Beschreibung des Oberamts Hall/Kapitel B 1
« Kapitel A 7 | Beschreibung des Oberamts Hall | Kapitel B 2 » | |||
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
| |||||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
mit den hienach zu erwähnenden Parcellen b–f. Gesammteinwohner 6880, nämlich 6783 Evangelische, 53 Katholiken, und 44 Juden.
a) Hall,[1] die Oberamtsstadt, ehmals freie Reichsstadt, liegt unter 27° 24′ 4,36″ östlicher Länge und 49° 6′ 46,30″[ws 1] nördlicher | Breite, 20 geographische Stunden von Stuttgart entfernt. Die Höhe über dem Meere beträgt am Portal der Michaelskirche 1051 württ. oder 926,9 pariser Fuß; das Niveau des Kochers unter der Brücke 951,5 württ. oder 839,2 pariser Fuß. Die Stadt ist eine Gemeinde erster Klasse. Die Schreibart war im Anfange „Halle“; seit mindestens 5 Jahrhunderten wird die Stadt zur näheren Bezeichnung „schwäbisch“ Hall genannt. Sie ist der Sitz einer evangelischen General-Superintendenz, eines Kreisgefängnisses, mit welchem die Strafanstalt für jugendliche Verbrecher verbunden ist, der sämmtlichen Bezirksstellen (das Forstamt ausgenommen), eines Postamtes, eines Umgeldscommissariats, eines Salinenamtes mit Salinenkasse, einer Straßenbau- und einer Hochbau-Inspection. Hall ist dem Forstamte Comburg zugetheilt.Hall liegt an den Füßen von zwei einander gegenüber stehenden Bergen, zwischen welchen von Süden nach Norden der hier ungefähr 125′ breite Kocherfluß durchläuft, und die östlich liegende Stadt mit Unter-Limpurg von der westlich gelegenen Vorstadt scheidet. Die Stadt ist sehr uneben und gewährt nach ihrem Innern kein vortheilhaftes Aussehen; die durch den Fluß belebte Umgebung aber ist, wie unser Titelbild zu zeigen sucht, malerisch-schön und die zum Theil noch vorhandenen Thürme, namentlich aber die imposante, erhaben gelegene Hauptkirche, heben die freundliche Erscheinung noch mehr hervor.
Die wenigen Äcker auf der Stadtmarkung sind seit undenklichen Zeiten zehentfrei; nur von Ober-Limpurg bezieht der Staat 15 Sch. 7 S. 1 V. 6 E. Dinkel und eben so viel Haber als Sackzehenten; ebenso derselbe von der noch nicht lange umgebrochenen Stadtheide den Heu- und Öhmd-Zehenten. Vom Theurershof dagegen sind wegen der Johanniter-Commende alle Zehenten, ausschließlich des 1841 mit 72 fl. abgelösten Blutzehentens, dem Staat zu reichen. Die übrigen grundherrlichen Rechte stehen meist der Stadtpflege Hall zu. S. auch S. 180. An jenen des Staats wurde seit 1817 ein Kapitalbetrag von 4107 fl. 39 kr. abgelöst. Das Fischrecht haben theils die Stadt und theils Privaten; das Jagdrecht | aber auf dem rechten Kocherufer der Staat und auf dem linken die Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg.Die Anlage der Stadt ist in keinem ihrer Theile regelmäßig. Ihre Bestandtheile sind: 1) die auf der östlichen Seite des Kochers liegende alte oder eigentliche Stadt, welche in die obere und untere Stadt getheilt wird und mit Mauern, Thürmen [2] und Gräben, die erst in unsern Tagen verschwanden, umgeben war. Der obern Stadt gehört das Quartier „Bettlersumkehr“ und der südlich gelegene „Rosenbühl“ mit einem ehemaligen hohen Thurme an; 1377 werden Baumgärten auf dem Rosenbühl vor dem „Berfried“ genannt. Er erinnert an den wohl bis hierher reichenden „Rosengarten“ (oben S. 106). In der untern Stadt, nahe am Kocher, befindet sich der alte Salzbrunnen mit den vormaligen Siedhäusern, „das Haal“ genannt: ursprünglich das Herz der Stadt. Durch eine 1512 erbaute steinerne Brücke ist die untere Stadt mit dem schönen, von Linden beschatteten, Unterwörth verbunden, wo auch ein Kettensteeg über einen Arm des Kochers führt. 2) Auf der südlichen Seite der Stadt zieht sich, längs dem rechten Kocherufer hinauf bis nahe vor Comburg, zu den Füßen der Ruinen des Schlosses Ober-Limpurg, das Dorf Unter-Limpurg oder „Untermberg“ hin, das mit keiner Mauer umgeben war, aber seit 1541, wo es an Hall kam, Vorstadtrecht genießt. In diesem Jahre wurde auch das hier gestandene Stadtthor wieder geöffnet, welches Hall in einer Fehde mit den Schenken von Limpurg diesen zu großem Verdruß 112 Jahre zuvor hatte zumauern lassen. Unter-Limpurg stand übrigens nicht unter den Stadtbehörden, sondern unter dem Amte Schlicht und hat seine eigene Pfarrkirche und Schule, sowie eine Säg- und Öl-Mühle. 3) Auf der nördlichen Seite der Stadt, ebenfalls auf dem rechten Kocherufer, erstreckt sich dem Gebirge entlang die zweite Vorstadt: die Gelbinger Gasse, so benannt, weil durch dieselbe der Weg zu dem nahen Gelbingen führt. Sie wurde 1324 ummauert, enthielt die schon 1368 genannte Blendstatt, wo die Missethäter geblendet wurden, und war durch das Stadtthor von der alten Stadt getrennt. Zwischen der Vorstadt und dem Kocher, wo nun das Kreisgefängniß, standen Siedhäuser und bei der Hospitalmühle die Gradirhäuser. | 4) Durch die steinerne, 1502 erbaute Johannis- oder Henkers-Brücke, auf welcher der Henker die Brandmarkungen vollzog, ist die alte Stadt mit der Vorstadt jenseits des Kochers, die eine eigene Pfarrgemeinde zu St. Catharina (im Munde des Volkes „Catherein“) bildet, verbunden. Sie wird 1343 „nova civitas Hallis“ und 1363 „die neue Stadt“ genannt und war schon 1330 ummauert. Ein tiefer Graben und starkes Bollwerk wurde 1409 angefangen und das Thor gegen Rieden gebaut. 5) Von dieser Vorstadt ist durch den Heimbacher-Bach der sogenannte Weiler, gleichfalls früher eine eigene Parochie bildend, worin die vormalige Johanniter-Commende mit der Johanniskirche, getrennt. 6) Südlich grenzt an die Vorstadt „jenseits des Kochers“ der kleine Weiler Lindach, mit der Sägmühle und den zwei Ziegelhütten. Es sind noch vier Thore vorhanden: das Riedemer- oder Gaildorfer-, das Oehringer- oder Gelbinger-, das Langenfelder- oder Crailsheimer- und das Weiler- oder Gottwolshauser-Thor. Eine Ausfahrt in der Heimbacher Gasse in der Richtung gegen Stuttgart ist erst jüngst dazu gekommen.
Auf der Stadtmarkung tritt südlich ein namenloser, ganz nahe entspringender Bach und nördlich der Wettbach in den Kocher. Bei der Stadt bildet der Kocher einige Kiesbänke und Inseln, welche bei gefährlichen großen Gewässern und Eisgängen die Gewalt des Flusses brechen und die Stadt schützen. Von jenen ist der Oberwörth und besonders der hübsch angelegte, schon oben erwähnte Unterwörth zu erwähnen: ein Vergnügungsplatz, wo früher manche Volkslustbarkeiten, insbesondere die Siedersfeste (S. 52) gehalten wurden. Die Kanäle, wodurch die Inseln zum Theil künstlich gebildet sind und welche zum Betrieb der Gradirhäuser und anderer Kunstwerke der Saline, sowie zur Beischaffung des Brennholzes früher gedient hatten, waren mit kostbaren Wasserbauten an Wehren und Holzrechen ausgerüstet, welche beim Anschwellen des Flusses mit den Gradirwerken, Salzbrunnen und Holzvorräthen nicht selten großen Beschädigungen ausgesetzt waren. Nunmehr dient der Kocher nur noch zum Betriebe der hienach genannten Mühlen und Fabriken.
Die Stadt hat nur eine einzige gerade Straße von größerer Länge: die von St. Michael zur Henkersbrücke herabführende neue Straße. Ihre alten Theile sind um St. Michael her gelegen und, da sie mit diesem an den Berg hin gebaut sind, nicht eben, sondern an manchen Stellen sehr steil. Zumal die vom Marktplatze rechts von St. Michael zum Crailsheimer-Thore führende Straße war bis 1842 äußerst beengt und steil. Jetzt ist die bedeutende Steigung beseitigt und ein großer freier Platz gewonnen, der zur | Verschönerung der Stadt wesentlich beiträgt. Vor dem verheerenden Brande des Jahrs 1728 waren die Straßen so wenig geregelt, daß die häufig vier Stockwerke hohen Häuser „über und durcheinander standen“ und dem Feuer unmöglich Einhalt gethan werden konnte. – An älteren öffentlichen Plätzen sind zu erwähnen: das zuvor genannte Haal, der Marktplatz bei St. Michael, wo ein schöner Brunnen mit gothischer Architektonik steht, der Hafenmarkt, der Judenmarkt, der Milchmarkt, der Grasmarkt und der Saumarkt. Die Hauptstraßen haben gutes Pflaster und sind Sommers und Winters beleuchtet.Die Zahl der Hauptgebäude ist 944, der Nebengebäude 396, davon sind 18 Staatseigenthum. Mehrere, sowohl öffentliche als Privat-Gebäude, sind schön; andern wird mehr und mehr wenigstens eine hübsche Außenseite gegeben. Die merkwürdigsten öffentlichen Gebäude sind:
Die Kirche zum h. Michael, die Hauptkirche, auf einem vorspringenden Hügel der Höhe des Bergabhanges, welcher den Kocher östlich begrenzt, in einer freien Lage und die ganze Stadt beherrschend. Sie ist zu beiden Seiten mit hohen Mauern umgeben, die einen Vorplatz bilden. Auf der Vorderseite über dem Haupteingang erhebt sich der Thurm. Zu der Kirche führen von dieser Seite die im Jahr 1507 angelegten, 1751 erneuerten, 54 Stufen oder Staffeln in einem Cirkelsegment, wovon die unterste Stufe 180′ Länge hat.[3] Kirche und Thurm sind von Sandsteinen erbaut. Sie ist eine der größten und schönsten gothischen Kirchen des Landes. Das Innere ist sehr licht und hell, und macht durch seine Einfachheit und Höhe einen erhebenden, mit Ehrfurcht erfüllenden Eindruck. Schiff und Chor theilen sich in drei schöne Spitzbogengewölbe, welche auf 22 kreisrunden Säulen von schlanken Verhältnissen ruhen, die sich, zumal am Gewölbe des Chores, wunderbar verzweigen. Die vorzügliche Helle ist eine Wirkung der sehr günstig angebrachten Fenster, 39 im Ganzen, deren der Chor eine doppelte Reihe hat. Jedes derselben hat eine von den andern sich unterscheidende Verzierung; in denselben befinden sich nur noch wenige Theile alter Glasmalereien, jedoch von vortrefflicher Färbung. Der große, zierlich in Holz geschnitzte Altar im Chor ist im Renaissance-Styl ausgeführt. Zur Linken desselben ist an einer Säule das wunderschöne Sacramenthäuschen angebracht. Ein schöner, aus dem 15. Jahrhundert stammender, vormaliger Hochaltar | hat hübsche Gemälde, hauptsächlich aber reiches und schönes Schnitzwerk und Crucifix. Er ist an einer Seitenwand des Chores aufgestellt, verdiente jedoch eine Restauration und einen bessern Platz. Ein weiterer Altar, längst in der Sacristei, hat ebenfalls schöne Schnitzarbeiten (S. v. Grüneisen im Kunstbl. zum Morgenbl. 1840. S. 418). Die in der Runde des Chors herumstehenden vormaligen neun Capellen- oder Seiten-Altäre bieten manche genealogische Merkwürdigkeit dar. Neben einigen guten alten, die Fußwaschung Christi und die Kreuzerfindung darstellenden Gemälden mit Flügeln sind Tafeln mit Wappen und Namen Derjenigen angebracht, welche zur Reich-Almosenpflege, zum Gymnasium und zum Waisenhause Stiftungen gemacht haben. Eine weitere Merkwürdigkeit des Chors ist der am Gewölbe befestigte, oben S. 30 erwähnte Mammuthszahn. Mehrere Monumente ehmaliger Städtmeister, aus Marmor und Stein, zwar keines von höherem Alter und alle im Rococo-Styl, ziehen wegen ihrer schönen Ausführung an. Statt der 1488 erstmals erbauten, seit 1575 im Chor gestandenen Orgel wurde bei der jüngsten Restauration der Kirche ein treffliches Meisterwerk von Walker in Ludwigsburg gefertigt und unter das Glockenhaus gesetzt. Im Langhause ist hauptsächlich die in einer Seitennische angebrachte Grablegung Christi aus dem 15. Jahrhundert von Kunstwerth, indem die Figuren in Lebensgröße schön in Holz geschnitzt sind. Auch die Kanzel ist von schöner Arbeit. Die vielen Gemälde, Wappenschilde und Tafeln, womit die Säulen geziert waren, und woran sich manche Erinnerungen an die alten, allermeist erloschenen Geschlechter der Stadt knüpfte, sind in neuester Zeit vollends hinweggebracht worden; noch 1796 belief sich nach den Kirchenregistern die Zahl dieser Monumente auf 240. – Der Thurm ist nicht von gothischer, sondern meist von byzantinischer Bauart; in einzelnen Theilen das einzige Überbleibsel des alten Kirchgebäudes. Seine Höhe bis zum Knopfe beträgt 167,4 württ. Fuße. Daß es im Plan der jetzigen Kirche gelegen, denselben später abzubrechen und durch einen größeren Thurm in gothischem Style zu ersetzen, ist aus den im Giebel der Kirche befindlichen Bindungsquadern zu schließen. Im Thurme hängen 6 Glocken; die älteste, ohne Jahrzahl, hat die Umschrift: „Pro populo catholico Maria virgo interpelle Deum.“ In der Mitte der durch das Portal des Thurmes gebildeten Vorhalle, wo das in Stein gehauene colossale Bild des Erzengels Michael, steht eine große schöne byzantinische Säule, die C. Heideloff im 5ten Heft Platte 4. seiner Ornamentik abgebildet hat. Die Außenseiten der Kirche sind mit vielen Grabsteinen besetzt, da auf diesem Vorplatz bis in die neuere Zeit die Städtmeister, Reichsschultheißen und Prediger beerdigt worden | sind. Besondere Aufmerksamkeit verdient der nördlich angebrachte, in lebensgroßen Steinbildern bestehende Ölberg, mit dem Wappen der Senfte und der Jahreszahl 1506. Das bei der großen Kirchenthüre gestandene Schüsselhaus, wo alle Sonntage das sogenannte Reich-Almosen ausgetheilt wurde, ist in neuerer Zeit abgebrochen worden.Auf dem Hügel, wo nun die Kirche, stand, wie die Chroniken erzählen, die Hauptburg der unten zu erwähnenden sieben Burgen, der Sitz des Geschlechts der Edeln von Hall. Als dieses zu Anfang des 12. Jahrhunderts ausgestorben, fiel die Burg dem Kloster Comburg als offenes Lehen heim. Nach der bischöflichen Bestätigungsurkunde, IV. Idus Februarii 1156 (Uffenheim. Nebenst. IX. 1119) trat nun Comburg die Burg mit den dazu gehörigen Gütern und Leibeigenen durch die Hände des Klostervogtes, Herzogs Friederich von Schwaben, ab. Sofort wurde die Burg abgebrochen und von den Bewohnern Halls („ab incolis loci illius“) die St. Michaelskirche erbaut und von Bischof Gerhard von Würzburg, der sie „monasterium Halle“ (Münster) nennt, mit der Bestimmung 1156 eingeweiht, daß sie ein Filial der Kirche Steinbach verbleibe. Zugleich bewilligte er, mit Vorwissen des Kaisers Friederich, dem Orte einen Jahrmarkt: „Solemne forum ante et post festum S. Michaelis continuis diebus celebrandum.“ Die zunehmende Bevölkerung mag wohl der Grund gewesen seyn, daß diese Kirche, welche bis dahin in kleinerem Maßstabe die Form einer byzantinischen Basilika hatte, abgebrochen und größer ausgeführt wurde. Damit ging aber ein Jahr weniger, als ein Jahrhundert hin. Nach einer Steinschrift bei der Wendeltreppe zum Thurme wurde am 26. Juli 1427 der Bau des Langhauses begonnen, und nach einer solchen an der äußern Ecke der Sacristei am Dienstag vor Georgi 1495 der erste Stein zum neuen Chor gelegt. Nicht nur aus Kirchenmitteln und aus Opfern bei verschiedenen Wallfahrten, sondern auch aus dem Ertrag reichlich bewilligter päpstlicher Ablässe wurden die Kosten bestritten und so 1525 der Chor vollendet. Als Meister des Baues nennen die Chroniken bei diesem Jahre einen „Meister Conrad“, leider ohne nähere Bezeichnung. Einige Capellen, die neben der Kirche standen, namentlich die der Veldner und die auf dem Keller (s. hienach) wurden, um Raum zu gewinnen, abgebrochen, die Kleinodien, Schilde und Helme der Veldner und ihrer Verwandten in der neuen Kirche aufgehängt und die Pfründen und Einkünfte mit dieser verbunden. An dem Thurme wurden zu verschiedenen Zeiten Änderungen vorgenommen, namentlich 1535 der Haupteingang enger gemacht und 1573 die zwei oberen hölzernen Stockwerke durch steinerne ersetzt. Bis 1838, wo mit | der von Heideloff (a. a. O.) sehr getadelten Restauration der Kirche begonnen wurde, war diese im Innern noch so gut erhalten, als ob ihr Bau eben erst vollendet worden wäre.
