ADB:Osterrath, Heinrich Philipp
[516] für die zweimalige Berathung der Grundrechte besonders auftrat, dagegen im volkswirthschaftlichen Ausschusse sich hervorthat. Das Mandat legte er noch vor Abberufung der preußischen Abgeordneten nieder. Eine umfangreichere Thätigkeit war ihm für lange Zeit in der preußischen Volksvertretung beschieden. In der zweiten Kammer den Bezirk Schwetz-Konitz vertretend, betheiligte er sich lebhaft an den Verhandlungen über die Verfassung, namentlich über die Bestimmungen bezüglich der Theilbarkeit des Grundeigenthums sowie der Schul- und Kirchenfragen und trat als Gegner der Punkte auf, deren Zugeständniß Manteuffel schließlich als Bedingung für das Zustandekommen der Verfassung erklärte. Osterrath’s Bemühungen, durch die Verfassung die volksthümliche Entwickelung der nicht deutsch redenden Volksstämme Preußens gewährleisten zu lassen, hatten keinen Erfolg. Ausgedehnter wurde seine Wirksamkeit in der zweiten Kammer von 1850, in welcher er den Bezirk Paderborn-Büren vertrat. Obwol zur nicht zahlreichen katholischen Partei gehörend, fand seine Mitwirkung an den Gesetzentwürfen über die Deichlast, die Ablösung der Reallasten, die Zertheilung der Grundstücke, die Errichtung von Rentenbanken, die Gemeindeordnung, vornehmlich aber in allen finanziellen Fragen wegen seiner großen Sachkenntniß und hohen Objectivität auf allen Seiten große Anerkennung. Mit Vorliebe nahm er sich der Angelegenheiten der katholischen Kirche an, wo irgend es sich um Wahrung der Rechte derselben handelte. So 1849 in Sachen der Schullehrerseminare und 1853 bei dem gegen die Beschränkung der Abhaltung katholischer Missionen und die Ausbildung katholischer Geistlichen gerichteten Waldbott’schen wie auch bei dem die Dotirung der Bisthümer betreffenden Otto’schen Antrage. Wegen Versetzung an die Regierung in Oppeln legte er am 14. August 1853 das Mandat nieder, erhielt aber 1855 vom dortigen Bezirk ein neues Mandat, in dessen Besitz er bis 1862 sich an allen wichtigeren gesetzgeberischen Arbeiten hervorragend betheiligte und einer der hauptsächlichsten Bearbeiter des Etats, mehrfach Referent für denselben war. Da es zweifelhaft schien, ob mit seiner Ernennung zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten in Minden, wohin er 1861 versetzt war, das Mandat erloschen sei, er auch diese Stellung mit der eines unabhängigen Abgeordneten unvereinbar hielt, legte er am 29. Jan. 1862 das Mandat in der Absicht nieder, der parlamentarischen Thätigkeit zu entsagen; auf wiederholtes Ersuchen nahm er jedoch 1863 die Wahl für den Bezirk Heinsberg-Erkelenz an. Bald nach Auflösung der Kammer wurde er 1866 nach Arnsberg versetzt, worauf er abermals jede Wiederwahl ablehnte. Erst nachdem er 1875 in Ruhestand versetzt war, nahm er die Wahl für den Bezirk Konitz und 1876–79 die für Pleß-Rybnik an. O. starb am 28. Januar 1880 in Arnsberg. In einem Nekrolog der „Germania“ (Nr. 23 v. 1880) heißt es: „Osterrath’s ausgezeichnete Kenntnisse in Budgetfragen fanden allseitige Anerkennung. Ueberall, wo er gewirkt, hat er sich den Ruf eines ausgezeichneten Verwaltungsbeamten und die größte Hochachtung in allen Schichten der Gesellschaft erworben. Seine treue Hingabe für die Sache der Kirche und des Volkes sichern ihm ein dauerndes Andenken bei dem katholischen Volke.“ Aehnlich sprach sich die „Kölnische Volks-Ztg.“ aus, welche ihn auch Mitbegründer der „katholischen Fraction“ nennt.
Osterrath: Heinrich Philipp O., preußischer Parlamentarier, geb. am 13. December 1805 in Arnsberg als Sohn des dortigen Hofkammer-Accessisten O., besuchte bis 1823 die Volksschule und das Gymnasium der Vaterstadt, studirte bis 1827 in Bonn und Berlin die Rechte und die Cameralwissenschaften, trat dann beim Land- und Stadtgericht in Brandenburg als Auscultator ein, ließ sich hierauf an das Hofgericht in Arnsberg versetzen, von welchem er theils als Actuar, theils als Hilfsrichter zu verschiedenen Untergerichten abgeordnet wurde, trat 1831 als Referendar bei der Regierung in Arnsberg zur Verwaltung über, wurde 1834 zum Assessor in Frankfurt a. O. bestellt, von der dortigen Regierung jedoch zunächst beauftragt, die Veräußerung von Domänengrundstücken in Kottbus zu leiten. 1835 wurde er als Domänen-Departementsrath an das Regierungscolleg in Frankfurt zurückberufen, 1838 als Regierungsrath nach Merseburg, 1839 nach Magdeburg versetzt und 1847 zum Oberregierungsrath und Leiter der Finanzabtheilung der Regierung in Danzig ernannt. Vorsitzender des dortigen Pius-Vereins, wurde er 1848 vom Wahlbezirk Konitz in die deutsche Nationalversammlung gewählt, in welcher er, zum katholischen Theile der Partei der Rechten gehörend, zwar im Plenum nur einmal, nämlich- Biogr. Umrisse d. Mitgl. d. d. Nat.-Vers. Hft. 2 (Frkf. a. M. 1849). – Die kathol. Interessen bei den Budgetverhandlungen in den preuß. Kammern d. J. 1852–53 (Paderb. 1853); dasselbe f. 1853–54 (Düsseldf. 1854). – Die Ministerialerlasse v. 22. Mai u. 16. Juli 1852 in d. 2. Kammer (Paderb. 1853). – Die Lage der Katholiken in Preußen am Schluß der 3. Legisl.-Periode (Düsseldf. 1855).