellen Geschäfte seines Vaters und seines Bruders widmete – sein eigentlicher Lebensberuf. Getragen von dem allgemeinen Vertrauen, das ihm das Volk entgegenbrachte, trat er schon früh in das Staatsleben ein. 1839 wurde er in den Großen Rath des Kantons St. Gallen gewählt, und im Schoße dieser legislativen Behörde entfaltete er mehr als 20 Jahre lang, beinahe bis an das Ende seines Lebens, eine Wirksamkeit, die bleibende Spuren hinterlassen hat. Andauerndes Studium der Tractanden, scharfe Logik, feiner Tact und seltene Elasticität in der Handhabung der Sprache, verbunden mit einem anmuthigen, klingenden Organ verschafften ihm zu einer Zeit lebhafter politischer Bewegung in allen wichtigen kantonalen Fragen großen, bisweilen entscheidenden Einfluß. Anfangs beobachtete er unter den Nachwirkungen der in Luzern und in Heidelberg empfangenen Eindrücke eine liberalisirende Haltung und stimmte, wie für die Aufhebung des Klosters Pfävers, so gegen die Errichtung eines besonderen St. Gallischen Bisthums. Von Natur wohlwollend und schmiegsam und allen Härten in der Politik abgeneigt, meinte er wohl eine vermittelnde Stellung zwischen den Parteien einnehmen zu können, die sich seit dem Jahre 1841 in fast gleicher numerischer Stärke zum Schaden einer gesunden Entwicklung des Kantons mit leidenschaftlicher Spannung gegenüberstanden. Als aber die antikirchlichen Tendenzen der radicalen Führer in den Debatten über die Bisthumsfrage und den Aargauer Klosterstreit immer deutlicher zu Tage traten, schloß er sich, in seinen von Hause aus ernsten religiösen Anschauungen verletzt, dem conservativ-ultramontanen Lager an, und so finden wir den jungen Anwalt während der entscheidungsvollen Jahre 1845–1847, da St. Gallen sein Bisthum errang und der Kanton in der Jesuiten- und Sonderbundangelegenheit der „Schicksalskanton“ der Eidgenossenschaft war, als einen der beredtesten Sprecher dieser Partei an der Seite des älteren und freilich viel energischeren Landammanns [629] Gall Jakob Baumgartner (s. Allg. D. Biogr. II, 165). Auch in den Fünfziger Jahren – er hatte 1847 seinen Wohnsitz nach St. Gallen verlegt – blieb er trotz der vielfachen Anfeindungen und zum Theil gehässigen Schmähungen seiner Gegner unentwegt bei der eingeschlagenen Richtung. Er erhob nachdrückliche Opposition gegen die von der liberalen Partei geforderte Revision der Kantonsverfassung und gegen die Gründung einer für beide Confessionen gemeinsamen Kantonsschule (Gymnasium und Industrieschule). Doch nahmen seine Kämpfe im Rathssaal und in öffentlichen Blättern niemals schroffe oder beleidigende Formen an. Er suchte extremen Parteibestrebungen die Spitze abzubrechen, und als eine Verfassungsrevision nicht mehr zu umgehen war, bemühte er sich, die widerstrebenden Interessen auszugleichen, so weit es sich mit seinen religiösen Ueberzeugungen vertrug. Zwar der Verfassungsentwurf vom 24. April 1860, der nach Form und Inhalt wesentlich sein Werk war, wurde von dem in der Mehrheit liberalen Volke verworfen, und an der definitiven neuen Verfassung, die am 11. October 1861 zu stande kam – noch heute das Grundgesetz des Kantons St. Gallen – hatte er nicht mehr persönlichen Antheil. Aber eben der in diesem letztern Werke enthaltene Compromiß, nach welchem einerseits die staatliche Leitung des Erziehungswesens und die gemeinsame Kantonsschule garantirt, anderseits der Kirche eine Freiheit der Bewegung zugestanden wurde, die alle Erwartungen der Katholiken übertraf, konnte recht eigentlich als das schließliche Resultat seines versöhnenden Einflusses betrachtet werden. – Zum Eintritt in die Kantonsregierung ließ sich M. nie bewegen; dagegen war er Mitglied des „Administrationsrathes“, der Centralbehörde der mit reichen materiellen Mitteln ausgestatteten „katholischen Corporation“ des Kantons. Mehrmals wurde er auch berufen, an eidgenössischen Angelegenheiten Theil zu nehmen. Schon im Jahre 1844 kam er als zweiter Gesandter des Kantons St. Gallen an die Tagsatzung. Für die neue Bundesverfassung stimmte er, weil er einsah, „daß für die Schweiz dermal nichts Besseres möglich sei“, und in den Jahren 1856–1860 gehörte er dem schweizerischen Nationalrath an. Begreiflich fand er in Bern kein befriedigendes Feld für seine Thätigkeit; indes schreiben ihm seine Parteigenossen das Verdienst zu, die zerstreuten conservativen Elemente der Bundesversammlung vereinigt und zu einer achtunggebietenden Minorität organisirt zu haben. – M. führte eine gewandte Feder. 1838 veröffentlichte er ein Bändchen Gedichte, „Jugendklänge“ (St. Gallen); 1844 gab er die „St. Gallische Volkszeitung“ heraus, und von 1856 an war er einer der thätigsten Mitarbeiter an dem „Neuen Tagblatt aus der östlichen Schweiz“; daneben griff er, vorzüglich in den Jahren 1856–1860, mit einer Reihe von Broschüren in die schwebenden Tagesfragen ein. – Er starb aus glücklichem Familienleben heraus noch in besten Mannesjahren an einer Herzkrankheit und wurde in der Müller’schen Familiengruft zu Wyl beigesetzt. Von seinen Brüdern zeichneten sich aus: Joh. Georg M., der bekannte geniale Architect (s. ob. S. 621) und Joh. Baptist M. (1818–1862), einer der bedeutendsten Industriellen der Ostschweiz.

Vgl. P. Gall Morel, Das Leben des Johann Joseph Müller in St. Gallen, mit einer Zugabe aus dem Leben seines Bruders Joh. Baptist Müller. St. Gallen 1863. – Hasler und Hartmann, Gallerie berühmter Schweizer der Neuzeit, 1. Bd. Nr. 44.