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Abschrift des Zeugen-Verhörs in Betreff der grausamen That, welcher Elisabeth v. Báthori, Gemahlinn des Grafen Franz Nádasdy beschuldiget wird. (1611)

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Textdaten
Autor: Ladislaus Banvai
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Titel: Abschrift des Zeugen-Verhörs in Betreff der grausamen That, welcher Elisabeth v. Báthori, Gemahlinn des Grafen Franz Nádasdy beschuldiget wird. (1611)
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aus: Hesperus: Ein Nationalblatt für den gebildete Leser, Nro. 31. Prag: 1817. S. 241 - S. 248
Hesperus: Ein Nationalblatt für den gebildete Leser, Nro. 32. Prag: 1817. S. 270 - S. 272
Herausgeber: Christian Carl Andre
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1817
Verlag: Calve
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Erscheinungsort: Prag
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Quelle: Scans auf Commons
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[241]
Hesperus.
Ein
Nationalblatt für gebildete Leser.
1817.   Nro. 31.   Juny.

Geschichte.
Abschrift des Zeugen-Verhörs in Betreff der grausamen That, welcher Elisabeth v. Báthori, Gemahlinn des Grafen Franz Nádasdy beschuldiget wird. 1611.
[1]
(Man vergleiche Hesperus N. 59 1812, wo ihre schauerliche Geschichte erzählt worden.)

      Wir, Kapitel der Metropolitan-Kirche zu Grán urkunden hiemit: es habe Uns Tit. Herr Karl David von Thurzó - Sz. Péter zweyerley Schriften, auf einfachem Papier geschrieben und herausgegeben, mit den eigenen beigedruckten Insiegeln der Unterschriebenen bekräftiget, zwar weder radirt noch gestrichen oder irgend einem Theile nach verdächtig; allein in manchen durch das Alter abgenutzten Stellen unlesbar, übrigens ohne allem Verdacht und Mangel, vorgezeigt und eingereicht, mit geziemender Bitte, solche zuförderst unserm Protokoll einzuverleiben, dann aber in durch Uns genommener, mit unserm gewöhnlichen Kapitular-Insiegel versehener Abschrift ihm solche hinauszugeben; deren, und zwar ersteren Schrift Inhalt folgender ist:

Geständnisse der unten der Reihe nach anzuführenden Personen gegen Elisabeth v. Báthori, verehlichte Nádasdy.

      In der im Jahre 1611 am 2. Jänn. im Marktflecken Bittse abgehaltenen Versammlung hat

Erstens. Johannes Ujvári, sonst Ficzkó genannt, auf befragte Punkte Folgendes eingestanden:

      1tens. Wie lange Zeit hat er sich bei jener Frau aufgehalten, und wie gelangte er in ihren Hof?

      Antw. Sechzehn Jahre, wo nicht länger, wohnte er bei der Frau, die ihn von der Frau des Schulmannes Martin Cseytei mit Gewalt wegnehmen ließ.

      2tens. Seit jener Zeit, wie viel Mädchen und Weiber ließ sie umbringen?

      Antw. Weiber weiß er nicht; aber Mädchen weiß er, während er bei ihr war, 37. Außerdem ließ sie, als der Herr Palatin nach Preßburg reiste, fünfe in eine Grube und zwei im kleinen Garten unter die Traufe eingraben. Ein Mädchen, welches sie dort fanden, und ihr vorstellten, und zwei andere trugen sie zu Lezetecze in die Kirche, wo sie dieselben beerdigten; vom Schlosse brachte man dieselben herab, denn dort hatte man sie umgebracht, Frau Dorkó mordete sie.

[242]       3tens. Wer waren diejenigen, welche sie umbringen ließ, und woher?

      Antw. Er weiß nicht, wem die Mädchen zugehörten.

      4tens. Wer waren diejenigen, die dergleichen Frauenspersonen und Mädchen in den Hof brachten und lockten?

      Antw. Sechsmal war Einbekenner mit der Frau Dorkó Mädchen suchen; sie lockten solche aber auf die Weise, daß sie ihnen versprachen, sie entweder an einen Kaufmann zu verheirathen, oder als Kammer-Frauen irgendwo unterzubringen. Das jetzt verstorbene Mädchen haben sie aus einem kroatischen Dorfe jenseits Redneh gebracht; ein Monat mag sie bei ihr gewesen seyn, dann brachte sie dieselbe um. Mit der Frau Dorkó waren Mädchen suchen: Die Johann Bársony, wohnhaft zu Táplánfalva neben dem Gyöngyös, außer dem ein zu Sárvár sich befindendes kroatisches Weib wohnend bei der Matthias Ötvös der Johann Szalay gegen über. Auch die Johann Szabó brachte Mädchen, selbst ihr eigenes, welches auch umgebracht wurde, und wiewohl sie dies bestimmt wußte, so verschaffte sie doch noch mehrere und brachte sie. Die Georg Szabó übergab ihr zu Cheite ihre eigene Tochter, welche auch gemordet wurde, mehr brachte sie nicht zu. Die Stephan Szabó hingegen brachte viele zu. Auch Frau Helena brachte genug. Frau Katharina brachte nie welche, sondern verscharrte nur die durch die Dorkó ermordeten.

      5tens. Durch welche Marter und auf welche Art ließ sie die Armen umbringen?

      Antw. So marterte man dieselben, daß man ihnen die Arme mit Wiener Garn (gesponnener Baumwolle?) umwand, die zu Sárvár wohnende Anna Darvolya band ihnen die Hände rückwärts, sie waren todtenblaß, man schlug sie so lange, bis ihr Körper platzte. Auf die Fußsohlen und die flachen Hände gaben ihnen auch diese gefangenen Weiber in einem Zug fünfhundert Streiche; sie lernten diese Peinigung zuerst von der Darvolya, und schlugen dieselben so lang, bis sie starben. Die Dorkó zerschnitt mit der Scheere die Hände des Mädchens, das zu Cheite noch nicht verschieden ist.

