Zum Inhalt springen

ADB:Orth, Johann Philipp

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Orth, Johann Philipp“ von Wilhelm Stricker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 442, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Orth,_Johann_Philipp&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 23:43 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Orth, Wigand
Band 24 (1887), S. 442 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Philipp Orth (Jurist) in der Wikipedia
Johann Philipp Orth in Wikidata
GND-Nummer 117148512
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|24|442|442|Orth, Johann Philipp|Wilhelm Stricker|ADB:Orth, Johann Philipp}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117148512}}    

Orth: Johann Philipp O., geb. zu Frankfurt a. M. 1698, † daselbst im März 1783. Er promovirte in Halle 1720 als Dr. juris. Gemeinsam mit seiner Gattin Susanna Elisabeth geb. Huth stiftete er 1768 ein Waiseninstitut. Er schrieb: „Nöthig und nützlich erachtete Anmerkungen über die sogenannte erneuerte Reformation der Stadt Frankfurt a. M.“, 1731, 4°. Dann vier Fortsetzungen davon in vier Bänden, 1742–54 und endlich die Zusätze dazu 1774. „Ausführliche Abhandlung von den berühmten Herren-Reichsmessen, so in der Reichsstadt Frankfurt a. M. jährlich gehalten werden“, 1765, 4°. Mit Beilage von 85 Urkunden. O. war ein überaus fleißiger und gründlicher Schriftsteller. Das Buch von den Reichsmessen, welches eigentlich zu den „Anmerkungen über die Reformation“ gehört, aber wegen zu großen Umfangs selbständig herausgegeben wurde, ist eine noch heut unentbehrliche Schatzkammer zur Kenntniß jener in ihrer Blüthezeit ersten Messe der Welt mit ihren mancherlei culturhistorischen Bezügen. Es sind hier actenmäßig alle die Ausnahmen mitgetheilt, welche die „Meßfreiheit“ in das engbegrenzte Leben der Reichsstadt mit sich brachte, und gleichzeitig die Stellen der Autoren ausgehoben, welche von der Bedeutung der Messe handeln. In der That legte die Messe eine weite Bresche in alle Polizeigesetze der Reichsstadt, und absolute Freiheit, nur mit papiernen Schranken umgeben, trat ein in Bezug auf Sanitäts- und Fremdenpolizei. Die Messe gab Anstoß zur Ausbildung des Wechselverkehrs und Münzwesens, hier concentrirte sich der Buch- und Pferdehandel. Kein Wunder, daß dies „Kleinod“ der Stadt von anderen Reichsständen streitig gemacht wurde und das es der äußersten Anstrengungen des Rathes bedurfte, sich die Messen zu erhalten. Das Alles ist gelehrt, aber ungelenk und in selbstgeschaffener Orthographie mitgetheilt. Ohne Beziehung auf die Frankfurter Geschichte sind seine „Merkwürdigen Rechtshändel“, 1763–1778, 17 Thle.

A. Kirchner, Geschichte von Frankfurt, 1807, I, S. XLIII ff. – Meusel, Schriftstellerlexikon.