Die Kirche zu St. Catharina, zweite Pfarrkirche, auf der linken Seite des Kochers. Das Schiff ist von jüngerer, durch vielerlei Änderungen und Erweiterungen verdorbener Bauart, der Chor dagegen weit älter und gothischen Styls. In einem Fenster des letztern gegen Nordosten ist eine ziemlich gut erhaltene Glasmalerei aus dem 15. Jahrhundert, von guter Färbung. Der Hochaltar ist aus etwas älterer Zeit, hat aber gute Schnitzereien und Gemälde (s. würt. Jahrb. 1841, I. 84.) Der auf dem Chor ruhende Thurm ist zum Theil byzantinisch und bestätigt die Sage, daß auch diese Kirche von hohem Alter sey. Nach einer weitern Sage stiftete, als noch wenige Häuser jenseit des Kochers standen, eine Gräfin von Gersbach oder Gersteten ein Frauenkloster auf dem Platze, wohin nachher die Kirche zu stehen kam. Die Nonnen wurden aber bald durch eine Brüderschaft von Geistlichen ersetzt. Noch heißt eine nahe Gasse das Brudergäßlein. An der äußern Ecke des Chors ist eine Grabschrift eingehauen, wonach hier eine 1378 gestorbene Catharina von Gerstetten begraben liegt. Urkundlich steht nur so viel fest, daß Bischof Walther von Würzburg 1343 den Chor eingeweiht und denen, die zum weitern Bau beitragen würden, 40 Tage Ablaß versprochen hat. Über die Brüderschaft s. unten. Die Kirche ist übrigens für ihre Gemeinde zu klein.
Die Kirche zu St. Johann, ein Weiler, im Umfang des vormaligen Johanniterhofes, vormals Hospitalkirche, dann Pfarrkirche, guten gothischen Styls, mit einem zur Seite angebrachten, zierlichen, ganz massiven, gothischen Thurm, mit einem Dache von Sandsteinen. In dem Chor ist die Sacristei untergebracht. Wann die Kirche erbaut worden, ist unbekannt; sie soll schon 1202 gestanden seyn. Sie wurde mit ihren drei Altären 1298, dann 1385 und nach einer Erweiterung 1404 eingeweiht. Bis 1323 war sie Hospitalkirche und bis zur Reformation im Besitze der Johanniter. Sie wurde 1812 ganz geschlossen, 1816 an die Stadt verkauft und dient jetzt zur Turnhalle.
Die Kirche St. Urban in Unter-Limpurg, vormalige Pfarrkirche, nunmehr die Garnisonskirche der Ehren-Invaliden zu Comburg, wie sie auch die Garnisonskirche des reichsstädtischen Kreiskontingents gewesen war. Schiff, Chor und Kirchthurm müssen ursprünglich von byzantinischer Form gewesen seyn, die aber wegen späterer Veränderungen und Erweiterungen sehr gelitten hat. Auch scheint die Kirche einmal ausgebrannt zu seyn. Der Chorschluß ist ganz eigenthümlich. (Kunstblatt zum Morgenbl. 1843 S. 202.) | Außer einigen Monumenten von Sculpturarbeit sind hauptsächlich der reiche Altar mit Gemälden aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts und ein Bild aus der Schule Zeitblums (württ. Jahrb. a. a. O.), sowie einige andere Gemälde aus der Ulmer Schule (Kunstbl. 1843, S. 218), die aber nun in Stuttgart sind, bemerkenswerth. Über die Zeit der Erbauung fehlen alle Nachrichten. Seit 1808 hat sie aufgehört Pfarrkirche zu seyn. Jetzt wird noch in ihr für die Unter-Limpurger viermal des Jahrs das heil. Abendmahl und alle vier Wochen für die Garnison Comburg Sonntags-Gottesdienst gehalten.Die Hospitalkirche zum heiligen Geist, in dem Hospital wurde, nachdem sie von dem großen Brande des J. 1728 ganz verzehrt worden, von da bis 1738 wieder aufgebaut und am 26. Mai 1738 eingeweiht. Im J. 1840 ward sie renovirt. Die alte Kirche war 1323 erbaut worden. Alle vier Wochen wird hier Sonntags Gottesdienst gehalten.
Statt der abgebrochenen Nicolaikirche (s. unten) vor dem Oehringer Thor wurde 1842 bis 43 eine Kirchhofcapelle von gefälligen Verhältnissen im Rundbogenstyl aufgeführt und dient sowohl zu Leichenpredigten, als zur Communion für die Leute des nahen Armenhauses. Die Mittel dazu sind aus den Zinsen des Vermächtnisses des Weinhändlers Wieland (s. unten) und dem Geschenk des Juweliers Pabst in Paris, beide geborne Haller, genommen worden.
An weiteren öffentlichen Gebäuden ist zunächst hervorzuheben:
Das Rathhaus, auf dem Markte, der Michaelskirche gegenüber, solid und in edlem Styl ausgeführt. Es ist eine Zierde der Stadt und wohl das schönste Rathhaus im Königreich. Im Jahr 1728 abgebrannt, wurde es 1735 mit einem Kosten von 55.000 fl. (außer den Fuhren) vollendet. Im untern Stockwerk befindet sich das städtische und das gemeinschaftliche Archiv, das 1830 geordnet worden ist.
An Staatsgebäuden sind zu nennen:
Das Oberamteigebäude, neben dem Rathhaus, massiv und im Renaissancestyl; war früher Trinkstube. – Das 1843 erworbene Oberamtsgerichtsgebäude, auf der Grenze zwischen der Stadt und dem Dorfe Unter-Limpurg gelegen; früher eine pedantische Gerichts- und Parochial-Grenze. – Das in einer Nebengasse gelegene Cameralamtsgebäude war früher ebenfalls ein Privathaus. – Das Dekanathaus und die Wohnung des ersten Helfers liegen in der Pfarr-Gasse. – Das vormalige, 1763 neuerrichtete Gymnasialgebäude auf der Kirchhofmauer hat sieben Säle für die lateinischen und Real-Schulen. | – Das 1835 bis 38 erbaute Hauptschulgebäude im Haal besteht aus zwei Flügeln und einem Mittelgebäude, mit acht Sälen für die deutschen Schulen und zwei Schulmeisters- und zwei Unterlehrers-Wohnungen. – Der cameralamtliche Fruchtkasten oder neue Bau, ein unter Städtmeister Büschler 1508 bis 1527 zum Schutze gegen Limpurg erbautes, die ganze Stadt überragendes massives Gebäude am Crailsheimer Thor, mit acht Stockwerken. – Das provisorische Kreisgefängniß, auf der rechten Seite des Kochers, in der Stadt. Ein massives Gebäude, wo in frühern Zeiten der berühmte Marstall und das wohlversehene Rüsthaus der Reichsstadt sich befanden. (S. württ. Jahrb. 1843 S. 149 und Gräters Iduna 1812, S. 49.) Von 1803 an, wo Hall auf einige Jahre ein Garnisonsplatz ward, diente es zur Kaserne. Zunächst diesem wird das noch im Bau begriffene neue Kreisgefängniß in schönen Verhältnissen massiv aufgeführt. – Die Saline, gleichfalls auf der rechten Seite des Kochers, außerhalb der Stadt. Die Gebäude umschließen in symmetrischer Stellung ein länglichtes Viereck, außerhalb dessen die Wohnung des Verwalters steht. Die Gebäude wurden in der Nähe des alten Solenreservoirs errichtet. Sie bestehen in vier großen 1834 errichteten Pfannengebäuden von zwei Stockwerken je 145′ lang, 44′ breit und 30′ hoch; je zwei sind mit einem Mittelgebäude mit geräumigen Magazinen u. s. w. verbunden.Von städtischen Gebäuden sind noch zu erwähnen: das ganz massive, große quadratische Kornhaus, in der Nähe des Hospitals, dessen unterer schöner Gelaß für den bedeutenden Kornmarkt dient. – Das ebenfalls massive, zwei und dreistockige, aus einem Mittelbau und zwei Flügeln nebst Nebengebäuden bestehende Hospital, nach dem Brand bis 1735 neu aufgebaut. Hier sind auch die zwei Armenschulen untergebracht. – Das obere und das untere Armenhaus (Siechenhaus). Das erstere wurde 1841 bis 1842 wegen Baufälligkeit abgebrochen und neu aufgebaut; außer den erforderlichen Wohn- und Ökonomie-Gelassen sind mehrere größere Arbeitssäle vorhanden. Das zweite ist sehr gebrechlich und wird für außerordentliche Ereignisse vorbehalten. – An Privatgebäuden sind erwähnenswerth: die bei den Armenhäusern stehende vormalige Hospitalmühle am Kocher, 1827 vom Hospital an einen Privaten verkauft. Ein Schloß oder sogenanntes Wasserhaus, das zuvor hier stand, erhielt 1229 der Johanniter-Hospital durch Schenkung von den Edeln von Gottwolshausen. – Die mechanische Spinnerei von Chur u. Comp. bei dieser Mühle, jenseits des Kochers, über den hier eine bedeckte hölzerne Brücke führt. Eine freundliche Anlage, 1832 auf dem Platze eines vormaligen Gradirwerkes | errichtet. – Die vormalige Johanniter-Commenthurei im Weiler ; ein großes langes Gebäude, nunmehr Gasthof zum Ritter. Vermöge Privilegiums Kaisers Carl IV. hatte das Haus Asylrecht, da hier Jeder sicher war, der nicht vorsätzlichen Mord, öffentlichen Diebstahl oder ein Majestätsverbrechen begangen hatte, und wovon 1661 letztmals Gebrauch gemacht worden. In der 1694 errichteten Hauscapelle wurden durch die comburger Stiftprediger, jedoch ohne Sang und Klang, die Sakramente bis in die neuere Zeit administrirt. – Noch ist der zur Stadt gehörige, schön gelegene Hof zu Ober-Limpurg zu erwähnen. Über einige weitere historisch-interessante Gebäude s. hienach.
Die Stadt Hall zählte, nach der letzten Aufnahme auf den 15. Dec. 1845 6856 Angehörige, und zwar 3286 männliche, und 3570 weibliche, worunter 53 Katholiken und 40 Juden. Im Jahr 1832 (1. November) betrug die Bevölkerung daselbst 6330, davon waren abwesend 111, dagegen Fremde anwesend 434; die ortsanwesende Bevölkerung belief sich also damals auf 6653 Personen.
Die Zahl der Ehen betrug i. J. 1832 1100, die der Familien 1608; es kamen also auf eine Ehe 5,7, auf eine Familie 3,9 Köpfe. Im Jahr 1843 wurden 1593 Familien und 6870 Ortsanwesende gezählt.
Geboren wurden jährlich, im Durchschnitt des Jahrzehends von 1832 bis 1842 234,8; darunter uneheliche 29,8; es kommen also auf 1000 Angehörige 36 Geburten (oder eine Geburt auf 28 Einwohner) und unter 100 Geburten sind 12,7 uneheliche, oder die ehelichen verhalten sich zu den unehelichen wie 1 : 6,9. Dieses Verhältniß zeigt sich zwar etwas vortheilhafter als das des Oberamts, aber ungünstiger als jenes vom ganzen Lande (1 : 7,7).