      6tens. Wer waren die Werkzeuge bei dieser Peinigung und Ermordung?

      Antw. Außer diesen drei Weibern, ist eine zu Cheite, Frau Helene, genannt die kahle Kutscherinn, auch die marterte die Mädchen. Die Frau selbst stach sie mit Nadeln, wenn sie mit ihrer Strickerey nicht fertig wurden. Nahmen sie ihr die Haarwickeln nicht aus, brachten sie ihr nicht Feuer herauf, legten sie ihr die Schürze nicht zurecht: so wurden sie von den alten Weibern sogleich in die Marter-Kammer gebracht und zu Tode gepeiniget. Selbst mit dem Kräusel-Eisen brannten die alten Weiber und sie selbst den Mund, die Nase, das Kinn der Mädchen. In den Mund derselben steckte sie ihre Finger, und zog ihn auseinander. Wenn sie mit ihrer Nätherey bis 10 Uhr nicht fertig waren; so wurden sie gleich in die Folterkammer gebracht. Auch zehnmal des Tages führte man sie zur Marter, wie die Schafe. Manchmal standen vier bis fünf Mädchen nackt da und mußten so ihren Theil nähen oder stricken. Ihr Sitkerr-Mädchen brachte sie darum um, weil sie eine Birn entwendet hatte; sie fieng dieselbe auch so zu martern an und mordete sie mit einem abgezehrten alten Weibe. Die Putzmacherinn aus Wien brachte sie mit der Frau Helena zu Keresztur um.

      7tens. Wo verscharrte man die todten Körper oder wohin wurden sie gebracht? Wer verbarg dergleichen Leichname und wohin vergrub man sie?

      Antw. Diese alten Weiber verbargen und vergruben die Mädchen. Er, Bekenner, half selbst hier und in Cheite viere vergraben, in Lezetécze zwey, eins in Keresztur und auch in Sárvár eins; die übrigen wurden an den drey letzt benannten Orten mit Gesang begraben. Wenn die alten Weiber ein Mädchen gemordet hatten, wurden sie von der Frau beschenkt. Sie selbst zerriß den Mädchen das Gesicht und zerkratzte sie ganz. Dann wurde das gefolterte Mädchen dem Frost ausgestellt und von den alten Weibern mit Wasser begossen; [243] auch die Frau selbst begoß es und so erfror das Mädchen und starb. Als sie hier zu Bittse war, ließ sie bei ihrem Weggehen eines ihrer Mädchen, das ihr zu Illová entflohen, aber wieder eingebracht worden war, bis an den Hals ins Wasser stellen und begießen; es starb hernach zu Cheité.

      8tens. Sie selbst die Frau, marterte und mordete auch? und was that sie, als sie die Armen martern und umbringen ließ?

      Antw. Wenn sie selbst nicht marterte, so übertrug sie alten Weibern das Foltern der Mädchen, denen sie in der Kohlen-Kammer wochenlang keine Speise reichte, und wer ihnen heimlich zu essen gab, wurde sogleich bestraft.

      9tens. Auf was für Oertern ließ sie zu Cheite, Sárvár, Keresztur, Beczkó und anderswo die Armen martern und umbringen?

      Antw. Zu Beczkó ließ sie dieselben in der Kammer neben der Küche martern; zu Sárvár geschah dieses im Innern des Schlosses, wohin nicht Jedermann Zutritt hatte; zu Keresztur auf dem Abtritt; zu Cheite inner der Küche. Selbst wenn wir wohin fuhren, marterte sie die Mädchen im Wagen, schlug und kneipte sie und zerstach ihnen mit Nadeln den Mund.

      10tens. Wer von bedeutendern Personen wußte oder sah dergleichen Unthaten der Frau?

      Antw. Der Hofmeister Benedikt Deseó wußte sie vor den Uibrigen am besten; aber nie hat man gehört, daß er die Frau darüber zur Rede gestellt hätte. Auch die übrigen Beamten wußten es allgemein, selbst die Bedienten. Ein gewisser starrköpfiger Stephan jenseits der Donau, der die Frau jetzt erst verlassen hat, wußte alles besser, als selbst der Einbekenner; er unterhielt sich auch frei mit der Frau, trug Mehrere zum Verscharren weg, wohin? weiß Einbekenner nicht.

      11tens. Seit wie lange wußten oder erfuhren sie es, daß die Frau diese Gräuelthaten begonnen hat?

      Antw. Schon bei Lebzeiten des verstorbenen Herrn hatte sie die Mädchen so gequält, aber nicht so häufig gemordet, als jetzt. Der arme Herr hat sie darüber zur Rede gestellt, sie hat aber darauf nicht geachtet. Als aber darauf die Frau Anna Darvolya zu ihr kam, fieng diese die Mädchen an umzubringen, und auch die Frau wurde darauf grausamer. – In einer Schachtel ist etwas wie eine Bretzel eingefaßt, in der Mitte ein Spiegel, vor dem betet sie auch zwei Stunden lang. – Item: Die Miawer Meyerinn machte ein gewisses Wasser, trug es morgens, beiläufig um vier Uhr hinauf und badete die Frau in einem Backtrog, dann schüttete sie das Wasser in den Bach. Sie wollten in dem Trog, aus dem zum zweitenmal Gekneteten einen Kuchen backen, womit sie den König sowohl, als den Herrn Palatin und den Emerich Megyéri vergeben wollten. Aber diese Herren verspürten es und giengen der Frau zu Leibe; denn sobald sie von der ersten Backerey gegessen hatten, so bekamen sie Alle Magenschmerzen, und so getraute sie sich nicht die zweite Backerey backen zu lassen.

