Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“
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(Nr. 765.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Dezember 1871., betreffend die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“.
Auf Ihren Bericht vom 5. dieses Monats ermächtige Ich Sie, behufs des vollständigen Ausbaues, der Verwaltung und des Betriebes der Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen eine Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“ einzusetzen, welche vom Reichskanzler-Amte unmittelbar ressortiren, in Straßburg ihren Sitz nehmen und in Angelegenheiten der ihr übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben soll.
- Dieser Erlaß ist durch das Reichsgesetzblatt, sowie durch das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
- Gegeben Berlin, den 9. Dezember 1871.
An den Reichskanzler.