Aktie der Bonner Preußenkneipe
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[Text]
Bonner Preußenkneipe
TB!
Aktie No 386.
Die Aktie Nr. 386 über Drei Hundert Mark
ist für Seine Majestät den Deutschen Kaiser, König von Preussen, Wilhelm II.
zu
in das Aktienbuch der „Bonner Preußenkneipe“ eingetragen.
Berlin, den 16. Dezember 1904.
Bonner Preußenkneipe.
Der Vorstand.
[Unterschrift nicht lesbar.]
Bestimmungen
betreffend Eigentums-Veränderungen.
betreffend Eigentums-Veränderungen.
- Die Übertragung der Aktien ist an die Genehmigung des Aufsichtsrats und der Generalversammlung der Gesellschaft gebunden und bedarf zu ihrer Gültigkeit einer die Person des Erwerbers bezeichnenden, gerichtlich oder notariell beglaubigten Erklärung.
- Gelangt eine Aktie durch Erbgang in das Eigentum eines früheren Corpsmitgliedes, so bedarf es zu diesem Eigentumsübergang keiner Genehmigung. Im anderen Falle müssen die Erben die Aktie an einen der Gesellschaft genehmen Dritten übertragen. So lange dies nicht geschehen ist, können die Rechte aus der betreffenden Aktie nicht ausgeübt werden.
- Der Übergang einer Aktie auf einen andern ist unter Vorlegung der Aktie und des Nachweises des Übergangs bei dem Vorstand anzumelden. Im Verhältnis zur Gesellschaft wird nur der als Eigentümer angesehen, welcher als solcher in das Aktienbuch eingetragen ist.
Drei Hundert Mark