Zweytens. Helena , hinterlassene Wittwe des Stephan Nagy bekannte auf die obigen Punkte des Reihe nach Folgendes:

      Auf 1. Zehn Jahre wohnte sie bei der Frau und war das Kindsweib dreier Fräulein auch des Paul Nádasdy.

      Auf 2. Die Anzahl der Ermordeten weiß sie nicht, aber umgebracht hat sie genug.

      Auf 3. Sie weiß nicht, aus welchen Familien sie alle waren; aber zwei Sitherr-Weiber weiß sie, dann eine Schwester des Gregor Jánosi; auch von Vecsei brachte man ihr zwei adeliche Mädchen, von Cheglét auch zwei: das Eine ließ sie umbringen, das Andere lebt noch. Auch die Frau Szelle hat ein Mädchen umgebracht, und von Polány brachte man auch eins. Die Johann Bársony brachte ebenfalls ein großes hohes Mädchen, die Tochter eines Edelmanns, wo der Johann Polányi wohnt; auch das wurde umgebracht. In Summa weiß sie funfzig oder drüber, die ermordet wurden.

      Auf 4. Die Johann Szalay, dann eine Jüdinn und ein slowakisches Weib wohnen zu Sárvár. Die Johann Bársony zu Táspánfalva wohnhaft, hat auch zugebracht. Die [244] Johann Liptay brachte ebenfalls zwei oder drei Mädchen, wiewohl sie wußte, daß dieselben umgebracht werden, denn sie wurde bedroht. Auch Einbekennerinn hat zwei gebracht; das eine ist gestorben, das andere, Kis Chiglei benannt, lebt noch. Mit der Johann Bársony war sie weggegangen und auch allda geblieben; aber die Joh. Bársony selbst brachte von Unter-Pollyán ein hohes Mädchen. Mit einem Stallmeister Daniel Vas giengen sie viel herum, der Frau Hommonay Mädchen zu suchen, sie fanden aber keines, ausgenommen ein kleines aus Vecsey.

      Auf 5. Auch sie selbst schlug die Mädchen, wann es die Frau befahl, aber besonders marterte dieselben die Darvolya; sie stellte sie die ganze Nacht über in kaltes Wasser, badete und schlug sie. Die Frau selbst machte einen Schlüssel heiß, und brannte ihn dann in die Hand der Mädchen. Eben so machte sie es mit dem Gelde, wenn dieselben welches fanden, und es der Frau nicht gaben. Außerdem mordete sie selbst mit einem alten Weibe die Frau Zichi zu Ecsed. Zu Sárvár ließ sie des verewigten Herrn Schwester – was er mit eigenen Augen sah – im Sommer nackt ausziehen, mit Honig bestreichen und so ganzen Tag und auch die Nacht hindurch stehen, in welcher großen Pein sie die hinfallende Krankheit bekam und zur Erde stürzte. Der Herr gab ihr den Rath, Oelpapier zwischen den Zehen derselben anzuzünden, sie würde dann aufstehen, und wenn sie halb todt wäre. Die zu Verpén wohnhafte Stephan Szabó brachte auch genug Mädchen für Geschenke, die Uibrigen um Bezahlung. Einer gab sie einen Unterrock, der Andern einen kleinen Winterrock. Auch die Balthasar Horváth, welche in einem Dörfchen, nahe beim Kloster wohnt, hat viel Mädchen zugebracht. Der Szilvásy sowohl als der Hofmeister habe es gesehen, daß die Frau selbst die Mädchen marterte, nackt ausziehen, und so vor sich stehen ließ. Die Dorkó schnitt die aufgeschwollenen Leiber der Mädchen mit einer Scheer auf, und der Bediente, der hier ist, hat einigemal, wenn es die Frau zuließ, den Mädchen Maulschellen gegeben. Mutternackt ließ sie die Mädchen auf die Erde werfen, und so zerhauen, daß man vor ihrem Bett das Blut handvollweiß aufschöpfte und Asche darauf streute. Bei Varna in einem Dorfe brachte sie auch eins um, und ließ Einbekennerinn zurück, um es zu begraben. Selbst Messer stach sie in die Mädchen, schlug und marterte sie auf die vielfachste Weise.

      Auf 6. Nachdem die Darvolya erblindet war, so schlugen die Weiber Dorkó und Kata die Mädchen, auch Einbekennerinn dieses, so lange sie gesund war.

      Auf 7. Sie weiß nicht, wohin sie die Leichname jetzt verscharrt haben, aber zuerst wurden dieselben in eine Weizengrube getragen. Fünf Leichname ließen die Weiber Dorkó und Kata zu Sárvár bei Tage mit Gesang und auch zu Keresztur mit Begleitung der Schüler begraben.

      Auf 8. Sie selbst, die Frau, schlug und marterte die Mädchen so, daß sie voll Blut war, und bisweilen sogar das Hemd wechseln, und die blutige Mauer abwaschen lassen mußte. Wenn die Dorkó die Mädchen schlug, stand die Frau selbst dabei.

      Auf 9. Uiberall, wo sie hinkam, suchte sie sogleich einen Ort aus, wo sie die Mädchen martern konnte. In Wien warfen die Mönche sogar Töpfe in das Fenster, als sie das Angstgeschrei hörten. Auch zu Preßburg schlug Frau Dorkó die Mädchen.

      Auf 10. Namentlich wußten Balthasar Pohi, Stephan Vaji der Hofmeister und alle Beamten und Bedienten um die Gräuelthat, auch Kozma wußte darum.

      Auf 11. Sie weiß nicht, wann die Frau diese Gräuelthaten anfieng, denn als Einbekennerinn zu ihr kam, hatte sie dieselben schon begonnen: aber die Darvolya hatte sie zur Grausamkeit angeleitet, und war ihre Vertraute. Das weiß und sah die Einbekennerinn, daß sie mit brennender Kerze den nackten Mädchen die Geschlechtstheile brannte.

