Ausschreiben an die Ritterschaft des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg, zur Ritter-Matrikel wahrheitsgemäße Angaben zu machen
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VOn GOttes Gnaden / Rudolph Augusts[1] und Anthon Ulrich[2] / Gebrüdere / Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg / etc. etc.
Fügen nebst gnädigsten Entbiethen allen und jeglichen von der Ritterschafft dieses Unsers Hertzogthums Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel. Theils hiemit zu wissen / was massen wir bereits vor geraumer Zeit einigen auß deren Mittel bekanter massen gnädigst committiret[3] / die bey der Ritter-Matricul angemerckte defectus[4] und Unrichtigkeiten zu untersuchen / auch was zu deren so hochnöthigen rectification[5] erfordert werden möchte / anzumercken und zusammen zu tragen / damit denen in diesem Punct biß dahero geführten vielfältigen Beschwehrden dermahleins abgeholffen werden könte. Ob nun wol die zu diesem negotio Disputirte[6] bißher alle mügliche Bemühung angewandt die verlangende Berichtigung zu verschaffen / darunter aber den intendirenden[7] Zweck vermuthlich darum zu erreichen noch nicht vermocht / weil allen Ansehen nach verschiedene von vorgedachter Unserer getreuen Ritterschafft keine accurate profession[8] ihrer Länderey und pertinentien[9] gethan / sondern wol ein und anders Stück verschwiegen / welchem unziemlichen Beginnen Wir aber nachzusehen keines weges gemeinet seyn; So ist Unser gnädigster und ernstlicher Befehl hiemit / daß ein jeglicher von mehrgemeldter [verso] Unserer getreuen Ritterschafft seine adeliche Güter genau untersuche / und davon innerhalb der nächsten 6. Monate / so hiemit pro omni termino[10] gesetzt werden / nach publication[11] dieses eine richtige zuverläßige Designation[12] an obgedachte Deputatos[13] einsende / oder gewärtig sey / daß / woferne bey hiernächst anstellender genauer inquisition[14] sich finden solte / daß ein oder der andere das seinige nicht richtig angegeben / alsdann solche verschwiegene Stücke der bißherigen adelichen Freyheit entsetzet und hingegen unter die Monatliche Contribution[15] gezogen werden sollen. Wornach ein jeder sich zu achten und vor Schaden zu hüten wissen wird. Zu Urkund dessen haben Wir dieses Unser offenes Edict eigenhändig unterschrieben und Unser Fürstl. Geheimbtes Cantzley-Secret darunter drucken / auch es allen adel. Gerichten dieses Unsers Fürstenthums publiciren lassen. Geben in Unserer Vestung Wolffenbüttel den 8. Augusti Anno 1700.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Rudolf August von Braunschweig-Wolfenbüttel, ernannte 1685 seinen Bruder Anton Ulrich zum gleichberechtigten Mitregenten
- ↑ Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel
- ↑ committiret erlassen
- ↑ defectus Schwächen
- ↑ rectification Berichtigung
- ↑ negotium Angelegenheit, Disputirte Bestimmte
- ↑ intendierenden zu beabsichtigenden
- ↑ accurate profession genaue Angabe
- ↑ pertinentien Zugehörden
- ↑ pro omni termino für jeden festgesetzten Zeitpunkt
- ↑ publication Veröffentlichung
- ↑ Designation Angabe
- ↑ Deputatos Abgesandte
- ↑ inquisition Untersuchung
- ↑ Contribution Steuer