ADB:Smetana, Rudolf von
[481] der Commission ernannt, welche das Dogma von der unbefleckten Empfängniß vorbereitete, schrieb auch im Auftrage des Secretärs der Index-Congregation ein Gutachten über A. Günther’s Schriften, die 1857 verboten wurden (A. D. B. X, 159). Am 8. October 1853 verordnete Pius IX., es solle zu Rom ein Generalcapitel der transalpinischen Congregation gehalten und auf diesem ein Generaloberer für alle Redemtoristen mit Ausnahme der in Neapel und Sicilien gewählt werden, der in Rom zu residiren habe. S. siedelte nun mit seinen vier Consultoren nach Rom über. Das Generalcapitel wurde erst am 26. April 1855 eröffnet und wählte am 2. Mai zum Generaloberen nicht S., sondern Nicolaus Mauron, den S. 1851 zum Oberen der französisch-schweizerischen Provinz ernannt hatte. – Im J. 1848 soll S. mit K. E. Jarcke (A. D. B. XIII, S. 711) an einem philosophischen Werke gearbeitet haben; gedruckt sind von ihm nur „Geistliche Uebungen für zehn Tage“, 1851, 3. Aufl. 1877.
Smetana: Rudolf v. S., Redemtorist, geboren am 7. September 1802 zu Wien, † 1872. Er studirte Jura, war einige Zeit Beamter, trat dann aber nach dem frühen Tode seiner Frau in den Orden der Redemtoristen (Liguorianer). Am 5. Januar 1831 legte er die Gelübde ab, am 31. Juli 1831 wurde er zum Priester geweiht. Er war als solcher eine Reihe von Jahren in Wien thätig. Am 7. Juli 1850 wurde er zum Generalvicar der transalpinischen Congregation der Redemtoristen gewählt und nahm nun seinen Wohnsitz in dem neugegründeten Ordenshause zu Coblenz (welches nicht lange bestand). Im Jahre 1853 wurde er von Pius IX. in Ordensangelegenheiten nach Rom berufen, wo er am 2. Juli ankam. Er wurde dort zum Mitgliede- M. Haringer, Leben des Cl. M. Hofbauer, 2. Aufl. 1880, S. 451.