Die Dritte, Dorothea Szentes, des Benedikt Szöes hinterlassene Wittwe hat auf [245] die befragten Punkte, wie oben, der Reihe nach, einbekennt.

      Auf 1. Fünf Jahre sind es, seitdem sie sich bei der Frau aufhält. Frau Helene hatte sie mit schönen Worten ins Schloß gelockt, um sie an die Seite der Frau von Homonnai aufzunehmen.

      Auf 2. Junge Weiber und Näh-Mädchen weiß sie ohngefähr 36, welche die Frau umgebracht hat.

      Auf 3. Aus welchen Familien sie waren, und wem sie angehörten, weiß sie nicht, sondern sagt, wie die obigen Fatenten, daß sie von vielen Orten her waren.

      Auf 4. Die Johann Szalay, die Johann Bársony und die Wittwe Keöcsé wohnen in Dömölk. Die Johann Liptay brachte welche nach Cheite. Im Uibrigen bekennt sie Alles ein, wie die zweite Fatentinn.

      Auf 5. Durchgängig gesteht sie ein, was die zwei Vorigen bekennt haben, mit dem Zusatz, daß die Frau auch bei Chian die Mädchen martern ließ, und daß, wenn Einbekennerinn dieselben nicht schlug, sie solches selbst that mit Knitteln, wie ein Stuhlfuß. Die Lippen der Mädchen steckte sie mit Nadeln übereinander und marterte sie auch auf diese Weise. Als die Frau krank war und Niemand schlagen konnte; so zog sie die Fatentinn an sich und biß ihr ein Stück aus dem Gesicht und aus der Schulter. Die Stecknadeln stach sie den Mädchen durch die Finger und sagte: wenn es der Hure weh thut, mag sie dieselbe herausziehen; that sie das, so schlug sie die Frau auch darum gleich wieder und schlitzte ihr die Finger auf.

      Auf 6. Sie selbst waren, bald die Eine bald die Andere, der Frau bei dem Martern behülflich, denn sie zwang sie dazu.

      Auf 7. Binnen anderthalb Wochen starben zu Cheite fünf Mädchen, welche sie in der Kammer übereinander schichten ließ. Sie gieng dann nach Sárvár und die Kätche ließ dieselben durch die Hausleute in die Weizengrube tragen. Fatentinn war mit der Frau damals zu Sárvár. Die übrigen Leichname, welche sie nicht verbergen konnte, ließ sie öffentlich durch den Prediger beerdigen. Einen trug der Bediente mit der Kätche nach Lezetecze und begruben ihn dort.

      Auf 8. Die Frau selbst schlug die Mädchen – im Uibrigen lautet ihr Bekenntniß mit dem der zwei Vorigen gleich.

      Auf 9. In Betreff der Marter-Oerter, sagt sie, daß die Frau dort marterte, wo sie eben war.

      Auf 10. Bekennt sie dasjenige ein, was die Vorhergehenden.

      Auf 11. Sie weiß nicht, wann die Frau die Grausamkeiten anfieng, weil sie nur 5 Jahre bei ihr war.

Die vierte: Katharina Beneczky des Johann Boda hinterlassene Wittwe, bekannte auf die vorigen befragten Punkte Folgendes:

      Auf 1. Zehn Jahre sind es, seitdem sie bei der Frau ist; die Valentin Varga, Mutter des jetzigen Predigers in Sárvár hat sie in das Schloß zur Wäscherinn berufen.

      Auf 2. Weil sie Wäscherinn war, so weiß sie nicht, wie viel gemordet wurden; sie glaubt aber, daß es fünfzig seyn können, welche die Frau zu ihrer Zeit umbrachte.

      Auf 3. Sie weiß nicht, aus welchen Familien und woher sie waren, denn sie war keine Zubringerinn; nur die Sitherr-Weiber weiß sie.

      Auf 4. In Allem – wie die Vorhergehende. Die Johann Liptay hat ein Mädchen gebracht, wo sie hinzufügt: daß die Nikolaus Kardos ebenfalls zwei brachte, weswegen sie sich hernach nicht einmal ins Dorf zu gehen getraute; aber die Frau Dorkó hat die meisten zugebracht, auch die jetzt Verstorbenen hat sie alle gebracht.

      Auf 5. Durchgehends gleichlautend mit den Vorhergehenden, nebst dem Zusatz: daß, nachdem die Darvolya blind geworden, und die zwei vorhergehenden Fatentinnen das Peinigen wohl erlernet hatten, so haben dieselben Einbekennerinn zum Schlagen gezwungen; ja die Frau Helene ließ sie fortführen und schlagen, bis man müde wurde. Auch die Weiber ließ sie schlagen, verklagte sie immer und rief: schlage zu! schlage zu! noch besser! Als das Mädchen, [246] welches man jetzt todt fand, so fürchterlich geschlagen ward, daß es bereits halb todt war, gieng Frau Nádasdy hinein, und schlug es auch noch, so, daß es um 11 Uhr den Geist aufgab.

