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ADB:Somnitz, Lorenz Christoph von

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Artikel „Somnitz, Lorenz Christoph von“ von Karl Spannagel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 617–619, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Somnitz,_Lorenz_Christoph_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 06:27 Uhr UTC)
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Somnitz: Lorenz Christoph v. S., brandenburgischer Staatsmann des 17. Jahrhunderts. Er entstammt einer altadeligen, in Hinterpommern ansässigen Familie und wurde am 30. September 1612 geboren. Seine Bildung erhielt er auf den Schulen von Colberg und Thorn und auf den Universitäten Königsberg und Wittenberg. Den Abschluß seiner Studienjahre bildete die bei den meisten jungen Edelleuten damals übliche große Reise ins Ausland, die ihn nach den Niederlanden, England und Frankreich führte. 1637 nach Hause zurückgekehrt trat er in den Staatsdienst seiner Heimath ein und bekleidete den Posten eines Hauptmannes von Neustettin, als Hinterpommern und Camin im Westfälischen Frieden Brandenburg zugesprochen wurden. Mit Freuden begrüßte er diese Entscheidung über das Schicksal seines engeren Vaterlandes und zeigte sich schon während der langwierigen, in Stettin zwischen den brandenburgischen und schwedischen Commissaren geführten Verhandlungen über die Grenzregulirung im Interesse Brandenburgs thätig. Nachdem er bei der Einsetzung der brandenburgischen Regierung für Hinterpommern im Juni 1653 in seiner Charge als Rath und Hauptmann bestätigt worden war, lenkte er die Aufmerksamkeit des großen Kurfürsten in so hohem Grade auf sich, daß er am 9. Januar 1654 „aus dem zu ihm habenden gnädigsten Vertrauen und in Erwägung seiner Uns wohlbekannten Geschicklichkeit“ zum geheimen Rath ernannt wurde.

Mit einem Sprung zur höchsten Staffel des Beamtenthums befördert, entfaltete S. in seiner neuen Stellung bald eine sehr vielseitige Thätigkeit. Sie galt zunächst vornehmlich der auswärtigen Politik. Nur wenige der in den folgenden Jahren, besonders während des schwedisch-polnischen Krieges geführten diplomatischen Verhandlungen vollziehen sich ohne seine Mitwirkung, sei es, daß er als Mitglied des Geheimen Rathes sein Gutachten über die schwebenden Fragen abgab, sei es, daß er als Bevollmächtigter oder Gesandter die kurfürstliche Politik vertrat. So finden wir ihn im November und December 1655 im Feldlager Karl Gustav’s von Schweden in Thorn und Riesenburg, im August 1657 bei dem polnischen General Gonsiewsky, mit dem er den Waffenstillstand von Wierzbolowa abschloß. Im September 1657 unterzeichnete er den Vertrag von Wehlau, wohnte im November d. J. den Verhandlungen zu Bromberg, im Januar und Februar 1658 denjenigen zu Berlin mit den Abgesandten Leopold’s von Oesterreich bei, begleitete den Kurfürsten im Winter 1658/59 nach Jütland, ging im Sommer 1659 als Gesandter nach Kopenhagen und Warschau und nahm schließlich an den Friedensverhandlungen in Oliva theil. In der für Brandenburg so bedeutungsvollen Krisis dieser bewegten Kriegsjahre zeigt sich S. als ein eifriger Gegner Schwedens. Den Grund zu dieser Feindschaft mochte die schroffe und widerrechtliche Haltung der Schweden in der pommerschen Frage gelegt haben. In dem Erstarken der nordischen Macht unter der kühnen Führung Karl Gustav’s sah er aber auch eine schwere Gefahr für Brandenburg. Das Ziel der schwedischen Politik schien ihm kein geringeres zu sein, als die Aufrichtung einer Universalmonarchie über die Protestanten, ähnlich derjenigen, die Spanien über die katholischen Mächte angestrebt hatte. Solche Anschauungen blieben unter den Diplomaten nicht verborgen und trugen ihm ebensosehr den Haß des schwedischen wie das Wohlwollen des polnischen Hofes ein. Letzteres erhielt einen offenen Ausdruck in der Verleihung des polnischen Indigenats für S. und seine Kinder beiderlei Geschlechts. Die zwölf Friedensjahre, welche dem Frieden von Oliva folgten, gaben S. Gelegenheit, seine Fähigkeiten auch auf dem Gebiet der inneren Verwaltung zu verwerthen. Schon am 9. Januar 1656 [618] war er nach dem Tode Runge’s zum Kanzler von Hinterpommern ernannt worden. Nach der Einverleibung von Lauenburg und Bütow wurde er zum Oberhauptmann dieser Lande bestellt. Die pommerschen Regierungsangelegenheiten gehen fortan durch seine Hand. Er hielt sich jedoch nur zeitweise in Colberg auf, wo er mit dem Statthalter Herzog Bogislaw von Croy auf gespanntem Fuße stand und nahm als Mitglied des Geheimen Rathes an der Centralverwaltung des Staates in Berlin theil. Ueber die Einzelheiten dieser Thätigkeit ist noch wenig bekannt. Wir wissen nur, daß er zu diplomatischen Geschäften herangezogen wurde und daß er mit den märkischen Ständen über die Reform des Creditwerks und der Kirchenverfassung verhandelte. In Abwesenheit Schwerin’s mochte er diesen wohl in dem Vorsitz des Geheimen Rathes vertreten, ohne jedoch, wie behauptet worden ist, officiell zum Präsidenten oder Vicepräsidenten des Geheimen Rathes ernannt worden zu sein. Die kriegerischen Verwickelungen der 70er Jahre lassen seine diplomatische Thätigkeit wieder mehr in den Vordergrund treten. So schloß er im December 1673 zusammen mit Otto von Schwerin das schwedische Bündniß, im April 1674 den Vertrag mit dem Pfalzgrafen von Neuburg über die Candidatur des Erbprinzen Johann Wilhelm bei der polnischen Königswahl und im Juli 1674 das Bündniß mit dem Kaiser, Spanien und Holland gegen Frankreich ab, zog mit dem Kurfürsten ins Feld und wurde 1676 als Gesandter nach Nymwegen geschickt, wo er während der Friedensverhandlungen am 26. Februar 1678 starb.

