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ADB:Stubenrauch, Moritz von

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Artikel „Stubenrauch, Moritz Edler von“ von Karl Weiß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 709–710, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stubenrauch,_Moritz_von&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 10:49 Uhr UTC)
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Stubenrauch: Moritz Edler v. St., Rechtsgelehrter, geboren am 22. Sept. 1811 in Wien, † am 31. August 1865 in Ober-Sct. Veit bei Wien. Einer angesehenen Familie entstammend, vollendete St. im J. 1832 die juridischen Studien an der Wiener Universität, erlangte im J. 1835 die juridische Doctorwürde und widmete sich hierauf dem Lehrfache. Schon im J. 1838 zum Professor des gerichtlichen Verfahrens des alten polnischen Rechtes und des Handels- und Wechselrechtes an der Lemberger Universität ernannt, folgte er ein Jahr später einem Rufe nach Wien zur Uebernahme der Professur für das österreichische bürgerliche Recht an der Theresianischen Ritterakademie, wozu auch ein Vortrag über das Gefällswesen kam. Im J. 1850 wurde St. zum Professor des österreichischen Verfassungsrechtes und der österr. Verwaltungsgesetzkunde an der Wiener Universität ernannt, in welcher Eigenschaft er bis zu seinem Tode verblieb. Als juristischer Schriftsteller fehlte es ihm zwar an Begabung und Ausdauer zu einer gründlichen Vertiefung in einzelnen Disciplinen der Staats- und Rechtswissenschaften, aber er erwarb sich durch die Herausgabe einer Anzahl praktischer und noch heute geschätzter Hand- und Lehrbücher, welche bei der Neugestaltung des staatlichen Organismus nach dem Jahre 1848 der heranwachsenden juridischen Jugend große Dienste geleistet hatten, einen ausgebreiteten Ruf. Hiezu gehören seine „Erläuterung des österr. Wechselrechtes“ (1850), sein in mehreren Auflagen erschienenes „Handbuch der österr. Verwaltungsgesetzkunde“ (1851), sein „Commentar des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches“ (1854, 2. Aufl. 1864), sein „Lehrbuch des österr. Privat-Handelsrechtes“ (1859), sein „Handbuch des neuen österr. Gewerberechtes“ (1860) u. a. Außerdem betheiligte er sich mit Kudler[WS 1] und Wagner an der Redaction der „Oesterr. Zeitschrift für Rechts- und [710] Staatswissenschaften“ von 1840–1849, begründete 1850 die „Allgem. österr. Gerichtszeitung“, welche er in Gemeinschaft mit Dr. Glaser bis 1863 und im J. 1856 die „Oesterr. Zeitschrift für innere Verwaltung“, deren Redaction er bis 1860 führte. Er wurde 1853 Präses der staatsrechtlichen administrativen und Mitglied der richterlichen Staatsprüfungscommission. 1856 wurde er Präsidenten-Stellvertreter der rechtshistorischen und 1858 der staatswissenschaftlichen Staatsprüfungscommission. Vom Jahre 1858 hielt er auch an der neu begründeten Handelsakademie Vorträge über Handels-, Wechsel- und Seerecht und von 1859 über Handels- und Gewerbegesetzkunde. Wie groß das Ansehen Stubenrauch’s in den Kreisen der Regierung war, zeigt der Umstand, daß er als deren Abgeordneter bei den verschiedensten internationalen Congressen fungirte und daß sie ihn zu den meisten gesetzgeberischen Berathungen in den Ministerien während der Jahre 1850–1860 beizog. Doch mit diesen vielseitigen Leistungen war das Feld seiner Thätigkeit bei weitem nicht erschöpft. Nach dem Jahre 1848 trat St. in die neugewählte Gemeindevertretung. Er entwarf das erste Statut für den Gemeinderath und war Reserent in dieser wichtigen Frage. Nach dem Jahre 1851 nahm er den weitgreifendsten und hervorragendsten Antheil an allen Fragen der inneren Gemeindeverwaltung und war Vertrauensmann des Bürgermeisters Dr. Frhrn. v. Seiller. Von streng conservativer Gesinnung, nahm sein Einfluß in der im J. 1861 neugewählten Gemeindevertretung ab; er kam häufig in Widerspruch mit den zur Geltung gelangten liberalen Tendenzen. Im J. 1865 geriethen die Wiener gebildeten Kreise in nicht geringe Aufregung und Bestürzung, als sich die Nachricht verbreitet hatte, daß der allgemein geachtete und beliebte Mann und dessen Frau sich in ihrer Sommervilla zu Ober-Sct. Veit vergiftet hatten. Zerrüttete Familienverhältnisse drängten Beide zu diesem verzweifelten Entschlusse. St. hatte nämlich Gelder aus der Casse eines Wohlthätigkeitsvereines, dessen Präsident er war, veruntreut. Wiewol die sehr bedeutende Summe – sie betrug 28 000 Gulden – von seinen Freunden sogleich gedeckt wurde, so war doch seine Ehre unwiederbringlich vernichtet, und er wie seine Frau waren sich bewußt, daß sie nicht weiter leben konnten.

Vgl. Wurzbach, Oesterr. Biogr. Lexikon XL., 147.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Kugler