      Auf 6. Frau Helene war die gottloseste in der Angeberei, wiewohl sie mit der Hand nichts ausrichten konnte, weswegen sie die Frau blos zur Aufsicht von Sárvár heraufbrachte. Die Frau v. Nádasdy verheirathete sogar zwei Töchter derselben und gab ihnen 14 schöne Röcke. Die war vor allen anderen Rathgeberinn. Frau Dorkó schlug die Mädchen und auch Einbekennerinn, wenn sie dazu gezwungen wurde; denn man peinigte sie selbst, wenn sie es nicht that und einmal lag sie einen ganzen Monat wegen erlittenen Schlägen danieder. Einst als Frau von Zrényi nach Cheite kam, schickte sie mit der Dorkó ihr ganzes Hausgesinde hinauf ins Schloß, wo diese Dorkó die Mädchen wie Verbrecherinnen in strenger Gefangenschaft hielt, daß sie nirgends hingehen konnten, ihnen weder zu essen noch zu trinken gab, sie mit kaltem Wasser waschen, in demselben baden, und ganze Nächte hindurch nackt da stehen ließ. Der Donner, sagte sie, möge denjenigen erschlagen, der ihnen etwas zu essen giebt. Sie bewachte dieselben so sehr, daß weder der Schloßvogt noch sonst Jemand ihnen Speise zustecken konnte. Als aber die Frau mit der Zrényi nach Posztyén fahren wollte, schickte sie Fatentinn hinauf, um nachzusehen, ob Eine mit ihr kommen kann; sie fand Alle ohnmächtig aus Mangel an Nahrung, und sagte, als sie herabkam, zur Frau: „nicht eine Einzige ist im Stande mit Euer Gnaden zu reisen.“ Die Frau schlug die Hände zusammen, war auf die Dorkó sehr bös und sagte, daß dieß nicht hätte geschehen sollen. Die Mädchen wurden herabgebracht und starben in einem Zimmer des Kastells. Denn sowohl die Frau als die Dorkó schlugen dieselben, reichten ihnen auch jetzt keine Nahrung und so mußten sie den Geist aufgeben. Ein Fräulein von Dömölk, welches mit der Fatentinn in einem Wagen war, starb auf der Reise von Posztyén nach Cheite. Dieses Mädchen als es zu Posztyen[2] schon umgefallen war, wurde doch von der Frau wieder aufgerichtet und geschlagen.

      Auf 7. Zwei der verstorbenen Mädchen wurden zu Lezetecze begraben – wie die vorhergehenden – fünf Mädchen (von welchen die Dorkó weiß, daß sie gestorben sind, denn sie war bei ihnen, sie steckte dieselben übereinander unter das Bett und warf Werg auf sie) – brachte man täglich Speise, als wenn sie am Leben wären, wie wohl sie längst verschieden waren. Dann begab sich die Frau nach Sárvár und befahl der Fatentinn, sie soll den Fußboden aufbrechen und sie da vergraben; sie that es aber nicht, weil sie zu schwach dazu war. Die armen Leichname mußten auf diese Art so in Fäulniß übergehen, und es war ein solcher Gestank im Kastell, daß man denselben hinaus verspürte. Da nun Einbekennerinn nicht wußte, was sie anfangen soll; so begrub sie die Leichname alle, um Gotteswillen, in eine Weizengrube mit Beihilfe des Bulia, des Dienstweibes Barbara und der Käte, welche mit der Dorkó täglich beisammen waren, während sie starben. Nachts verscharrten sie dieselben. Die Dorkó selbst hatte einen Leichnam unter die Traufe vergraben, den die Hunde hervorzogen, welches selbst die Knechte des Herrn v. Zrényi sahen. Auch dieser wurde dann in die Weizengrube verscharrt, worin nun mit diesem fünf Leichname sind. Zu Cheite, wo sie nur kurze Zeit war, hatte sie achte umgebracht.

      Auf 8. Wie die Vorhergehenden.

      Auf 9. Ebenfalls, mit dem Zusatze, daß sie ihr Mädchen Helene Harczi in Wien gemartert habe.

      Auf 10. Von der Darvolya hat sie das Martern und die anderweitige Grausamkeit gelernt.


      Diese freiwilligen Geständnisse wurden vor uns abgelegt am vorerwähnten Tag und Jahr.


(L. S.) Daniel Eördeögh m. p. (L. S.) Kasvar Nagy Kastellan von Bitse m. p. (L. S.) Kaspar Kardos, geschworner Kanzellist m. p.


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  1. Diese für Psychologen, Rechtsgelehrte, Kriminalisten und Publizisten gleich merkwürdige Aktenstücke, sind ursprünglich in ungarischer und lateinischer Sprache verfaßt. Wenn in manchen Stellen natürlicher Zusammenhang und logische Ordnung vermißt wird; so möge der Leser solches nicht dem Uibersetzer, der mit möglichster Treue zu Werke gieng, zur Last legen, sondern der Gemüthsstimmung der Fatenten, und dem Kurial-Styl des damaligen Zeitalters.
    ***r.
  2. im Original Rechtschreibfehler: Posstyén
[247]
Der Inhalt der zweiten Schrift ist folgender:

      Wir Theodosius Szirmay von Szullio, Beisitzer der königl. Gerichtstafel; Kaspar Ordody der Trentschiner, und Johann David von Sz. Peter, der Arwer Gespannschaften Untergespänne; Georg Lehotzky, Johann Záturetzky, Nikolaus Hrábovszky, Johann Borsitzky, Stuhlrichter; Gabriel Sz. Mariai, sonst Hlinitzky, Beisitzer der Gerichtstafel der Trentschiner Gespannschaft; Michael Prusinczky, Dreißigst-Einnehmer der Soler Gespannschaft, Raphael Kvasovszky, Benedikt Kozár, Stephan Mársovszky, Georg Záluszky, Johann und Michael Hlinitzky, Apollo Milicius, Johann Draskovszky, Nikolaus Mársovszky, Stephan Akay und Johann Medveczky thun durch Gegenwärtiges Jedermann kund: Daß, als wir am 7ten dieses Monats Januar im Jahre des Herrn 1611, auf Ansuchen Sr. gräfl. Gnaden, des Herrn Herrn Georg Thurzo de Bethlenfalva, Palatins des Königreichs Hungarn, Richters der Kumaner, Grafen von Arva und immerwährenden Obergespanns der Arwer Gespannschaft, Sr. königl. Majestät Geheimderahtes und Statthalters im Königreich Hungarn, in Hochderoselben Marktflecken, Bitse genannt, zur Untersuchung und gerichtlichen Verhandlung gewisser Gegenstände versammlet waren, da im Namen und an der Stelle seiner gräfl. Gnaden der wohlgeachte Georg Závodszky gegen den Johann Ficzkó und gegen Helena, Dorothea und Katharina, Weiber aus Sárvár, folgende Klage erhoben:

