Zum Inhalt springen

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 25, Seite 196
Fassung vom: 14. Juli 1879
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. Juli 1879
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[196]


(Nr. 1318.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts. Vom 14. Juli 1879.

Auf Ihren Bericht vom 12. dieses Monats bestimme Ich, daß die bisher mit dem Reichskanzler-Amt verbundene Finanzverwaltung des Reichs fortan von einer besonderen, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellten Centralbehörde unter der Benennung „Reichsschatzamt“ zu führen ist.

Bad Ems, den 14. Juli 1879.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.