Gestorben sind jährlich nach demselben Durchschnitt 244,2; es kommen sonach auf 1000 Lebende 37,5 Todesfälle (oder 1 Todesfall auf 26,6 Einwohner). Auch hier ist die Sterblichkeit größer bei dem männlichen als bei dem weiblichen Geschlecht, indem auf 1000 Personen männlichen Geschlechts 39,4, auf 1000 Personen weiblichen Geschlechts nur 35,4 Gestorbene kommen.
Auf 100 Todesfälle kamen in dem angegebenen Zeitraum nur 96,1 Geburten, und es starben 94 Menschen mehr als geboren wurden. [4] Diese große Sterblichkeit ist auffallend, und die | Zunahme der Bevölkerung rührt bloß von dem Überschusse der Eingewanderten über die Ausgewanderten her, welcher sich auf 531 Personen (229 männl., 302 weibl.) belief. Der gesammte Zuwachs betrug daher 437 (207 männl., 230 weibl.).Bei der Aufnahme im Jahr 1832 lebten hier 691 Personen, welche in einem Alter von mehr als 60 Jahren standen; es kamen daher auf 1000 Einwohner 109 Übersechszigjährige.
Juden waren schon sehr frühe hier. Noch heißt ein Platz in der alten Stadt der Judenmarkt, (s. oben). Sie hatten eine besondere Gasse, die den Raum vom jetzigen Schlachthaus bis an den Kocher hin einnahm. Beim Sulfurthurm stand ihr Bad; wo nun das Schlachthaus, stand ihre Schule. „Das gemalte Steinhus an der Judenschul“ nennt eine Urkunde von 1356. König Ludwig bewilligte ihnen 1342 von 1 Pfund Heller wöchentlich zwei Heller zu nehmen. Sie wurden, der Sage nach, weil sie ein Christenkind gestohlen und in Hagenbach ermordet, wahrscheinlicher aber wegen ihres Wuchers, 1348 eingezogen, gefoltert und im Neuburger Thurm theils erstickt und theils verbrannt. An die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg, als pfandschaftliche Besitzer des hiesigen Schultheißenamtes, mußten 1349 wegen Tödtung und Plünderung der Juden 800 fl. bezahlt werden; auch gab Kaiser Carl IV. aller Juden Gut der Stadt als Eigenthum zu geniesen. Weil dieser aber 1373 den Schutz über die haller Juden dem Grafen Kraft von Hohenlohe übertrug, so jagte die Stadt die Juden aus ihren Thoren. Sie flüchteten sich nun zu dem damaligen Besitzer der Burg Bielrieth, einem hohenloheschen Burgmann; allein dieser verjagte sie bald hernach ebenfalls und behielt ihre Güter. Noch 1393 waren in Hall Juden ansäßig; doch finden sich später keine mehr. Erst in neueren Zeiten nahm die Stadt wieder einige Juden auf, die bis 1802 in Unter-Limpurg wohnten.
Was den sittlichen Zustand der Stadtbewohner betrifft, so verweisen wir auf III. 2. des allgemeinen Theils. Dasselbe (S. 54) gilt von den alten Siedern.
| Von den ausgezeichneten Männern, welche die Stadt hervorgebracht hat, sind zu nennen:Johann Isenmann oder Eisenmann, nach Andern aber Eisenmenger, aus einer angesehenen Familie, wurde 1495 geboren. (Gräters Iduna 1814, Beil. S. 33). Er war ein Universitätsfreund von Johann Brenz, wurde 1523 Stadtpfarrer zu St. Michael und machte sich, wie wir unten finden werden, um die Reformation Halls sehr verdient.
Leonhard Engelhard, 1526 geboren. Er wurde 1562 Professor in Tübingen und 1574 Rektor der Schule in Stuttgart, schrieb lateinische und deutsche Gedichte und starb 1602. S. Gräter a. a. O. 1816, S. 14 und 24 und Beil. Nr. 6.
Johannes Brenz, Sohn des Reformators, geb. am 6. August 1539, wurde in seinem 23. Jahre Professor der Theologie zu Tübingen.
Johann Lorenz Haf, 1737 geboren, 1802 gestorben. Er war ein berühmter Formschneider zu Berlin und Ehrenmitglied der ökonomischen Gesellschaft zu Potsdam.
Die Gebrüder Johann Georg Glenk, 1751, und Joseph Wilhelm Glenk 1754 geboren, beide als Baukünstler bekannt. Aus derselben Familie stammte der 1779 hier geborene am 21. Nov. 1845 in Gotha verstorbene Oberbergrath Glenk, ein tüchtiger Geognost, dem die Schweiz ihr erstes Steinsalzwerk (Schweizerhalle, Canton Basellandschaft) verdankt.
Friedrich David Gräter, 1768 aus einer alten Familie geboren. Er war lange Zeit Rektor und Pädagogarch in Hall und später in Ulm; er starb 1830 zu Schorndorf und erwarb sich um die germanischen und nordischen Alterthümer und Sprachen durch die Herausgabe der Zeitschriften Bragur 7 Bände (1791–1812) und Iduna und Hermode (1812 bis 1816) viele Verdienste.
Von noch lebenden angezeichneten Eingebornen nennen wir Hrn. Dr. v. Hufnagel, Direktor des königl. Gerichtshofes für den Schwarzwaldkreis.[5]
| Die Markung der Stadt ist sehr beschränkt; nach Tabelle II. umfaßt sie einschließlich der Höfe, nur 18087/8 Morgen, worunter 3867/8 Mrg. Gärten, 6603/8 Mrg. Acker, 4055/8 Mrg. Wiesen und 275/8 Mrg. Weinberge. Der Feldbau der Stadt ist daher unbedeutend. Nur der Gartenbau verdient erwähnt zu werden, indem die Stadt von mehreren hübschen Gartenanlagen umgeben ist. Auch der in den aufgefüllten Stadtgräben, auf der Stadtheide und in den städtischen, zunächst dem Unterwörth gelegenen Anlagen betriebene Obstbau und die S. 69 erwähnte Maulbeerpflanzung ist bemerkenswerth. Neben dem Haidhaus befindet sich eine kleine städtische Baumschule.Hall ist also auf die Gewerbeindustrie verwiesen, die aber gleichwohl nicht denjenigen Aufschwung genommen hat, welchen sie nehmen müßte, wenn nicht der reiche Hospital, die übrigen Stiftungen und die Siedensrenten (s. hienach) denjenigen Klassen die Existenz mehr oder minder sichern würden, die im andern Falle auf einen nutzbringenderen Betrieb der Gewerbe Bedacht nehmen müßten. So kommt es denn, daß noch immer die unten näher zu beschreibende Saline, die seit den ältesten Zeiten das Hauptgewerbe der Stadt bildet, auch in ihrer veränderten Gestalt theils unmittelbar durch das Sieden, theils mittelbar durch Beschäftigung von Handwerkern, als die Hauptnahrungsquelle anzusehen ist. Es ist in der That ein großes Glück für die Stadt, daß so nahe bei derselben das reiche Salzbergwerk aufgefunden wurde und, nachdem die Soole in der Stadt den Bau nicht mehr lohnte und derselbe eingestellt wurde, das Steinsalz nun hierher geschafft und hier verarbeitet werden kann. In älteren Zeiten waren es nur die Gewerbe der Tuchmacher und Gerber, welche sich hervorthaten. Im Jahr 1382 war die Zahl der Tuchmachermeister mindestens 24; ohne Schau und Siegel durfte schon 1486 kein Tuch verkauft werden. Teppichweber finden wir hier im Jahr 1610. „Wegen der vielen armen Leute“ beschloß 1692 der Magistrat, es soll berathen werden: „wie allhier eine Manufaktur anzulegen und solche müßige Leute könnten zur Arbeit angehalten werden;“ ein Ergebniß fanden wir aber nicht. Auch über die Geschichte der Künste läßt sich nicht viel berichten. Jedenfalls verdient es Anerkennung, daß in Hall für Erhaltung kunstgeschichtlicher Denkmale mehr geschah, als in manchen andern Städten, obwohl auch hier viel Werthvolles zu Grund gerichtet worden ist. Ein Richardus lapicida de Hallis wird schon 1225 genannt. Im J. 1484 findet sich ein „Bartolome Rot, der Maler,“ Burger zu Hall; 1560 bis 80. „Martin Friederich, der Schnitzer.“ Der Verfertiger des Grabmals des 1575 gestorbenen Grafen Albrecht von | Hohenlohe in der Stuttgarter Stiftskirche, Bildhauer Schlös (Schletz?) war ebenfalls von Hall. Im J. 1603 werden ein Meister Peter Völker, Maler und ein Jakob Hofmann, Maler dahier genannt. Der Maler Jakob Hofmann, wohl ein Sohn des letztern, von welchem mehrere hübsche Portraits aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts vorhanden sind, ist wahrscheinlich auch ein Haller. Die erste Buchdruckerei errichtete Peter Brubach 1536 oder 1538 (Gräters Iduna 1813 S. 112.) Nach ihm oder neben ihm finden wir 1543 einen Pancratius Queck. Ein Uhrmacher findet sich schon 1521, wo eine Urkunde von dem hiesigen „Vrlinmeister“ spricht. Was den gegenwärtigen Stand der Gewerbe und zunächst der Künste betrifft, so verdient der Maler und Kupferstecher Gros, welcher sich als Gemälderestaurator und Landschaftsmaler auszeichnet, hervorgehoben zu werden. Zimmermaler und Tapezier Weisschädel wird in der Umgegend von 8 bis 10 Stunden gesucht. Instrumentenmacher Hildenbrand liefert beliebte Fortepianos; Graveur Groß arbeitet in Metall, Holz und Bein; Mechaniker Göhring fertigt Maschinen, die alle Anerkennung verdienen, und Werkaufseher Mannhardt macht Barometer, Thermometer etc. Buchdruckereien sind zwei in der Stadt: die von Schwend und die von Schwarz. Die erstere hat den „schwäbischen Hausfreund, zugleich das Intelligenzblatt für das Oberamt Hall,“ und die letztere den „Haller Merkur, zugleich Amts- und Intelligenzblatt für das Oberamt Gaildorf“ in Druck und Verlag. Außerdem sind zwei Buchhandlungen, eine von Nitschke, die andere mit welcher ein Antiquariat verbunden, von Fr. Franz Haspels Wittwe, vorhanden.
An Fabriken ist hauptsächlich die mechanische Baumwollenspinnerei von Chur und Söhnen zu erwähnen. Sie beschäftigt auf 6000 Spindeln 130 Arbeiter (worunter nur 12 Kinder, alle über 14 Jahren). Sie arbeitet sowohl für inländische und sächsische Webereien, als auch auf eigene Rechnung, da mit der Fabrik eine Weberei verbunden ist, die etwa 200 Weber in der Umgebung in Nahrung setzt. Sodann wird die Bereitung der Stärke von Renner, die Fertigung gezwirnter Strickgarne von Koch und die Bereitung hydraulischen Kalkes und verschiedener Cementwaaren von Kolb und Kuhn im Großen betrieben.
Die übrigen Gewerbe sind, wie schon erwähnt, weit noch nicht das, was sie seyn könnten, obwohl es im Einzelnen durchaus nicht an geschickten und thätigen Männern fehlt. Für das Letztere sprechen die 1843 und 1846 veranstalteten Gewerbeausstellungen, wo nicht nur die vorgedachten Etablissements, sondern auch hier | erzeugte Seide, Tischler- und Seckler-Arbeiten, Fayenceöfen, Hüte und Litzenschuhe, wollene Tücher, ein größerer kupferner Dampfapparat, künstliche Flaschner- und Zinngießer-Arbeiten, Gold- und Silber-Waaren u. dergl. zur Schau kamen. Von Bedeutung sind außerdem die Gewerbe der Seifensieder, Gerber, Messerschmiede, Lebküchner, Töpfer und Schlosser. Es ist zu hoffen, daß dem hiesigen Gewerbeverein (s. oben S. 81), der auch diese Ausstellung veranstaltet hat, eine immer erfreulichere Entwicklung der Industrie gelingen werde. Die Gewerbeliste s. hiernach.An Getränkefabriken sind hier 21 Bierbrauereien und 3 Essigsiedereien. Weil der Wein theuer war, verschrieb die Stadt 1622 einen Bierbrauer von Dinkelsbühl und errichtete die erste Brauerei; 1675 legte der Rath eine solche im Salpeterhaus an; 1697 waren schon 8, 1803 aber 14 Bierbrauereien in der Stadt.
An Wirthschaften: 21 Schildwirthe, 9 Speisewirthe, 49 Schenkwirthe (1640 wurde ihre Zahl von 70 auf 20 beschränkt), 5 Billardeurs.
Apotheken 3. Schon 1289 wird Joannes Appothekarius genannt. Vor 1626 waren es 3 Apotheken; 1635 wird die dritte wieder errichtet; 1651 findet sich eine vierte, welche die drei andern an sich kauften.
Ziegelhütten 3. – Mühlen: 1 Loh-, 5 Mahl-, 1 Walk- und 3 Säg-Mühlen.
Mit dem Handel beschäftigen sich (außer den Fabrikanten) 44 Handlungen und 24 Kleinhändler. Die Durchfuhr besteht hauptsächlich nur in Naturalien und die Ausfuhr in den Erzeugnissen der Saline, deren Fortschaffung eine außerordentliche Frequenz auf den Straßen unterhält. Der eigentliche Handel dagegen war nie von Bedeutung; denn auch früher war es nur der Salzhandel und in dessen Gefolge der Umsatz von Wein und anderer Naturalien, die dagegen hergeführt worden, wodurch auch an Nichtmarkttagen ein bedeutender Verkehr bewirkt wurde. Von großem Belang waren und sind dagegen die sogleich zu erwähnenden Märkte.