      Da es offenbar ist, daß der allerhöchste Gott, durch Se. königl. Majestät, mit beistimmenden Wünschen und Wahlen der Landes-Insassen und Stände unsers Vaterlandes Hungarn, Se. gräfl. Gnaden darum auf diesen Gipfel der Ehre und Palatinal-Würde erhoben habe, damit Sie nach Erfoderung Ihres Amtes, ohne Rücksicht auf die Person, die Guten und Unschuldigen schützen, die Schuldigen hingegen bestrafen söllen: so wollten Hochdieselben diesem Ihrem Beruf auch Genüge leisten, und haben, außer andern, bisher heilsam unternommenen und glücklich vollendeten öffentlichen Reichs-Angelegenheiten, gehört und vernommen, die vom Anbeginn der Welt beim weiblichen Geschlecht unerhörte, unmenschliche Wuth gegen christliches Blut und die satanische Grausamkeit, der hochedlen Frau Elisabeth v. Báthori hinterlassenen Wittwe des weiland hochgeehrten und hochedlen Herrn Franz v. Nádasd, dieses um Reich und Vaterland sonst vielverdienten Mannes, welche sie schon seit mehrern Jahren auf die ruchloseste, unmenschlichste Weise gegen ihre Dienerinnen, andere Weiber und unschuldige junge Seelen verübte und viele derselben, bis zu einer unglaublichen Anzahl jämmerlich ums Leben brachte. Bei einer so großen, unaussprechlichen Gräuelthat wollten Hochdieselben keinesweges (wie man zu sagen pflegt) durch die Finger sehen; Sie stellten vielmehr eine strenge Untersuchung an, aus welcher offenbar erhellet, daß die verwittwete Frau v. Nádasdy das Verbrechen, dessen sie beschuldiget wurde, laut den Geständnissen ihrer eigenen Dienerschaft wirklich begangen habe. Nachdem Se. gräfl. Gnaden dies vernommen, haben Hochdieselben bei Ihrer Zurückkunft von den zu Preßburg abgehandelten Rechtsgeschäften, die hiezu benannten hochedlen und hochgeehrten Herren Herren Nikolaus Grafen von Zrényi und Georg Drugeth v. Homonnia, Eidame der bemeldten Frau Wittwe und den Herrn Emerich Megyéry, Vormund des verwaisten Paul Nádasdy mit sich genommen, auch eine nicht unbedeutende Anzahl Soldaten nach dem Kastell zu Cheite überschickt. Gleich bei dem Eintritt in das Kastell ergab sich die Wahrheit dessen, was die Zeugen eröffnet hatten. Denn man fand eine, durch Schläge und Folter elend umgekommene Jungfrau, Namens Doricza, und zwei andere, gleichfalls bis zum Tod gemarterte, im Verscheiden begriffene in dem nämlichen Kastell zu Cheite, mit der vorerwähnten verwittweten Frau Nádasdy. Diese unmenschliche, mehr [248] als tigerartige Grausamkeit und Wuth bewogen Se. gräfl. Gnaden nach, mit obbenannten, zu sich genommenen HH. gepflogenem Rath die verwittwete Nádasdy, als ein blutdürstiges, höchst ruchloses, auf frischer Gräuelthat ertapptes Weib zu ewiger Gefangenschaft auf dem Schloß Cheite zu verurtheilen und zu übergeben. Den Johann Fiezko aber, die Helene, Dorothea und Katharina, als Mithelfer und Mörder unschuldiger Personen, Mitwisser und Theilnehmer einer so heillosen That, und Handlanger bei diesem schrecklichen Schlächter- und Henker-Geschäft, stellen Sie vor ihre Herren Richter und fodern gerechte Ahndung der schrecklichen und ruchlosen Verbrechen derselben. Und zwar, haben Hochdieselben, sowohl weil es der heilige Lauf des Rechts und der Gerechtigkeit solches mit sich bringt, als auch zum warnenden Beispiel für diejenigen, die Aehnliches im Sinn haben oder verüben; für die aber, die so Ungeheures verübt haben, zur schärfsten Strafe und ewigen Schande, zum offenbaren Dokument Uns die rechtsgültigen Schriften und Kopien, sowohl der wider die Wittwe Nádasdy vorgenommenen Untersuchung, als auch der freiwilligen Geständnisse der Beklagten, vorgezeigt. Nachdem solche öffentlich verlesen, die Beklagten über alle Punkte des Geständnisses einzeln befragt und der Reihe nach vernommen worden, auch Alle übereinstimmten und nichts aus demselben Geständniß läugneten oder abänderten, sonder blos das hinzusetzten, daß sie zu Allem, was sie verübten, mit Gewalt gezwungen, und durch Drohungen ihrer Gebieterinn getrieben worden seyen; haben Hochdieselben endlich nach vorgezeigtem Zeugniß und Geständniß auch noch Zeugen in folgender Ordnung vor Uns aufgestellt.

(Fortsetzung folgt.)
[270]
Abschrift des Zeugen-Verhörs in Betreff der grausamen That, welcher Elisabeth v. Báthori, Gemahlinn des Grafen Franz Nádasdy beschuldiget wird. 1611.
(Beschluß von Nr. 31.)