Der große Kurfürst hat das Vertrauen, welches er S. durch seine Berufung in den Geheimen Rath erwies, nie zu bereuen gehabt. Er schätzte ihn hoch wegen seiner Rechtlichkeit, Zuverlässigkeit und Geschicklichkeit und weihte ihn mehrfach in seine geheimsten Pläne ein, die er den andern Räthen vorenthielt. Seinem Dank für die vielen, treu geleisteten Dienste gab er außer den schon erwähnten Beförderungen noch dadurch Ausdruck, daß er S. 1655 zum Erbkämmerer von Hinterpommern und Camin ernannte und ihm 1675 die Dompropstei zu Colberg übertrug. Alle von S. verfaßten Gutachten zeichnen sich durch Klarheit und Gründlichkeit aus. „Ich bezeuge mit Gott“, schreibt er einmal, „daß ich in allen Bedenken, so ich unterthänigst abgebe, zuvörderst sehe 1. auf Gottes Ehre, 2. der christlichen Kirchen Wohlfahrt, 3. Ew. Chf. Dchl. hohe Reputation, 4. Dero Chf. Hauses und lieben Nachkommen Aufnehmen, 5. Dero Lande bestes“. Die Reihenfolge dieser Punkte ist charakteristisch für ihn. Er war nicht nur ein patriotischer Staatsmann, sondern auch ein überzeugungstreuer evangelischer Christ, durchdrungen von der Bedeutung Brandenburgs als protestantischer Vormacht in Deutschland. Mit Waldeck und Schwerin kann er sich weder an Genialität und Kühnheit, noch an Einfluß und Bedeutung messen. Den Stempel seiner Persönlichkeit hat er der brandenburgischen Politik nicht aufgedrückt, aber im Kreise der übrigen vertrauten Rathgeber des Kurfürsten, eines Blumenthal, Friedrich von Jena, Canstein, Meinders u. a. behauptet er einen ehrenvollen Platz. Gleich ihnen hat er zur Begründung und zum Ausbau des brandenburgisch-preußischen Staates sein redlich Theil beigetragen.

Pufendorf, de rebus gestis Friderici Wilhelmi. – Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg. – Cosmar und Klaproth, der Kgl. Preußische und Churfürstl. Brandenburgische Wirkliche Geheime Staatsrath. – v. Orlich, Geschichte des Preußischen Staates im 17. Jahrhundert. – Droysen, Preußische Politik. – Isaacsohn, Preußisches Beamtenthum. – v. Bohlen, Die Erwerbung Pommerns durch die Hohenzollern. – Acten des Geheimen Staats-Archivs in Berlin. Ueber die Thätigkeit Somnitz’s in den Jahren 1660–1672 werden die von Meinardus herausgegebenen Protokolle und Relationen des [619] brandenburgischen Geheimen Rathes aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm wohl noch manches neue bringen.