Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Cöln

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Cöln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 13, Seite 85
Fassung vom: 22. März 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. März 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[85]


(Nr. 3310.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Rayons für die Festung Cöln. Vom 22. März 1907.

Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für die Festung Cöln eine Erweiterung ihrer Rayons infolge Neuanlage von Befestigungen in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 22. März 1907.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.