Die Steuerrolle von 1843 führt folgende Gewerbe auf:
M. | G. | M. | G. | |||
Barbiere | 5 | 3 | Buchdrucker | 2 | 4 | |
Beindreher | 2 | 1 | Büchsenmacher | 2 | 2 | |
Bildweber | 1 | 1 | Bürstenbinder | 3 | – | |
Bortenmacher | 2 | 1 | Commissionär | 1 | – | |
Branntweinbrenner | 36 | – | Färber | 4 | 5 | |
Brodbäcker | 43 | 42 | Feilenhauer | 1 | – | |
Buchbinder | 7 | 3 | Feldmesser | 1 | – |
M. | G. | M. | G. | |||
Fischer | 1 | – | Nähterinnen | 11 | 4 | |
Flaschner | 6 | 4 | Pferdevermiether | 1 | – | |
Frachtfuhrleute | 1 | 2 | Pflästerer | 8 | – | |
Gärtner | 5 | 1 | Putzmacherinnen | 4 | – | |
Glaser | 18 | 4 | Rothgerber | 9 | 10 | |
Goldarbeiter | 7 | 2 | Seifensieder | 9 | 4 | |
Gürtler | 3 | – | Salzsieder | 46 | – | |
Hafner | 8 | 5 | Seiler | 8 | 3 | |
Hauderer | 29 | 6 | Sattler | 10 | 4 | |
Holzdreher | 3 | – | Seckler | 7 | 1 | |
Holzmesser | 4 | – | Schirmmacher | 2 | – | |
Hufschmiede | 10 | 11 | Schlosser | 14 | 10 | |
Hutmacher | 2 | 1 | Schneider | 43 | 19 | |
Instrumentenmacher | 1 | 1 | Schreiner | 22 | 10 | |
Kaminfeger | 2 | 2 | Schuhflicker | 1 | – | |
Kammmacher | 4 | – | Schuhmacher | 50 | 22 | |
Karrenfuhrleute | 4 | – | Siebmacher | 3 | – | |
Kleemeister | 1 | 1 | Siegellackfabrikanten | 1 | – | |
Knopfmacher | 2 | – | Stärkemacher | 1 | – | |
Kornmesser | 3 | – | Steinhauer, zugl. Maurer | 6 | 49 | |
Kübler | 24 | 7 | Strumpfweber | 1 | – | |
Küfer | 17 | 9 | Tuchmacher | 6 | 4 | |
Kürschner | 4 | 1 | Tuchscheerer | 1 | 1 | |
Kupferschmiede | 4 | 2 | Uhrenmacher | 5 | 2 | |
Lakierer | 1 | – | Wagenspanner | 2 | – | |
Leineweber | 11 | 4 | Wagner | 4 | 3 | |
Lohnfuhrleute | 2 | 2 | Weißgerber | 1 | – | |
Lumpensammler | 2 | – | Weißputzer | 1 | – | |
Maler | 4 | 3 | Zeugmacher | 3 | 3 | |
Maurer | – | 33 | Zimmergesellen | 29 | – | |
Messerschmiede | 4 | 2 | Zimmermeister | 7 | 23 | |
Mezger | 22 | 6 | Zinngießer | 3 | 2 | |
Mühlarzt | 1 | – | Zirkelschmiede | 4 | 1 | |
Musiker | 4 | 4 | Zuckerbäcker | 11 | 2 | |
Nagelschmiede | 12 | 4 |
Der Steueranschlag der Gewerbe auf den 1.Juli 1845 war 4320 fl. 58 kr., also beinahe 2/3 des Steueranschlages des Oberamtes (siehe o. S. 103).
Die Stadt hat 3 Jahr- und 4 Vieh-Märkte, wozu seit 1847 noch 2 Schafmärkte kommen,[6] und 3 Wochenmärkte, wovon | von namentlich der am Samstag mit Schweinen, Holz und Frucht äußerst lebhaft ist, indem er selbst von Eßlingen und Stuttgart aus häufig besucht wird. An Einem Tage werden oft 3 bis 4000 Schweine zu Markt gebracht. Die Kornschranne insbesondere ist seit alten Zeiten von großem Belang; die Zufuhren kommen nicht allein aus den Bezirksorten, sondern auch aus dem Hohenlohenschen, und selbst aus dem vormaligen rothenburg’schen Gebiete und dem Odenwald, indeß der Absatz, wie erwähnt, selbst bis an den mittlern Neckar reicht. Beträchtlich ist auch der Verkehr mit Bauholz, Schnittwaaren, Pfählen und andern Holzwaaren. Über den Verkehr auf den Frucht- und Vieh-Märkten verweisen wir auf oben S. 82.Das Wappen der Stadt ist aus drei Wappen zusammengesetzt. Das erste besteht in dem alten Münzzeichen des goldenen Kreuzes und silbernen Handschuhes (oder einer Hand); das zweite in dem Wappen der ehmaligen Herrn der Burg Hall, welcher ein zu 2/3 rother und zu 1/3 goldtingirter Schild mit einem goldenen Haupte ist; und das dritte in dem kaiserlichen Schutzwappen, welches – etwa seit 1340 – ein einfacher, seit Kaiser Karl V. aber ein doppelter Reichsadler ist. Das älteste noch vorhandene Siegel vom Jahr 1228, womit der Reichsschultheiß Heinrich und die Bürgerschaft eine Urkunde bekräftigten, stellt einen Handschuh mit einem Kreuz zur Rechten, und einen Handschuh darunter vor. Beide sagen, es sey dieß „nostrum Sigillum.“ Mindestens von 1276 an besteht das Siegel nur noch aus einem Handschuhe mit einem Kreuz darüber und der Umschrift: „Sigillum universitatis civium in Hallis.“ – Im kleinen Kanzleisiegel steht das Kreuz mitten in dem Handschuh (oder der Hand).
Ein Vorrecht der Stadt war, nach Crusius (II. 7. 5.), daß sie | beim Reichsheere eine besondere Fahne in dem Vorderzuge führte, welchen man den verlorenen Haufen nannte.Durch die kirchliche Organisation von 1812 ist die Stadt in zwei evangelische Pfarrsprengel abgetheilt: in die St. Michaels- und in die St. Catharinen-Pfarrei. Zur ersteren gehören alle Einwohner auf der rechten Seite des Kochers, also in der alten Stadt, der Gelbinger Gasse, Unterlimpurg und Oberlimpurg, zusammen etwa 2/3 der Stadtbewohner. Auch gehören die evangelischen Theile von Comburg und Steinbach zu dieser Pfarrei. Innerhalb dieses Sprengels liegt als Nebenpfarrei die Hospitalpfarrei, zu welcher die Hospitaliten und die Einwohner des Armenhauses gehören. Der Pfarrsprengel von St. Catharina umfaßt die auf der linken Seite des Kochers liegenden Stadttheile; sowohl die früheren Genossen dieser Pfarrei, als den sogenannten Weiler. Auch gehören in diesen Sprengel die Ziegelhütten, die Höfe Dürrenberg, Haidhaus, Reifenhof, Rollhof und Theurershof, und der Weiler Hagenbach. – Die katholischen Einwohner sind der Pfarrei Steinbach und die jüdischen der Kirchgemeinde allda zugetheilt.
An den zwei Hauptpfarreien sind 4 Geistliche angestellt: der Stadtpfarrer, zugleich Dekan, mit 2 Diaconen an der Michaels- und ein Stadtpfarrer an der Catharinen-Pfarrei. Der erste Diaconus ist gegenwärtig zugleich Garnisonsprediger des Ehreninvalidencorps zu Comburg, der zweite zugleich Hospitalpfarrer, Hausgeistlicher am Kreisgefängniß und Pfarrer in Tullau. Das Patronatrecht der Kirchenstellen hat die Krone.
Die Baulast sämmtlicher Kirchen, Pfarr- und Schul-Häuser ist von der vormaligen geistlichen Verwaltung (s. oben S. 112) auf das Cameralamt übergegangen; hievon ist bloß die Hospitalkirche ausgenommen, welche die Hospitalverwaltung zu erhalten hat. – Über die früheren kirchlichen Verhältnisse s. unten.
Die Schulanstalten der Stadt sind:
1) die lateinische Schule; nach der Organisation von 1821 aus drei Classen mit drei ordentlichen Lehrern, einem Lehrer der französischen Sprache und (seit 1827) zwei Zeichnungslehrern bestehend. Die Anstalt ist in dem obenerwähnten Gymnasialgebäude bei der Michaelskirche untergebracht. Der ganze Aufwand für dieselbe ist von der geistlichen Verwaltung auf das Cameralamt übergegangen. An Stipendien sind aus älteren Zeiten nur noch 30 fl. jährlicher Zins von der Bärlin’schen Stiftung vorhanden. Der frühere Fonds | an solchen soll sich über 70.000 fl. belaufen haben, worüber aber nichts Näheres angegeben werden kann. Zu Prämien werden die Zinse aus einem älteren Capital von 210 fl., hauptsächlich aber aus einem solchen von 1200 fl. verwendet, welches der mehrerwähnte Weinhändler Wieland 1837 unter der Bestimmung gestiftet hat, daß auch die Realschule einen verhältnißmäßigen Antheil erhalte. Die Anstalt ist alt und war einst berühmt. Anfänglich war wohl mit ihr die deutsche Schule verbunden; auch sollen die Mönche des unten zu erwähnenden Barfüßerklosters die Jugend unterrichtet haben. Mit der eigentlichen Lehrerstelle scheint aber immer das Amt eines Weltgeistlichen verbunden gewesen zu seyn. Einen „magister Conradus rector Scolarum“ finden wir schon 1318 und einen „Cunrat Gieggenbach, zu disen Ziten Schulmeister „hie zu Halle vnd Caplan zu St. Johanns Altar in dem neuen Spital“ im J. 1385; ebenso „Joannes dictus Benner, rector scolarum in Hall.“ Eine Chronikennachricht, wonach erst 1471 die lateinische Schule errichtet worden sey, bestätigt sich also nicht und möchte etwa dahin auszulegen seyn, daß damals die deutsche Schule (s. hienach) von ihr ausgeschieden worden sey. In demselben Jahre 1471 wurde M. Thomas Rupher zum Rector bestellt. Als 1513 Bartholomäus Stich, von Kempten, der sieben freien Künste Meister, zum lateinischen Schulmeister angenommen ward, verspricht er Beihilfe durch seinen Cantor und seinen Locaten.[7] Im J. 1524 wurde die Schule in dem vormaligen Barfüßerkloster eingerichtet, die Einkünfte desselben zu Besoldung der Lehrer, unter Aufhebung des Schulgeldes verwendet und durch den Reformator Brenz Sebastian Coccius von Canstatt als Hauptlehrer berufen. Johannes Weidner von Lendsiedel, 1562 zum Präceptor ernannt, legte den ersten Grund zur Schulbibliothek, die 1699 durch den Ankauf der Büchersammlung des Rectors Wenger (um 600 fl.) namhaft vermehrt ward. Nachdem 1579 das Schulgebäude neu errichtet worden, ward Weidner zum Rector ernannt. Am 5. Juli 1655 aber wurde die Anstalt zu einem Gymnasium erhoben und zur Feier eine „Comödie de raptu Helenae et interitu Trojae auf dem neuen Bau gehalten.“ Die Anstalt zählte nun 6 Classen; die sechste (damals die unterste) Classe wurde aber 1664 und 1695 wieder aufgehoben. Sie genoß einen namhaften Ruf auch im Ausland, zählte 16 Lehrer und gewährte selbst propädeutische Vorlesungen auf die Facultätswissenschaften. Im J. 1775 war die Zahl der Schüler 115 und 1784 wurde eine schon 1715 in | Anregung gekommene Realanstalt zu Bildung von Bürgersöhnen, die sich Gewerben widmen wollten, mit dem Gymnasium verbunden. Nachdem 1808 das letztere auf 4 Classen herabgesetzt worden, erhielt es 15. Juli 1811 eine völlige Umgestaltung. Gleich wie in den übrigen Städten, denen das Prädicat einer „guten Stadt“ nicht zukam, wurde auch hier das Gymnasium in eine lateinische Schule verwandelt, welche dermalen aus 3 Classen (für Schüler vom 8–14. Jahre) besteht.2) Die Realschule wurde, nachdem 1817 die ältere wegen Mangels an Schülern eingegangen, am 7. August 1838 neu errichtet. Sie hat eine obere und eine untere Classe mit 2 Hauptlehrern und einigen Hülfslehrern, steht mit der lateinischen Schule in Verbindung und wird aus städischen Mitteln erhalten.
3) Wann die deutsche oder Volks-Schule von der lateinischen getrennt worden, ist nicht zu ermitteln; soferne „der Modist Johann Blöß,“ den wir schon 1485 treffen, derselben angehört haben sollte, wäre dieß frühe geschehen. Durch Brenz bekamen auch diese Anstalten eine heilsame Verfassung. Hall zählte schon 1615 fünf, später sechs deutsche Schulen, worunter die 1727 errichtete sogenannte Katechetenschule für Bürgerstöchter. Nunmehr aber sind 4 Knaben- und 6 Mädchen-Classen, wovon 2 im Hospital und 8 im neuen Schulgebäude untergebracht sind, mit 4 Schulmeistern, 2 Unterlehrern und 4 Gehülfen vorhanden. Drei Schulmeister salarirt der Staat, den Hospitalschulmeister der Hospital; ebenso die Gehülfen; die Unterlehrer besoldet bis auf Weiteres die Stadt. Die Einnahmen des Schulfonds betragen jährlich ungefähr 150 fl.
Außerdem ist des Privatschullehrerseminars zu erwähnen, das schon seit längerer Zeit unter der Leitung des Schulinspektors hier besteht und 30–40 Zöglinge zählt. Eine ältere Anstalt Halls dieser Art war das Contubernium, wo – mindestens seit der Reformation – 10–14 junge Leute Musikunterricht erhielten. Sie wurden im Gymnasium unterrichtet, im Hospital verpflegt, standen unter einem eigenen Inspektor, führten die Kirchenmusik und die sogenannte „Sternmusik“ aus, und es wurden mit ihnen die Schulstellen besetzt. Der berühmte Kanzler von Ludewig war 1688 Schüler des Contuberniums. Im J. 1813 wurde es aufgehoben und sein Fonds dem Seminar in Eßlingen zugewiesen.
Außer dem Hospitale in der Stadt befand sich auch ein solcher in Unterlimpurg, von Wilhelm d. Ält., Domherrn zu Straßburg, Schenken von Limpurg, im J. 1450 gestiftet, und „zur Armenruhe“ genannt. Nach dem Übergange Limpurgs an die Stadt Hall verlegten die Schenken die Anstalt nach Obersontheim; das Gebäude aber verkaufte die Stadt 1562 an einen Gastwirth.
Die beiden Armenhäuser, früher unter dem Namen Siechenhaus oder Lazareth zu St. Nicolaus bekannt, bestehen als eine ausschließliche Stiftung für die Stadtbürger schon seit undenklichen Zeiten. Das obere Armenhaus wurde 1577, das untere 1803 dem Hospital einverleibt. Die Zahl der Pfründner betrug 1841 95.
Der Wittwenkasse ist bereits o. S. 95 gedacht.
