(Nr. 1318.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts. Vom 14. Juli 1879.
Auf Ihren Bericht vom 12. dieses Monats bestimme Ich, daß die bisher mit dem Reichskanzler-Amt verbundene Finanzverwaltung des Reichs fortan von einer besonderen, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellten Centralbehörde unter der Benennung „Reichsschatzamt“ zu führen ist.