      Erster Zeuge, der achtbare Georg Kubanovich, Einwohner zu Cheite hat eidlich einbekennt: er habe bei seiner Anwesenheit im Cheiter Schloß den Leichnam des zuletzt ermordeten Mädchens voll blauer Striemen und Brandmähler henkermäßig hingerichtet, in einem Trog hinaus tragen gesehen, während die Frau Nádasdy der Verwahrung übergeben wurde.

      Der zweite Zeuge Johann Valkó; der dritte Martin Jankovich; der vierte Martin Krsshó; der fünfte Andreas Ukrovich; alle Einwohner zu Cheite haben durchgängig eidlich einbekennt, wie der erste Zeuge.

      Der sechste Ladislaus Centalovich ebenfalls aus Cheite, hat eidlich das Nämliche eingestanden, was die Vorigen, mit dem Zusatz: er habe das Mädchen noch am Leben gesehen, wie auch die Striemen und Brandmähler um die Schulter desselben

      Der siebente Thomas Zima von Cheite hat das Nämliche einbekennt, auch daß zwei Dienerinnen der Frau auf dem Gottesacker zu Cheite, die dritte zu Lezetecze begraben seyen, da nämlich von dem Prediger zu Cheite der Mord auf der Kanzel gerügt wurde, so habe man den getödteten Leichnam nach Lezetecze abgeführt.

      Der achte, Johann Krappmann, Kirchendiener zu Cheite, hat das Nämliche was die Vorigen eidlich einbekennt, auch daß er die henkermäßig Gemarterte, aber noch Lebende um die Mithelfer der Peinigung befragt, und zur Antwort bekommen habe: die Frau selbst habe solche verübt, mit Beihilfe eines gewissen Weibes in einem grünen Kleide, welches sie aber nicht benannte.

      Der neunte, Andreas Butora aus Cheite hat in Allem gleichlautend mit den Uebrigen einbekennt.

      Der zehnte, Susanna, ein Mädchen, hat eidlich einbekennt, daß die Henkermarter gräulich gewesen sey, welche die Wittfrau Nádasdy gegen ihre Mitdienerinnen verübt habe, und daß bei diesem Henkerwerk Handlanger waren: die Helene, die Dorothea, die Anna mit dem Zunamen Darvolya und der Johann Ficzkó, der auch ausgeschickt wurde, Mädchen [271] zu rauben und zuzubringen. Die Käthe sey milder und sanftmüthiger gewesen, habe zwar die Mädchen im Leben genug geprügelt, war aber so barmherzig, daß sie den zum Martertod bestimmten heimlich Speise zusteckte. Sie hinterbrachte auch, gehört zu haben, daß Jakob Szilvásy in einem Kasten der gefangenen Frau das Verzeichniß der umgebrachten Mädchen vorgefunden habe, deren Anzahl sich auf sechs hundert und fünfzig erstreckte, welche Anzahl die Wittfrau Nádasdy mit eigener Hand unterzeichnet hat.

      Eilfter Zeuge, Sara Baranyai hinterlassene Wittwe des Peter Mártiny hat eidlich das nämliche einbekennt, was das vorhergehende Mädchen Susanna, mit dem Zusatz: sie wisse bestimmt, daß binnen vier Jahren (nämlich während ihrer ganzen Dienstzeit) welche sie bei der Frau Nádasdy zubrachte, über achtzig Mädchen im Frauengemach umgebracht worden seyen, welches sie auf Auffoderung eines gewissen Bichierdi, Kastellans zu Sárvár bemerkt und zusammengezählt habe, und daß dies vollkommen wahr sey, behauptet sie gewissenhaft zu wiederholten Malen. Endlich bekräftiget sie auch noch die Eingeständnisse der Beklagten.

      Zwölfter, Helene verwittwete Kowis, hat eidlich bekennt: es seyen, so viel sie bemerken konnte, binnen drei Jahren, nämlich während ihrer Dienstzeit, über dreißig Mädchen mit vielfacher Henkersmarter durch die Frau Nádasdy und ihre Helferinnen umgebracht worden. In der Zauberei und Vergiftungskunst sey die Frau Nádasdy sehr bewandert, welches aus vielen angeführten Beispielen erhellet, insonderheit daraus, daß sie durch Zauberei und Giftmischerei dem Leben Sr. königl. Majestät, und des Herrn Palatins, wie auch des Emerich Megyeri und Anderer nachstellte, indem sie gewisse Verwünschungsformeln hermurmelte. Die Geständnisse der Beklagten hat sie übrigens alle bestätigt.

      Der letzte Zeuge, Anna, verwittwete Stephan Geonczy, hat nach vorhergegangenem Eidschwur weitläufig die durch Frauen Nádasdy und ihre Helferinnen verübte Schlächterei erzählt, und dabei bekennt: unter der Zahl der Schlachtopfer sey auch ihre zehnjährige, grausam zu Tod gemarterte Tochter mitbegriffen, welche sie besuchen wollte, aber zu ihrem größten Schmerz nicht hineingelassen wurde. Das Uebrige wie die Vorhergehenden.

      Nachdem Wir nun alles dieses vernommen und erwogen, haben wir folgendermaßen darüber berathschlagt.