Bemerkenswerth ist es, daß zu reichsstädtischen Zeiten zu Unterstützung fremder Hülfsbedürftiger jeder Bürger und Einwohner Halls von jedem Gulden Beedsimplum 8 kr. vierteljährlich Almosenbeitrag an das Almosenamt entrichten mußte. Diese Verpflichtung wurde erst 1824 aufgehoben.
Die Wilhelmsanstalt, eine Erziehungsanstalt für Waisen | und arme Kinder aus Hall und andern Landestheilen, wurde im Oktober 1841 zum Gedächtniß der Regierungsjubelfeier des Königs Wilhelm gegründet und ist neuerdings in einem eigenthümlich erworbenen Haus, dem ehemaligen Nonnenkloster, untergebracht. Ein Hausvater, zugleich Schulmeister, und seine Frau sind die Erzieher und Lehrer, und werden von dem fortbestehenden Vereine der Gründer überwacht. Die Kosten werden theils durch die Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins, theils durch die Amts-Corporation und theils durch milde Beiträge bestritten. Die Anstalt hatte nie auch nur die geringste Schuld, wozu die Frauenvereine Halls wesentlich mitgewirkt haben. Die Zahl der Kinder war Ende 1845 64.Die Industrieschule stammt noch aus dem vorigen Jahrhundert, da schon 1761 im Hospitale eine Baumwollenspinnanstalt für arme Kinder errichtet und mit ihr später eine Strohflechtanstalt verbunden worden ist. Vier Lehrerinnen unterrichten im Spinnen, Nähen, Biegeln und im Flechten von Schuhen aus Tuchenden. Die städtische Armenkasse hat derselben ihren Antheil an der Hundeauflage überlassen und reicht ihr überdieß jährlich 250 fl. Beitrag.
Die Kleinkinderbewahranstalt, welche seit 1834 besteht, zählt 70–150 Kinder von 3–6 Jahren, sowohl aus armen, als aus vermöglichen Familien. Sie wird durch milde Beiträge erhalten und durch eine Commission beaufsichtigt.
Die Privatstiftungen der Stadt sind ebenfalls von Belang. Darunter zeichnen sich hauptsächlich die sogenannten Reichalmosenschüsseln aus, wozu 1494 der Bürger Conrad Speltacher den Grund legte. Er stiftete Gülten und Capitalien, von deren Zinsen verschämten Armen wöchentlich Brod, Wein und andere Naturalien gereicht werden sollten. Aufgemuntert durch den hunderttägigen Ablaß, welchen der päpstliche Legat Raymund bald darauf verhieß, folgten diesem Beispiele andere Bürger, so, daß im J. 1803 die Zahl dieser Portionen oder „Schüsseln“ 132 betrug, wovon 8 zur Disposition der Herrschaft standen, eine der Schüsselmann bezog und 123 von dem Ältesten jeder Familie, die eine solche Stiftung gemacht, auf Lebenszeit zu vergeben waren. Diese Portionen oder Schüsseln wurden bis zu unserer Zeit an jedem Sonntag Vormittags vor der Michaelskirche ausgetheilt (s. o. S. 123); seit 1803 aber wird statt einer Schüssel 13 fl. 52 kr. jährlich bezahlt. Ihr Capitalfond ist 26.561 fl. – Auch die Egenstiftung verdient Erwähnung. Eine Wittwe aus der haller Familie Egen machte vor einigen Jahrhunderten eine Stiftung, aus deren Ertrag die Hebammen armer Wöchnerinnen bezahlt, arme Schulkinder | unterstützt, Lehrjungen ledig gesprochen und alle Arme der Stadt am grünen Donnerstag gespeist werden sollten. – Die Capitalsumme der Stiftungen zu Stipendien für Studirende beträgt 34.196 fl., worunter 13.000 fl., welche von Junker Ludwig Berlin von und zu Wäldershub herrühren. – Endlich ist auch noch die Sannwald-Hufnagel’sche Stiftung, von Maria Catharina Susanna Sannwald, geb. Drechsel, 1794 für unglückliche Wittwen und Waisen ihrer Familie gegründet, zu erwähnen, deren Grundstock dermalen 8500 fl. beträgt. Das Capitalvermögen aller Privatstiftungen betrug am 1. Juli 1846 die Summe von 119.057 fl.Des Kreisgefängnisses, eine der vier Staatsanstalten, wo die Kreisgefängnißstrafen vollzogen werden, ist schon oben erwähnt.
Dasselbe ist der Fall mit dem alten Wildbad (s. o. S. 10), von welchem ein Bericht von 1644 sagt, daß dieses „Kleinod in desperaten affectibus vielen Personen geholfen,“ daher es der Rath damals wieder herstellen ließ; sowie mit dem Soolbade (s. o. S. 10), dem ersten, das in Süddeutschland angelegt worden. Das Gebäude auf dem schon zuvor erwähnten Unterwörth, worin letzteres nun untergebracht ist, war früher das städtische Schießhaus. Neben diesen Bädern, womit seit 1841 auch eine Molken- und Kräutersäfte-Kur-Anstalt verbunden ist, besteht ein seit 1839 stark benütztes Strom- und Wellen-Bad.
Die soliden Wasserleitungen der Stadt rühren noch aus dem Anfang des sechzehnten Jahrhunderts her. Das Trinkwasser selbst ist aber nicht von guter Beschaffenheit (s. o. S. 9). Von schöner Arbeit in gothischem Styl ist namentlich der 1509 errichtete Brunnen beim Rathhaus; neben ihm steht noch der gleich alte Pranger.
Ärzte haben dermalen sechs ihren Wohnsitz in der Stadt. Auch ist hier des Fesenbeck’schen orthopädischen Instituts zu gedenken.
Außer den schon oben erwähnten verschiedenen Vereinen sind die 1831 gegründete, für Lectüre und gesellige Zwecke bestimmte, Harmoniegesellschaft, der seit 25 Jahren bestehende Musikverein für Gesang und Instrumentalmusik mit mehr als 100 Mitgliedern, ferner der 1831 gegründete Singkranz und die 1837 entstandene Liedertafel zu nennen.
In älteren Zeiten ward die Lust am Schauspiel gepflegt. Nicht nur erwachsene Bürgerssöhne, sondern auch Zuhörer des Gymnasiums führten Schauspiele auf. Im J. 1676 beschloß der Rath:
| „Die Herren Praeceptores sollen wiederum auf Comödien bedacht seyn, weil keine Actiones und Manier mehr in den Scholaren.“Zur Übung im Scheibenschießen bestehen zwei Schützengesellschaften von 22 und 14 Mitgliedern, deren Stamm die alte Gesellschaft der Armbrustschützen ist. – Das seit 1832 bestehende Bürgermilitär bilden zwei Compagnien Schützen. – Der Straßenbeleuchtung und des Friedhofes ist bereits oben S. 135 und 125 gedacht.
Die Zugehörungen der Stadt sind die auf den benachbarten Anhöhen liegenden Höfe:
Dürrenberg, mit 6 ev. Einw., 3/4 Stunden südwestlich von Hall. Die Gebäude brannten am 31. December 1845 ab.
Haidhaus, mit 6 ev. Einw., 1/2 Stunde von Hall, in derselben Richtung.
Reifenhof, mit 5 ev. Einw., 1/4 Stunde von Hall, südlich von demselben, im Besitz eines rationellgebildeten Ökonomen.
Rollhof, mit 3 ev. Einwohnern, liegt eine kleine 1/4 Stunde westlich von Hall.
Theurershof, mit 4 jüd. Einw., gegenüber von dem letztern gelegen. Es ist dieß eines der schönsten Hofgüter des Landes, das der jetzige Besitzer durch Ankäufe bis auf 6–700 Morgen erweitert und abgerundet hat. Dasselbe zeichnet sich durch rationellen Betrieb der Landwirthschaft sehr vortheilhaft aus. Der Hof hat von dem alten Haller Patriziergeschlecht Theurer den Namen, das eine Burg hier hatte. Walther Theurer verkaufte 1426 die Hälfte des Hofes an den Hospital, der sie aber 1428 an Conrad von Bachenstein abtrat. Der Hospital brachte jedoch 1479 beide Hälften von Götz und Magdalena von Bachenstein um etwa 1100 fl. an sich und verkaufte das damals 3905/8 Morgen große Gut 1836 an den jetzigen Besitzer um 50.300 fl.
Die Bewohner von Ober-Limpurg sind unter der Gesammtzahl der Stadteinwohner begriffen.
Diese Sage ist keineswegs zu verwerfen; denn es ist außer Zweifel, daß Hall der Saline seine Entstehung zu danken hat und daß auch sein Name, wie der anderer gleichnamigen Städte (Halle, Hall, Hallein, Reichenhall u. s. w.), von derselben abzuleiten ist. Höchst wahrscheinlich bestand unsere Saline schon im vierten Jahrhundert (s. oben S. 106). Für das hohe Alter derselben sprechen unter Anderm auch die o. S. 115 erwähnten Wachsbücher. Die sieben Burgen aber, deren Existenz gleichfalls unzweifelhaft ist, waren zur Sicherheit der Saline errichtet und bildeten den Anfang und das Herz der neuen Colonie. Sie hießen: die Burg Hall, wo der Salzgraf wohnte; sie war als königliches Lehen in den Händen der Grafen von Westheim oder des Kochergaues und wurde sammt dem Amte des Salzgrafen als ein Afterlehen einem Geschlechte übertragen, das sich von Hall nannte und höher geachtet wurde, als die Inhaber der übrigen Burgen; wie denn auch die Stadt Hall sein Wappen zu dem ihrigen gemacht haben soll. Nachdem dieses Geschlecht 1114 ausgestorben, zogen die Grafen von Rothenburg, welche das Lehenrecht durch Heirath von den Grafen von Westheim erworben, als Schirmvögte Comburgs, die Burg mit zugehörigen Gütern und Leuten ein und behielten sie, bis sie die Stadt Hall zu Erbauung der Hauptkirche (s. o. S. 123) erwarb. Die zwei weiteren Burgen waren die des Schultheißen und des Münzmeisters. Die vierte Burg hatte der Sulmeister, d. h. der Aufseher über die Sole; die fünfte der Feurer, der den Knechten, welche das Holz herbeischafften, vorgesetzt war; die sechste der Keßler, der Aufseher über die Schmiede und Pfannen; und die siebente der Sieder, welcher den Siedknechten vorstand, inne. [9] | Diese Burgen waren zur Vertheidigung sehr geschickt, indem eine von der andern nur eines Pfeilschusses Länge entfernt lag. Die Bauart war so roh und einfach, daß ihre Erbauung wohl in das neunte Jahrhundert gesetzt werden kann und die Sage also auch hierin sich bestätigt; indem gegen die Annahme, daß damals die vielleicht früher zerstörte Saline wieder hergestellt worden, nichts zu erinnern seyn dürfte. Wir sehen also, wie enge das Verhältniß war, in welchem die sieben Burgen zur Saline standen, und wir haben hier ein deutliches Bild von der ältesten Verfassung der letzteren. Auch können wir eben hieraus die älteste Gerichtsverfassung der Colonie erkennen, und es wird angenommen werden können, daß, der Salzgraf und Schultheiß an der Spitze, der Münzmeister mit den andern vier Beamten das Gericht gebildet haben. Die Ämter des Schultheißen, des Münzmeisters und der Salinenbeamten wurden erblich, und es bildeten sich, wie wir unten sehen werden, aus diesen Amtstiteln eben so viele Familiennamen.
Da Hall, wie wir bald sehen werden, wahrscheinlich schon im Jahr 1037, wo es urkundlich zum erstenmal genannt wird, [10] eine eigene Kirche besaß, so dürfen wir um so eher annehmen, daß der Ort schon damals längere Zeit bestanden hatte und ziemlich volkreich war, indem schon dieselbe Urkunde der hiesigen Münze (s. unten) gedenkt. Im Jahr 1156 erhielt Hall Marktrecht (s. oben S. 123). Durch die Urkunde von 1037 (bei Hanselmann dipl. Beweis, daß dem Hause Hohenlohe etc. I. 364) übergibt Bischof Gebhard von Regensburg aus einem bis jetzt unbekannten Geschlechte dem Schirmvogt des von ihm gegründeten Stiftes Oehringen, Burkard, Grafen von Comburg, „dimidiam villam Halle,“ und bestimmt, daß fünf weitere Hofstätten daselbst dem gedachten Stifte verbleiben sollen. Dieses Hall ist ohne Zweifel der jenseits des Kochers gelegene Weiler.[11] An wen später diese fünf Hofstätten kamen, ist unbekannt; | der Antheil Burkards aber fiel auf das Absterben der Grafen von Comburg mit dem Kochergau an die Hohenstaufen (Stälin a. a. O. II. 238). Wie aber die Saline und die Münze, so war auch der Ort selbst um jene Zeit eine villa regia, ein königliches Kammergut, wo auch die Hohenstaufen Allodien besaßen (s. o. S. 107). König Philipp, der Hohenstaufe, befreit 1200 das Kloster Adelberg von allen Schatzungen aus dessen hiesigen Salzpfannen.[12] König Heinrich, Königs Friedrich II. Sohn, schenkt 1231 „in civitate nostra Hallis“ dem Kloster Denkendorf eine Salzpfanne (Besold); es ist die Rede von einem „predium, quod Henricus rex in oppido suo Hallis regia possedit auctoritate;“ auch gestattet er in demselben Jahre, daß das Kloster Schönthal seinen Salzbedarf abgabenfrei hier holen darf.[13] Als derselbe am 26. Mai 1235 wieder hier war, that er „in judicio in civitate Hallis habito,“ den Ausspruch, daß der Schultheiß der Stadt einen dem Kloster Adelberg gehörigen Hof in Kirchenkirnberg gegen den Grafen von Löwenstein in seinem Namen in Schutz nehmen solle. (Siehe Beschreibung des Ob.-Amts Welzheim S. 175.)
