Zum Inhalt springen

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
korrigiert
Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 17, Seite 148
Fassung vom: 5. April 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 18. April 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[148]


(Nr. 3447.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle. Vom 5. April 1908.

Auf den Bericht vom 31. März 1908 bestimme Ich, daß die bisher mit dem Reichsschatzamte verbundene Technische Prüfungsstelle als eine dem Reichsschatzamt unmittelbar unterstellte höhere Reichsbehörde mit der Benennung „Kaiserliche Technische Prüfungsstelle“ zu führen ist.

Messina, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 5. April 1908.
 Wilhelm.

 Sydow.

An den Reichskanzler.