      Da aus der Beklagten offenbarem, auch vor gegenwärtigem Tribunal bekräftigtem Geständniß, so wie aus den vorerwähnten Zeugnissen, insonderheit aber aus dem Geständniß der Dorothea, als der Hauptmitschuldigen bei so vielen grausamen, wider das unschuldige Blut des weiblichen Geschlechts, durch ihre Frau und Gebieterin verübten Verbrechen klar erhellet, daß sie und die Helene, so wie der Johann Ficzkó heimliche Gehilfen, nicht nur Mitwisser, sondern auch Mithelfer und Vertuscher dieser Gräuelthaten waren; so sollen bei so offenbarem Verdacht und bei durch Beklagte selbst klar und unverholen dargelegter verdächtiger Sache, damit auch die übrigen geheimen Gräuelthaten kund und offenbar werden, zuerst und vor allen Andern diese Dorothea, dann die Helena, und endlich der Johann Ficzkó ins Verhör genommen werden. –

      Da nun Verhörte nichts von dem, was die Anklage enthalten, und durch sie selbst vorher eingestanden, auch durch vorerwähnte Zeugen behauptet und bekräftiget worden ist, geläugnet und zurückgenommen, vielmehr noch Mehreres in Ansehung der Art und Weise jener, durch oft benannte Wittfrau Nádasdy verübten schrecklichen Schlächterei und Schinderei eröffnet haben; so ist über die Beklagten durch Uns folgendes Endurtheil gerichtlich gefällt und öffentlich ausgesprochen worden:

      Nachdem aus den Geständnissen der Beklagten, welche dieselben sowohl freiwillig als auf der Folter abgelegt haben, so wie aus dem Zeugenverhör die Verbrechen der Beklagten unwiderlegbar erhellen, und zwar Verbrechen, welche alle Begriffe von Unmenschlichkeit und Grausamkeit übersteigen, bestehend in vielfachen Mordthaten, Schlächtereien und den ausgesuchtesten Henkermartern, – Gräuelthaten aber durch gräuliche Strafen geahndet werden müssen: so sollen zuvörderst die Helene und Dorothea als vorzügliche Theilnehmerinnen so vieler Unthaten, nachdem ihnen vom Henker die Glieder der Finger an beiden Händen, als den Werkzeugen einer so schweren, wider christliches Blut verübten Gräuelthat abgerissen worden sind, ausgeführt und verbrannt werden.

      Was den Johann Ficzkó betrifft, dessen Strafwürdigkeit sein Alter und wenigere Verbrechen einigermaßen mildern: so soll er geköpft, der Leichnam auf den Scheiterhaufen gelegt und gemeinschaftlich mit den andern beiden Verbrecherinnen verbrannt werden. Da übrigens die Katharina von diesen zweien Beklagten sowohl, als auch von einigen Zeugen entschuldigt wird, und auf die Aussage des Johann Ficzkó allein nicht verutheilt werden kann: so schien es Uns, daß sie einige Zeit hindurch noch im Kerker zurückzuhalten sey, bis vielleicht anderweitige klarere Beweise sich wider sie ergeben. – Dieses Urtheil ist von Uns über die Angeklagten öffentlich ausgesprochen und bald darauf gehörig vollzogen worden.

      Zum öffentlichen Zeugniß alles dessen, und zu künftiger Verwahrung haben Wir für gut befunden, gegenwärtige, durch unsere Handschriften und Insiegel bekräftigte Urkunde Sr. gräfl. Gnaden dem Herrn Palatin zu übergeben und zu überlassen.

[272]       Geschehen im vorbenannten Markt Bitse am 7. Jänner im Jahr des Herrn 1611.

      (L. S.) Theodosius Szirmay m. p. (L. S.) Georg Lehotzky m. p. (L. S.) Kaspar Erdödy Untergespan m. p. (L. S.) Johann Zaturetzky m. p. (L. S.) Nikolaus Hrábovszky m. p. (L. S.) Johann Borsitzky Stuhlrichter m. p. (L. S.) Gabriel Hlinitzky Assessor m. p. (L. S.) Michael Prusinszky m. p. (L. S.) Stephan Mársovszky m. p. (L. S.) Benedikt Kozár m. p. (L. S.) Nikolaus Mársovszky m. p. (L. S.) Johann Sz. Mariay m. p. (L. S.) Stephan Akay m. p. (L. S.) Johann Drosovszky m. p. (L. S.) Georg Zaluszky m. p. (L. S.) und Michael Sz. Mariay sonst Hlinitzky.

      Wir haben demnach das vorangeschickte Gesuch des erwähnten Herrn Einreichers, als gerecht und gesetzmäßig dem Recht und der Billigkeit angemessen erkennend und bewilligend, vorhin eingetragene Schriften von Wort zu Wort, ohne irgend eine Verminderung, Veränderung oder Vermehrung unserm Protokolle einverleibt und für gut befunden, das zur künftigen Verwahrung der Rechte des Herrn Einreichers und die es sonst betreffen mag, nöthige, mit unserm gewöhnlichen wirklichen Kapitularinsiegel gefertigte Zeugniß zu bewilligen und heraus zu geben, um die Originalien dem Einreicher, wie es die allgemeine Gerechtigkeit mit sich bringt, zurück zu stellen.

      Johann Golgoczy, Großpropst. Ladislaus Banyai, Lektor Ladislaus Toth, Kantor. Baron von Réva, Kustos. Georg Richvaldszky, zum heil. Georg, Graf Sigismund Keglevitz zum heil. Stephan, Joseph Sz. Illonay zum heil. Thomas Pröpste. Georg Richvaldszky von der Kathedralkirche, Martin Thurányi von Neutra, Raphael Sz. Ivanvi von Neograd, Gabriel Ordody von Gömör, Michael Okolicsányi von Hont, Joseph Bajzath von Komorn, Graf Anton von Réva von Sárvár, Graf Franz Berchtold vom Bärscher, Stephan Jáklin vom Soler Komitat Erzpriester. Und Kaspar Pongrátz, Joseph Zbiskó, Johann Gellert, Simon Fába, Georg Koleda, Graf Ladislaus Kemény, Gott in der Gemeinde unabläßlich dienende Domherrn.

      Gegeben am sechsten Feyertag nach dem vier und zwanzigsten Sonntag nach Pfingsten als dem siebzehnten des Monats November im Jahr des Herrn Ein Tausend, Siebenhundert fünf.

      (L. S.)

Gelesen im Kapitel und herausgegeben
von Ladislaus Banvai, Lektor des
erwähnten Kapitels. m. p.