Die ersten Einwohner waren königliche Dienstleute, einige Freie und mehrere bei der Salzquelle und Münze beschäftigten Hörige oder Leibeigene. Außer den Beamten derselben treffen wir auch frühe schon hohenstaufensche Ministerialen hier seßhaft. Denn eine Urkunde von 1228 führt nicht nur einen Friedrich scultetus und Hermann, frater sculteti, sowie Heinrich und Rügger filii sculteti, sowie einen Burkard magister salsuginis, d. h. Sulmeister, sondern auch einen Cunradus de Stouphen und einen Mangoldus de Stouphen mit seinen Brüdern Conrad und Berthold als Zeugen auf. Zu diesen | gesellte sich allmählig eine große Zahl Freigeborener aus der Umgegend, welche mit den Ersteren die sogenannten Geschlechter bildeten und das ausschließliche Recht zu Besetzung des Magistrats behaupteten. Sie hatten meist rittermäßige Sitze auf dem Lande, besaßen Lehen von Fürsten und Herren, thaten Hofdienste und wurden bei Turnieren und Domherrnwahlen als ritterbürtig anerkannt. Hall konnte daher im Mittelalter mit Recht eine Adelsstadt genannt werden.[14] | Diese ungewöhnlich große Anzahl adeliger Einwohner war es wohl ohne Zweifel, welche einem der merkwürdigsten Gottesurtheile | des frühen Mittelalters den Ursprung gab und welches daher wiederum für das hohe Alter Halls Zeugniß gibt. Wir meinen das althergebrachte | hergebrachte Kampfgericht. Wenn einer der hiesigen oder benachbarten Edelleute die Ehre des Andern angegriffen hatte, kamen | sie überein, ihren Handel hier auszumachen und zu diesem Ende den Magistrat um Platz und Schirm zu bitten. Hatten oft lange | andauernde Sühnversuche Nichts gefruchtet und wurde nach einer eigenen „Kampfordnung“ auf den Kampf erkannt, so wurde der Fischmarkt (der jetzige Marktplatz) mit Sand beschüttet und mit Schranken umgeben, zugleich aber auch daselbst für jeden der beiden Kämpfer eine eigene Hütte erbaut, zum Aufenthalt für ihn, seine Verwandten, den Beichtvater und den Grieswärtel, auch Beiden eine Todtenbahr mit Kerzen, Bahrtüchern und Anderm, das zu einer Leiche gehört, bereitet. Nun wurden alle Thore geschlossen, die Gassen mit Ketten gesperrt, Thürme und Mauern wohl besetzt und durch Aufruf alle Frauenzimmer und Knaben unter 12 Jahren entfernt, auch alles Schreien, Rufen, Deuten und Winken bei Verlust der rechten Hand und des linken Fußes (wozu der Nachrichter anwesend war) verboten. Hierauf wurden die Kämpfer dreimal aufgerufen und begannen dann, zu Roß oder zu Fuß, den Kampf. Wer unterlag und sich ergab, ward für ehrlos gehalten, durfte auf kein Pferd mehr sitzen, den Bart nicht mehr scheeren und weder Waffen noch Wehr mehr tragen (s. Württ. Jahrb. 1843 2tes Heft. 142 etc.).
Wie sich im Laufe der Zeit das bürgerliche Element immer mehr geltend machte, so verließen die adeligen Geschlechter in den unten zu erwähnenden „Zwietrachten“ die Stadt, andere starben aus; und wie im 17. Jahrhundert das Kampfgericht bereits zur Antiquität geworden war, so waren auch schon damals nur noch wenige adelige Geschlechter hier ansäßig, die bald vollends ganz verschwanden. An ihre Stelle traten die in ihren Familien gleichfalls allermeist erloschenen Mittelbürger oder Gemeinfreien, d. h. nicht adelige, doch meist lange schon angesessene Bürger-Geschlechter, mit welchen sich die Familien mehrerer, vom Kaiser mit Wappen begnadigter, Handwerker verbanden. Auf die Handwerker selbst aber gingen im Verlaufe der städtischen Reformen die Rechte und Titel des Bürgers, die ursprünglich nur der Stadtadel genoß, gleichfalls über.
Als civitas, als Stadt wird Hall urkundlich 1228 erstmals bezeichnet (s. oben S. 135); daraus folgt aber noch nicht, daß es schon eine Reichsstadt, oder gar eine freie Reichsstadt war. Die Rechte einer solchen wurden nur allmählig und nach manchen Kämpfen | mit der sich entwickelnden Landeshoheit erworben. Wie Reutlingen durch die nahe Achalm, so sah sich Hall namentlich durch die an die Stadt stoßende Limpurg in seiner freien Entwicklung bedroht; denn von den hohenstaufischen Kaisern her waren die Schenken mit den wichtigsten Rechten über die Stadt belehnt, deren Ausübung unaufhörlichen Zank und Hader verursachte. Aus einem Vertrage, den Schenk Walther II. am 31. März 1255 mit Hall geschlossen, (Prescher a. a. O. I. 143) ist ersichtlich, daß die Stadt ihm dienen mußte; auch hatte Walther von K. Conrad 1251 450 Pfd. Heller von der Stadtbede pfandweise erhalten. Nach neuem Streit schlossen beide am 24. Juni 1260 abermals einen Vertrag (ebenda 146), wodurch der Schenk die Stadt zu schirmen verspricht und das Gericht der Stadt nicht anders besetzen will, als nach dem Rathe der Bürger; das will sich Hall so lange gefallen lassen, bis ein Kaiser oder König den Schenken dieser Rechte entsetze. Bald darauf brachen wieder Feindseligkeiten aus, die am Ende 1429 soweit führten, daß Hall das Limpurger-Thor zumauerte und nicht früher wieder öffnete, als bis es selbst im Besitze der Burg war (s. unten) und seines Erbfeindes sich entledigt hatte.Als Reichsstadt finden wir nun aber Hall erst im Jahr 1276, wo K. Rudolph sie dilecti fideles nostri nennt und der Stadt das Recht einräumt, daß Niemand der Ihrigen vor einem andern, als ihrem eigenen Stadtgerichte, belangt werden solle; ein Privilegium, das von fast allen Nachfolgern Rudolphs bestätigt wurde. Jetzt stand also Hall nicht mehr im Schutze Limpurgs und die Stadt scheint nun auch die Rechte der Schenken an ihrem Gerichte an sich gelöst gehabt zu haben; wie denn eine Übereinkunft beider vom J. 1280 derselben nicht mehr gedenkt (Prescher a. a. O. I. 147). Die junge Reichsstadt wurde noch durch mehrere Privilegien der Kaiser gefördert: Ludwig gestattete 1331, Auswärtige zu Bürgern anzunehmen, 1339 nicht zu dulden, daß in ihrem Gebiete zerstörte Schlösser wieder aufgebaut werden, und 1343 die Erhebung eines Brückenzolles. Er gestattete 1347 ferner, daß ein Haller, wenn er einen Todtschlag begehe, ihn nicht mehr mit Leib und Gut, sondern mit 10 Pfd. 5 Sch. Hellern büßen solle; auch daß die Haller unter ihren Thoren keinen Zoll geben dürfen. Karl IV. versprach 1348 die Stadt weder zu verkaufen noch zu verpfänden. Wenzeslaus erlaubte 1393 der Stadt, Zoll und Ungelt zu nehmen, wie bisher. Ruprecht gestattete 1401 die Landhege (s. oben S. 108). Sigmund ertheilte 1429 dem Rathe der Stadt den Blutbann und das Recht, bei verschlossenen Thüren über das Blut zu richten. Friedrich III. befreite sie 1478 von der gewöhnlichen Nacheile und erlaubte ihr, 1479 Ächter und Aberächter, soferne den Klägern Recht werde, | in ihrem Gebiete zu belassen; auch verbot er 1488 den Fremden, innerhalb der Landhege Schlösser, Badstuben, Mühlen und Wirthshäuser zu errichten. Maximilian befahl 1495, daß Hall weder vor das Landgericht des Herzogthums Franken, noch vor andere fremde Gerichte gezogen werde, und ertheilte 1516 der Stadt das Recht, in allen Sachen Statuten, Ordnungen und Satzungen zu machen, doch daß sie jenen der Städte Straßburg, Regensburg, Augsburg, Worms, Nürnberg oder Ulm ungefähr entsprechen. Karl V. berechtigte 1521 das Stadtgericht, Bürger und Bauern von benachbarten Herrschaften wegen Schuldsachen in der Stadt anzuhalten und zu richten und Ferdinand gestattete 1538 der Stadt, auf dem Land innerhalb der Landwehr das Ungelt ebenso zu erheben, wie es ihr in der Stadt zustehe.
Hatte nun auch Hall durch diese wichtige Privilegien die Rechte einer Reichsstadt errungen, so ward es doch noch nicht zugleich eine freie, unabhängige Gemeinde. Namentlich war das Recht zu Besetzung des Schultheißenamtes, womit der Blutbann in ältern Zeiten verbunden war, noch nicht in den Händen der Stadt. Dasselbe war noch ein Reichsamt (z. B. von K. Ludwig 1323 an Conrad Egen auf ein Jahr übertragen), das aber mit seinen Erträgnissen von den Kaisern frühe schon verpfändet wurde. Bereits im 13. Jahrhundert mochte Limpurg es inne gehabt haben; [15] 1361 bekennen die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg, daß es König Karl um 1500 Pfd. Heller von ihnen eingelöst habe; 1366 verpfändete dieser dasselbe an die Landgrafen Hans und Albrecht von Leuchtenberg, und 1382 verpfänden diese wiederum das Amt an die Stadt selbst, unter kaiserlicher Bestätigung, womit zugleich der Königsbann über das Blut zu richten, der Stadt verliehen ward. Dabei verblieb es auch; die Stadt blieb im pfandschaftlichen Besitze dieses ihre Selbstständigkeit bedingenden Rechtes und aus dem Reichsschultheißen wurde ein städtischer Beamter, dem allmählig eine andere Stellung angewiesen wurde. – Die Reichssteuer, welche Hall zu entrichten hatte, ward ebenfalls verpfändet. | Nachdem Limpurgs Ansprüche kassirt worden, wurde sie von K. Adolph 1298 an Conrad von Weinsberg, von K. Karl IV. an die Grafen von Württemberg, von K. Ruprecht aber wieder an die Herren von Weinsberg versetzt; 1430 überließen jedoch diese die Reichssteuern von Hall und Ulm um 30.000 fl. an die 16 Städte Augsburg, Constanz, Reutlingen, Lindau, Rothenburg, Ravensburg, Gmünd, Heilbronn, Windsheim, Weißenburg, Weil, Kaufbeuren, Wangen, Leutkirch, Ißny und Giengen, welche auch bis 1803 im Bezuge (400 fl. jährl.) blieben. – Wie Hall das Recht zum Umgeld bekam, haben wir oben gesehen, wie es in den Besitz des Zollrechtes gelangte, wird hienach bei Limpurg zu finden seyn. Zu diesen wichtigen Rechten gesellten sich nun auch das Münzrecht und das Eigenthum an der Saline.
Die haller Münze gehört zu den ältesten Münzstätten Süddeutschlands. Ihre Münzen waren weit verbreitet, denn es sind dieß die bekannten „Häller,“ welche der Hellerrechnung den Namen gaben. Schon zu Anfang des 11. Jahrhunderts wurde nach Pfunden von Hellern gerechnet, und von da an ist diese Rechnung im ganzen Reich die gewöhnlichste. Die Münzstätte wurde ohne Zweifel durch die Saline und wahrscheinlich schon bei ihrer Wiederherstellung errichtet. Urkundlich wird sie erstmals in dem oben gedachten Fundationsbriefe des Stiftes Oehringen vom J. 1037 genannt, [16] worin die Rede ist von decem talenta illius monetae, d. h. villae Halle. Sie war ursprünglich königlich. K. Heinrich VII. weist 1309 dem Erzbischof Peter von Mainz 600 Pfd. Heller in moneta nostra in Hallis an (Guden Cod. dipl. III. 56), und K. Friedrich der Schöne sagt noch 1315 (in einer Urk. bei Hanselmann a. a. O. I. Nr. 80) moneta nostra in Halle. Aber bald darauf scheint die Stadt die Münze als Eigenthum erhalten zu haben; denn 1396 ertheilt Wenzeslaus derselben für die nächsten 8 Jahre, 1397 aber für ewige Zeiten das Recht, in der Münze, die sie von Alters her gehabt, Heller und andere Münze zu schlagen, und K. Ruprecht bestätigt dieß 1401. Das Gepräge der hiesigen Münze, dem Stadtwappen entsprechend: ein Kreuz und ein Handschuh (eine Hand?), wurde in Deutschland fast allgemein, bis König Wenzeslaus 1385 befahl, daß es nur in den Münzstätten Nürnberg, Augsburg, Ulm und Hall angewendet werden dürfe. Außer den Hellern wurden seit 1497 einfache und doppelte Silberpfennige, Gulden, Thaler und ganze, halbe und viertels Dukaten geprägt. Das Münzhaus stand in der Gelbinger-Gasse. An der Spitze stand der Münzmeister | (s. oben S. 144 und 149). Hall hörte 1545 auf, hier zu schlagen. Schon 1610 ließ man in Nürnberg, 1696 in Stuttgart münzen.
Noch haben wir auf die Saline zurückzukommen, da diese Mutter der Stadt es ist, aus welcher seit wohl anderhalb Jahrtausenden fast alle Quellen des Wohlstandes von Hall, des Salzkammergutes eines großen Theiles von Schwaben und Franken, reichlich geflossen. Ein Krongut wohl schon unter den Carolingern, blieb sie es auch unter den Nachfolgern derselben und war es noch zur Zeit der schwäbischen Kaiser, die – wie wir S. 146 sahen – nach Belieben damit schalteten. Aber schon im Anfange des vierzehnten Jahrhunderts finden wir die Saline ganz in Privathänden; zuerst in denen der Edelbürger und nachmals in denen der übrigen Bürger und Körperschaften. Einige Sieden oder Pfannen waren sogar schon im dreizehnten Jahrhundert Gegenstand des Kaufes etc. Conrad von Krautheim vermachte 1252 dem Kloster Gnadenthal omnem nostrum prouentum Saline in Hallis superiori. (Wibel a. a. O. II. 57.) Die Berechtigten hatten sich aber bereits 1306 zu dem bis in unsere Zeiten aufrecht gebliebenen Hauptgrundgesetze vereinigt: daß die Zahl der Sieden, welche jährlich gesotten wurden, auf 111 beschränkt und so die Quelle mit dem umliegenden Grund und Boden zu einem geschlossenen, in ebenso viele Theile getheilten, Eigenthum der Inhaber geregelt wurde.
