Zum Inhalt springen

BLKÖ:Zekelius, Andreas (geb. 1654)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 27 (1874), ab Seite: 24. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Andreas Zekelius in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Zekelius, Andreas (geb. 1654)|27|24|}}

12. und Enkel Andreas Z. (geb. 1654) erreichten die höchsten Municipalämter eines Königsrichters und hatten bei den nähergerückten Beziehungen Siebenbürgens zur kaiserlichen Macht Gelegenheit, die erprobte Treue und Anhänglichkeit ihres Hauses zu bethätigen. Der Letztgenannte konnte dieselbe dadurch glänzend erproben, daß er, durch den 24. Landtags-Artikel vom 10. Juni 1691 nebst Gregor Bethlen, Ladislaus Gyulaffi und Peter Kálnoky zur Auswirkung des kaiserlichen Diplome, mittelst dessen Siebenbürgen, nachdem es sich von den Türken losgesagt, unter die Schutzherrlichkeit und später unter die Oberhoheit des kaiserlichen Hauses trat, als ständischer Bevollmächtigter an K. Leopold I. [26] abgesendet wurde, in welcher Eigenschaft er zum Zustandekommen des Leopoldinischen Diploms vom 4. December 1691 in hervorragender Weise mitwirkte. –