ADB:Rühle von Lilienstern, August Friedemann
[611] iuris ac principiis eius simplicissimis commentatio veröffentlichte, Jena und Marburg, 1766 fürstlich Wied-Runkelscher Amtmann zu Isenburg, dann Fiscal und Auditeur, 1769 Advocat zu Dillenburg, als welcher er sich, wie in den folgenden Jahren öfter, so noch 1803, vergeblich um das Secretariat der hohen Schule zu Herborn, dann um eine juristische Professur an dieser bewarb. 1775 Amtmann zu Dillenburg, 1800 Rath, 1802 Justizrath; starb daselbst am 7. Mai 1828. Er gab heraus (außer der vorhin angeführten commentatio) das sogenannte Dillenburgische Intelligenzblatt, und zwar: a) Dillenburgische Intelligenznachrichten 1773–1809, 37 Bände; b) Neue Intelligenznachrichten für das Siegdepartement, 4 Jahrgänge 1810–1813; c) Nassau-Oranisches allgemeines Verordnungsblatt 1814. Dieses für Land und Volk so wichtige, anfangs sehr verkannte Intelligenzblatt ist fast ausschließlich die Frucht seines rastlosen, uneigennützigen Eifers. „Nassau-Oranische Verordnungen 1773–83“, 6 Bände. „Corpus constitutionum Nassoicarum, Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Ausschreiben in den Nassau-Oranischen Landen“. 4 Bände 1796. „Weisthum der Gesetze, Ordnungen und Vorschriften in Nassauischen Landen Ottonischer Linie“. 3 Bände 1802–3. „Sammlung der in den Gemeinschaften Nassau und Kirberg erlassenen Landesverordnungen“ 1805. „Die nach den gefundenen wichtigsten Schlüsseln nunmehr deutliche Offenbarung Johannis und ihre Uebereinstimmung mit den Weissagungen aller älteren Propheten, auch: ganz neue Ansicht der 70 Wochen Daniels. Mit Anhang dreier Urkunden über die Zeichen der Zeit und 5 Zeittafeln“, 1824. „Ueber Noah und Ararat. Ein Blick in die Zukunft für Deutschlands Fürsten und Völker“, 1826. „Etliche Worte auf die Schrift: An alle Christen, welche an das 1000jährige Reich Christi und die Zeitrechnung desselben glauben oder nicht glauben, von Dr. Joh. Jacob Grimm“, 1826.
Rühle v. Lilienstern: August Friedemann R., geboren am 22. Februar 1744 zu Heldburg im Herzogthum Sachsen-Hildburghausen als Sohn des dortigen Amtmanns Christian Sigismund Rühle, studirte in den Jahren 1759–1764 zu Herborn, wo er 1761 die Disputation De justitia et jure necnon de regulis- Kirchenbuch zu Heldburg. Acten und archivalische Nachrichten. – Die Personalnachrichten im neuen Nekrolog der Deutschen VI, 1828 S. 383 sind großentheils unrichtig.