Die Quelle „im Haal“ – so ward seit den ältesten Zeiten der Platz, wo sie war und gesotten wurde, genannt – wurde von den Eigenthümern anfänglich auf eigene Rechnung durch Dienstleute oder Sieder betrieben; allein schon 1344 finden wir den allgemeinen Gebrauch, daß die Sieden zur Nutznießung erblich an Sieder überlassen wurden: es hatte sich das bis auf unsere Zeiten gebliebene zweifache Eigenthumsverhältniß, ein direktes und ein nutzbares, zwischen Lehen und Erb, ausgebildet, indem der Eigenthümer einer Siedgerechtigkeit „Lehensherr,“ der Nutznießer aber „Erbsieder“ war. Nutzungsrechte, welche der Inhaber mit Fidei-Commiß belegte, hießen „Erbfluß“ im Gegensatz zu dem freien oder „eigenen Erb.“ Häufig verkauften die Erbberechtigten ihre Befugniß, zu sieden auf ein oder mehrere Jahre an einen Dritten, der „Jahrkäufer“ hieß und dafür (im J. 1800) 450 bis 600 fl. Jahresbestand entrichtete. Durch diese Spekulationen erhielten die Erbsieder einen fast noch so hohen Verkaufspreis, als die Lehenrechte: vor etwa 40 Jahren wurde für ein Lehen 5 bis 6000 fl., für ein eigenes Erbe 10.000 bis 12.000 fl. bezahlt; die Erbflüsse dagegen, wofür auch nur halb so viel Jahresbestand bezahlt wurde, waren wohlfeiler, da dieselben nur ein Jahr vor dem Sieden an | Jahrkäufer gegeben werden durften. Da übrigens nur Eines von der Nachkommenschaft des Erblassers zum Gesied einer Pfanne gelassen werden durfte, so wurde seit den ältesten Zeiten der „Loslegung“ (Verlosung) zu entscheiden überlassen, in welcher Ordnung die Stämme und einzelnen Descendenten ihr Siedrecht ausüben sollen; und der Siedende, der sogenannte „Jahrssieder,“ hatte sodann die übrigen Theilhaber der Siede mit dem festgestellten Jahrgelde zu entschädigen. Dieß geschah vor dem Haalgericht, dem hiefür ein eigener „Genealogist“ untergeben war. – Im J. 1803 befanden sich von den 111 Sieden keine in fremden Händen; 24 mit Lehen und Erb besaß das Ärarium der Stadt; das Lehen von den übrigen 87 besaßen Stiftungen und Privaten, das Erb von denselben, wovon 68 im Erbfluß standen, war in den Händen von verschiedenen Privatpersonen.Die Lehenherren und die Erbsieder bildeten zwei verschiedene Körperschaften, jede mit ihren eigenen Repräsentanten. Jene waren im Lehenrath vertreten, der aus den Eigentümern ganzer (ungetheilter) Siedrechte zusammengesetzt war und einen vom Magistrat ernannten Direktor und einen gewählten „Säckelmeister“ hatte. Er bestimmte alljährlich das Bestandgeld von den Sieden, d. h. von dem Versieden eines gewissen Quantum Salzwassers und der eigenthümlichen Überlassung desselben; [17] auch hatte er den Salzbrunnen, dessen Bau und Verbesserung zu besorgen und zu Bestreitung der daher rührenden Kosten die erforderlichen „Extraordinari-Gesiede“ anzuordnen, deren es am Ende 24 jährlich waren. Das Haalgericht dagegen vertrat die Erbsieder, deren Vorsteher schon 1385 als „Meister des Haals“ vorkommen. Es bestand aus dem Haalhauptmann, aus dem innern Rath gewählt, einem Ober- und einem Unter-Haalpfleger, einem Haalkonsulenten, acht Haalmeistern, den Haalschreibern und acht „Ausschüssern“ aus der Siedersgemeinde, indeß die übrigen Beamten der Magistrat ernannte. Er hatte die von dem Lehenrath verwilligten Gesiede einzutheilen und anzuordnen; also auch die Legitimationen zum Siedengenuß und Siedrecht zu prüfen und die darüber entstandenen Zwiste zu schlichten; alle Verträge über das Siedrecht zu untersuchen und zu bestätigen und | die das Gesied betreffenden Schuldsachen abzumachen; den Überschuß oder das Jahrgeld zu bestimmen, welchen der Jahrsieder nach Abzug des Bestandes an den Lehensherrn u. dgl. an seine Erbsmitbetheiligten zu entrichten hatte; das Bauwesen in den Haalhäusern und der Salzpfanne, den Holzfloß und die Wasserbauten am Kocher zu leiten und die Kosten umzuschlagen, und die Polizei in Siedenssachen auszuüben. Seine Versammlung war im sogenannten neuen Haus im Haal. Hier werden die so wichtigen Geschlechtsregister und Loosbücher noch jetzt verwahrt, da die Siedersrenten, welche jetzt der Staat gewährt, noch in der alten Weise sich vererben. Übrigens wurde das Haalgericht 1808 in ein „Salinenamt“ und später in ein „Salinengericht“ verwandelt, dessen richterliche Funktionen am 19. Juli 1836 an das königl. Oberamtsgericht übergegangen sind.
Zu weiteren Mittheilungen über die verwickelten Rechtsverhältnisse der Saline gebricht es uns hier an Raum; wir haben uns daher nur noch auf einige Bemerkungen über den Betrieb zu beschränken. Als ein Ereigniß kann die Einführung der Gradiranstalt bezeichnet werden, welche Hall seinem Stadtschreiber Hartmann zu danken hatte. Unter Übernahme der Kosten durch Lehens- und Erb-Berechtigte wurde 1739 angefangen, schon 1760 das siebente Gradirhaus errichtet, und 1780 bis 1790 wurden mehrere Soolenreservoirs gebaut. An die Stelle des alten Schöpfwerkes trat 1754 ein förmliches Pumpwerk und ums Jahr 1770 wurde auch eine zweckmäßigere Art zu Sieden eingeführt. Außer den fünf Siedhäusern der Gradiranstalt waren fünfzehn eigentliche Siedhäuser oder Haalhäuser im sogenannten Haal vorhanden, worin die 111 Pfannen sich befanden. Die Gesammtzahl der Siedensgerechtsame war in fünf Loose vertheilt und zu jedem Loos wurden 22 Sieder zugelassen; jedes Loos durfte alljährlich sechs Wochen lang sieden. In der Regel dauerte also die Siedezeit 30 Wochen. Vor dem Antritt des Gesiedes mußte Jeder nachweisen, daß er mit dem dazu nöthigen Holz versehen sey. Dieses „Haalholz“ wurde auf dem Kocher herbeigeflößt, nachdem jeder Baum mit einem gewissen Malzeichen versehen worden war. An diesem erkannte jeder Sieder das ihm bestimmte Holz, das dann beim Ausziehen aus dem Kocher, welches die in Schaaren eingetheilten, von Schaarhauptleuten befehligten, Sieder des betreffenden Siedjahres besorgten, mit Griffeln in die oben S. 115 erwähnten uralten schwarzen Wachstafeln eingeschrieben wurde. – Endlich ist noch zu bemerken, daß die Soole in ihrem ursprünglichen Zustande 6 bis 7 (vor 1775 aber nur 4 bis 5) löthig war, durch die Gradirung aber auf 12 bis 15 Loth und die Salzproduktion jährlich von 10.000 bis auf 80.000 | Centner am Ende gesteigert ward, und daß jeder Sieder zu dem freien Verkaufe seines Salzes innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes berechtigt war. (Ein Meß Salz von 35 Pfd. ward im 15. Jahrhundert zu 40 kr. und im Jahr 1812 zu 1 fl. verkauft.) Hiebei waren jene Salzträger und Salzführer die Vermittler, welche das Salz hier aufkauften und dasselbe ins Württembergische, Limpurgische, Fränkische und selbst an den Rhein verführten. In der letzten Zeit schlossen die Sieder Lieferungsakkorde, so namentlich mit Preußen (Ansbach) ab. Zum Verschließ des Salzes, welches die dem städtischen Ärar zugestandenen 24 Pfannen erzeugten, hatte der Magistrat in Württemberg und Baden Salzfaktorien, die, um dem Handverkauf der Siederschaft nicht zu schaden, mindestens 10 Stunden von Hall entfernt seyn mußten.
So waren die Salinenverhältnisse, als Hall an die Krone Württemberg kam. Fast jeder Bürger war am Gesied betheiligt, indem die Sieden in Hundert-, ja in Tausend-Theile vertheilt waren. Es handelte sich also nicht um ein Regal, sondern um bürgerliches Privateigenthum, und dem Staat konnten deßwegen bloß jene 24 ärarischen Sieden zufallen. Als daher dieser am 11. Sept. 1804 die Saline als ausschließliches Eigenthum an sich zog, konnte dieß nur durch ein besonderes Übereinkommen mit den Lehen- und Erb-Berechtigten an den übrigen Sieden geschehen. [18] | Übrigens wurde 1825 die Gradirung eingestellt und die hiesige Quelle aufgegeben, da ein nutzbringender Betrieb derselben gegenüber von dem kurz zuvor entdeckten reichen Salzlager zu Wilhelmsglück nicht mehr möglich war. An die Stelle der Anstalten der ältern Saline traten daher die S. 126 erwähnten neueren Gebäude und Einrichtungen, wo die gesättigte Soole von Wilhelmsglück versotten und zu diesem Zweck von da durch eine 1829 gefertigte Soolenleitung hierher geschafft wird (s. unten S. 298). Die Zahl der im beständigen Lohn stehenden Sieder und andern Laboranten bei dem hiesigen Siedwerke betrug am 30. Juni 1846 bis 64. Die Zahl der bei den Salzwerken Hall und Wilhelmsglück noch weiter beschäftigten Personen wird auf 147 angegeben, worunter 40 Fuhrleute in der Stadt und Umgegend, welche mit Holz- und Salz-Fuhren beschäftigt sind; die Zahl der unmittelbar und mittelbar hiebei beschäftigten Personen aber kann auf 500 bis 600 angenommen werden. Wie sehr die Ausbeute zugenommen und wie vortheilhaft der Betrieb sich gestaltet hat, geht daraus hervor, daß auf der alten Saline Hall noch im Jahr 1823 bis 1824 nur 63.573 Ctr. zwölfgrädiges Kochsalz und 614 Ctr. Vieh- und Dung-Salz erzeugt und hiezu 6094 Klafter Brennholz à 6 fl. 26 kr. verwendet worden sind; daß dagegen aber 1845–46 in Wilhelmsglück 256.777 Ctr. Steinsalz gewonnen, und hievon 127.571 Ctr. verkauft und 129.206 zur Auflösung und Kochsalzerzeugung verwendet wurden, woraus 89.872 Ctr. Kochsalz und 2497 Crt. Vieh- und Dung-Salz mit Aufwendung von 2024 Klafter Brennholz 8 fl. 21 kr. erzeugt worden sind (mit 1 Kl. Holz wurden 1823–1824 nur 10,53, 1846–1847 aber 48,60 Ctr. Salz erzeugt).
Von dieser dritten Umwälzung datirt sich die demokratische Regierungsform, welche sich bis zum Untergange der Republik erhalten hatte und keinen neuen Friedensbruch in derselben aufkommen ließ. K. Karl V. traf zwar 1552, wie in andern Reichsstädten, so auch hier, aus eigenem Antrieb Verfassungsänderungen, indem er zwischen innerem und äußerem Rath unterschied, jenen aus 17 und diesen auf 15 Personen bestimmte; allein K. Ferdinand I. setzte am 10. Juli 1559 und 14. August 1562 die Zahl des innern Raths auf 24, worunter 5 geheime, und gab die auf Jacobi vorzunehmende Wahl des innern und äußern Raths wieder in die Hände des Raths, ohne irgend einer Bürgerklasse ein Vorrecht hierauf einzuräumen. Hiebei verblieb es.
| Das Regiment bestund also aus dem innern Rath von 24 Personen, darunter 2 „Städtmeister“ oder Bürgermeister, wovon alljährlich Einer zum regierenden Städtmeister gewählt wurde. Beide mit drei weiteren Gliedern des innern Rathes machten die Fünfer oder Geheimen aus. Jedes Mitglied des innern Raths mußte alljährlich seine Stelle niederlegen und seine Wiedererwählung gewärtigen. Er war die höchste Behörde, zugleich Obergericht und peinlicher Gerichtshof. Die Geheimen hatten in unaufschieblichen Sachen provisorisch zu verfügen, sonst aber die wichtigeren Gegenstände zur Beratung vorzubereiten. Der äußere Rath bestand aus 15 durch den innern Rath gewählten Personen und wurde nur dann, wenn dieser (bei Steuer- und Gesetzgebungs-Sachen, Veräußerungen und Verpfändungen) es verlangte, berufen. Beide vereinigt bildeten den gesammten oder großen Rath. Der Stadtschultheiß hatte hauptsächlich mit seinen Stadtreisigen und Knechten die Leitung des Polizeiwesens. (Die Landbeamten siehe S. 110.) Die Consulenten hatten den Magistrat in gerichtlichen, auswärtigen und administrativen Angelegenheiten zu berathen. Die Rathsadvokaten hatten die minderwichtigen dieser Geschäfte zu besorgen. Der Rathssekretär hatte das Rathsprotokoll, der geheime Sekretär das Aktuariat bei dem Geheimenrath, der Stadtschreiber die Rathsausfertigungen zu besorgen. Außerdem waren ein Archivar, ein Registrator und ein Renovator bestellt.An Untergerichten waren, nächst dem Stadtschultheißenamt, vorhanden und meist von Rathsmitgliedern besetzt: das Stadt- oder Einigungs-Gericht, hauptsächlich für die freiwillige Gerichtsbarkeit bestimmt. Das Hospital- oder Juppen-Gericht, ein sehr altes Bauerngericht aus 12 Richtern, die später aus der Bürgerschaft genommen wurden, und einem Schultheißen bestehend, war stets mit dem Hospital verbunden. Es hatte die liquiden Schuldsachen zwischen Stadtbürgern und Landesunterthanen zu erledigen. Ferner das Obervormundgericht, das Theilungsamt für Inventuren und Theilungen, das Umschlags- oder Gant-Amt, das Feldgericht oder die Untergänge, das Bauamt, sowohl für die ärarischen Bauten, als für die Baupolizei, die Zunfthauptmannschaften, für die Polizei der Gewerbe, das Wachtamt, als Gerichts- und Aufsichts-Behörde in Militärsachen, und die Schützenhauptmannschaft, in Streitsachen der Schützengesellschaften. – Für das Polizeiwesen bestanden: das Collegium medicum, aus den ordentlichen Stadtphysikern zusammengesetzt, das Wacht- und Zeug-Amt, zur Aufsicht über die Sicherheit der Stadt und zur Aufsicht über die Bewaffnung, | das Feueramt mit Löschanstalten vortrefflich organisirt. Die hiezu bestimmten 42 „Feurer“ waren aus der Siedergemeinde. Das Almosenamt. Mehrere Deputationen für die Gewerbepolizei. – Im Finanzwesen bestanden: das Steueramt als Centralkasse, an welche die Ämter sowohl Steuern und Abgaben, als den Ertrag der Domänen und Regalien zu liefern hatten. Die 3 Forstmeister hatten auch den Straßenbau zu besorgen. Das Stadtumgeldamt hatte das Umgeld in der Stadt, das Landumgeldamt das auf dem Land zu erheben, die Kastenpflege die Gült- und Zehent-Früchte zu verwalten, das Jägeramt das Jagd- und Fischerei-Wesen zu leiten, die Salzverwaltung für das ärarische Salz, das Beedamt für den Einzug der Steuern von den Bürgern (auf dem Lande lag er den Ämtern ob) zu sorgen. Die Oberlandesheiligenpflege s. o. S. 114. – Ausgabekassen waren: das Bauamt oder die Bauverwaltung, und die Kriegskasse für das Contingent und die Leistungen zur Reichs- und Kreis-Kasse. – In Beziehung auf das Kirchen- und Schul-Wesen bestanden (außer dem Ruralcapitel o. S. 113) das Consistorium, aus einigen Rathsmitgliedern und Stadtgeistlichen zusammengesetzt, zur Aufsicht über die Kirchen und Schulen.
Was die Verhältnisse zum Reich betrifft, so hatte Hall die neunte (rein evangelische) Stimme auf der schwäbischen Bank; die Reichsmatrikel war seit 1734 auf 1 Römermonat 180 fl.; Kammerziel 140 Rth. 63 kr. Der Königssteuer von 400 fl. wurde bereits o. S. 155 gedacht. In Beziehung zum Kreise führte Hall auf der Städtebank des schwäbischen Kreises die sechste Stimme. Die Matrikel war 180 fl. Das Kreiscontingent (Kaserne zu Unterlimpurg) belief sich am Ende auf 11 Mann Cavallerie, zum Regiment Württemberg Dragoner, und 75 Mann Infanterie, zum Regiment Baden-Durlach. Außerdem war die waffenfähige Bürgerschaft, unter den Befehlen des Stadthauptmanns, in 5 Compagnien Bürgermilitär eingetheilt, indem jeder neue Bürger seinen Bürgereid bewaffnet ablegen mußte. Die Landmiliz, unter den Befehlen des Landhauptmanns, wurde durch die gleichfalls in Compagnien abgetheilten Unterthanen auf dem Lande gebildet, war aber schon vor 1800 zerfallen. Für Truppenmärsche und Einquartierungen war das Land in Stationen eingetheilt, deren Leistungen bei der Kriegskasse nach dem Steuerfuß ausgeglichen wurden. Des Gebietes der Stadt ist S. 109 gedacht.
Wie die Reichsstadt ihr Ende erreicht hat, ist S. 109 bemerkt. Württemberg nahm von Hall am 2. Sept. 1802 militärisch und 23. Nov. d. J. definitiv Besitz.
Die Stadt hatte mehrere Kirchspiele, die wir hier auseinander halten müssen.
Schon frühe stand in Hall eine Kirche, in Urkunden bald capella, bald basilica genannt.[23] Diese Kirche war die 1728 abgebrannte St. Jakobskirche, welche da stand, wo nun das Rathhaus steht, im Umfange der sieben Thürme. Sie war ein Filial der Kirche Steinbach und stand mit dieser Comburg zu. Den Chroniken nach soll sie einmal im Besitze der Tempelritter gewesen seyn. Comburg aber trat am 26. März 1236 die Jakobskirche an das hiesige Barfüßerkloster ab, indem der Abt von Comburg bemerkt: Capella St. Jacobi in Hallis filia fuit parochie in Steinwaag, que parochia ad donationem nostram predecessoribus nostris spectare dinoscitur et successorum nostrorum jure perpetuo patronatus. (S. hienach.)
Die zweite Kirche war die zu St. Michael, s. oben S. 121. Sie ward erbaut, weil die vorgenannte für die anwachsende Gemeinde zu klein geworden war. Sie hatte schon 1236 Parochialrechte, war aber gleichfalls Filial von Steinbach und wurde 1286 mit diesem dem Kloster Comburg incorporirt, behielt jedoch ihren Rector; wie denn 1298 Wernherus rector parochie in Hallis genannt wird. Erst 1488 wurde die Kirche von jener zu Steinbach völlig getrennt und mit einem unabsetzbaren Priester versehen. Das Patronat aber erwarb die Stadt von Comburg erst 1508. Die Michaelskirche hatte mindestens 12 Altäre und Pfründen. Außer dem Hauptaltar werden genannt die Altäre: zum hl. Sacrament, zum hl. Georg (1336 gestiftet), zur St. Maria und Magdalena (1351 auf der Emporkirche), zu den hl. Dreikönigen (1374 von Nicolaus Hall gestiftet), zum hl. Kreuz (1395 von Comburg an Hall abgetreten), zu St. Wendelin (1399 neu gegründet), zu | unserer lieben Frau, zu St. Nicolaus, zu St. Ulrich, zu St. Anna und zum Fronleichnam. Auch war in der Kirche eine Brüderschaft zur hl. Maria, welche 1403 vom Bischof bestätigt ward. Im J. 1487 zählte sie 18 Brüder und Altaristen.Das zweite Kirchspiel war zu St. Catharina. S. oben S. 124. Schon 1283 kommt ein plebanus S. Catharinae vor. Es mag seyn, daß die Kirche von einem der Edeln von Westheim gestiftet worden ist, die auch Gutthäter des Klosters Murrhardt waren. Denn das Patronat von St. Catharina hatte in alten Zeiten der Abt von Murrhardt, der auch das Visitationsrecht über das daneben (oben S. 124) gestandene Nonnenkloster behauptet haben soll, und die Kirche war Filial von der dem Kloster Murrhardt incorporirten Kirche Westheim. Wegen der Entfernung von da wurde durch den Bischof 1405 der Filialverband in der Art aufgehoben, daß der Priester bei St. Catharina ein beständiger Vikar seyn solle, der seinen Sprengel mit allen Sacramenten versehen darf, aber dem Pfarrer in Westheim an der Kirchweihe assistiren muß. Im J. 1472 wurden die Zehenten der Pfarrei St. Catharina und dem Kloster Murrhardt je zur Hälfte zuerkannt. Die Stadt Hall erwarb 1526 das Patronat zur Pfarrei und den 3 in der Kirche befindlich gewesenen Caplaneien zu unserer lieben Frau, zu den hl. Zwölfboten und zu St. Erhard, sowie zu jener zum hl. Napurg in Sanzenbach, nebst allen zugehörigen Zehenten, indem Hall dem Kloster die 410 fl. nachließ, die es ihm im Bauernkriege geliehen hatte. Die Brüderschaft in dieser Kirche (s. oben S. 124) zählte 1347 schon 13 Priester, scheint aber auch männliche und weibliche Laien und eine gemeinsame Wohnung gehabt zu haben; denn eine Urkunde von 1438 nennt confratres et sorores Gylde et contubernie S. Catharine.
Den dritten Sprengel bildete die Kirche zu St. Johann. Sie war in alten Zeiten Filial von Gottwolshausen. Außer der Pfarrei waren eine von Walter Sulmeister 1320 gestiftete Frühmesse und eine 1344 confirmirte Caplanei zum hl. Martin vorhanden. Da die Johanniter hier noch den katholischen Gottesdienst hielten, nachdem alle andere Kirchen der Stadt reformirt waren, so befahl der Magistrat 1539 die Kirche zu schließen und ließ sie erst einige Jahre später für den evangelischen Ritus wieder öffnen. Von da an besetzte er auch, unter Widerspruch der Commende, die Pfarrei. S. auch hienach.
Die Kirche zu St. Urban in Unterlimpurg war der vierte Sprengel. Unterlimpurg und die Burg selbst waren bis 1283 nach Steinbach eingepfarrt; nun aber machte Schenk Walter durch einen Tausch mit Comburg die Capelle in Unterlimpurg frei von diesem | Verbande und verwandelte sie in eine Pfarrkirche. Ytta von Weinsberg stiftete 1398 eine Frühmesse, außer welcher noch eine Pfründe zur hl. Maria vorhanden war. Die Stadt Hall erwarb mit Limpurg das Patronat. Der Pfarrer hatte auch die Kirche zu Tullau zu versehen.Die Hospitalkirche (s. oben S. 125) hatte keine Parochialrechte. Nach Absonderung des Hospitals von der Commende wurde 1323 für diesen ein beständiger Caplan bestellt, den der Magistrat vorzuschlagen und Comburg zu ernennen hatte. Derselbe wurde aber nur als Vikar des Pfarrers zu St. Johann betrachtet und durfte ohne dessen Genehmigung nicht einmal Messe lesen. Die Kirche hatte 4 Pfründen: zu St. Johann, zur hl. Ottilie, zu unserer lieben Frau und zu St. Leonhard.
An vormaligen Capellen sind zu erwähnen:
Die Marien- oder Schuppach-Kirche, zur rechten Seite der Michaeliskirche, bei dem Gasthof zum Adler. Ein Unmus von Altenhausen beging an der Stelle, wo die Kirche stand, an einem Eberwein 1312 einen Todtschlag, als dieser nach dem Nachtessen zum „Schlaftrunk“ gehen wollte. Diese Handlung ward nach langem Streit dahin vertragen, daß der Thäter hier in curia sua 1330 eine Capelle bauen und eine Pfründe zu St. Jakob stiften solle. Zu dieser „Unmusen-Capelle“ entstand bald eine Wallfahrt, die so viele Opfer trug, daß an die Stelle derselben 1480 die größere Kirche, die übrigens die Rechte einer bloßen Capelle behielt, erbaut werden konnte. Es war ein schönes, ansehnliches Gebäude, dessen gothischgesprengten Kreuzgewölbe im Chor und Langhaus bewundert wurden. Die Kirche hatte 4 Pfründen. Ein nachmals in die Michaeliskirche verlegter Altar mit seinen Figuren war von einem kunstreichen Hirtenjungen aus Weckrieden aus freier Hand geschnitzt. Nach der Reformation wurde Montags durch den zweiten Diaconus eine Morgenpredigt gehalten. Im J. 1802 wurde sie in ein Salzmagazin verwandelt und 1812 zu Erweiterung der Straße abgebrochen.
Die St. Nicolaikirche vor dem Gelbinger Thor, ursprünglich die Capelle der dortigen Sondersiechen, erhielt schon 1309 einen Ablaß bewilligt. Im J. 1339 wurde die Capella S. Nicolai prope leprosorium, sita extra muros oppidi Hallis erweitert. Der Caplan stand ebenso unter dem Pfarrer zu St. Michael, wie der Caplan im Hospital unter dem zu St. Johann. Bei der Reformation wurde die Kirche zur Kirchhof-Capelle bestimmt und 1835 abgebrochen. (s. oben S. 125.)
Die Schönthaler Capelle zu unserer lieben Frau stand beim Städt-Thor, mindestens seit 1296. Walter Senft von | Sulburg und Conrad von Bachenstein begabten sie 1365 auf’s Neue. Es geschahen beträchtliche Wallfahrten zu ihr und sie wurde, auch nach der Reformation, von Mönchen des Klosters Schönthal versehen, bis die Stadt 1718 den daneben gestandenen Klosterhof mit Gefällen sammt der Capelle um 5900 fl. ankaufte. In derselben soll seit 600 Jahren eine in Stein gehauene Guillotine gestanden haben. Sie wurde 1808 auf K. Friedrichs Befehl abgebrochen. Ihr massiver Bau hatte bewirkt, daß nicht auch die Gelbinger Gasse von dem Brande des Jahrs 1728 ergriffen wurde.Die Langenfelder Capelle wurde 1417 bei dem Langenfelder Thor durch die Stadt gebaut und dotirt. Wann sie abgegangen, ist unbekannt.
Die Josen- oder St. Josephs-Capelle in der Gelbinger Gasse wurde 1379 von Seifried Schneewasser auf’s Neue gebaut. Sie brannte 1680 ab.
Die Veldnerin Capelle stand auf dem Kirchhof, neben St. Michael, und war Familienstiftung und Begräbniß der Veldner und der mit ihnen verwandten Geyer, Stetten und Vellberg. Sie ward 1344 neu errichtet und hatte 4 Pfründen. Im J. 1493 wurde sie abgebrochen. S. St. Michael.
Die „Capelle vff dem Kerner“ (d. h. Keller oder Gruft) stand ebenfalls daselbst und diente als Begräbnißcapelle („ossa defunctorum deponenda“). Sie hatte 2 Pfründen und scheint auch 1493 abgebrochen worden zu seyn.
Endlich standen in Unterlimpurg eine mit dem dortigen Klösterlein verbundene Marien-Capelle und eine Capelle zu St. Bartholomäus.
Die Stadt zählte somit zur Zeit der Reformation mindestens 40 Weltgeistliche. Dazu kamen noch mehrere Mönche und Nonnen. Namentlich:
Das alte Benediktinerkloster zu St. Jakob soll die Mutter von Comburg gewesen seyn. Zu Anfang des 12. Jahrhunderts erwies sich Einer aus dem Geschlechte der Kochergaugrafen wohlthätig gegen dasselbe, indem noch zur Zeit der Reformation am Portal des Klosters neben der Jahrszahl 1112 zu lesen war: LVDEVIC. DE. VESTHEIM. ET. MEREGARD. VXOR. EIVS. Wann und warum die Benediktiner Hall verließen, ist unbekannt. Wir treffen, wie schon S. 169 bemerkt, 1236 an ihrer Stelle Barfüßermönche. Dieses Kloster bestand bis zur Reformation, indem nun der Magistrat 1524 die Mönche mit Leibgedingen versorgte. Kloster und Kirche waren der Begräbnißort des Stadtadels. Das erstere brannte 1728 mit der daneben gelegenen Kirche ab.
| Außer diesem war noch ein Bruderhaus mit Begharden von der dritten Regel des heil. Franziscus noch 1519 vorhanden.Derselben Regel gehörten die „willigen armen Schwestern“ oder Beguinen an, die dadurch berühmt wurden, daß die heilige Brigitte, als sie auf ihrer Reise von Schweden nach Rom 1363 in Hall ankam, verlangte, bei denselben zu wohnen. Heinrich Eberhard trat ihnen 1412 sein Haus beim Hospital ab, 1514 aber zogen sie in den Berlerhof (Nonnenhof), eine der sieben Burgen. Es waren damals zwölf Schwestern, die drei Tuchwebstühle hatten.
Auch in Unter-Limpurg war ein ähnliches Institut. Eine Schenkin von Limpurg ließ nämlich 1328 nächst bei der Kirche eine der heil. Maria geweihte Frauenklause nebst Capelle (s. oben S. 172) bauen. Sie bestand aber nur bis 1417, wo Schenk Friedrich III. die Capelle in Gaildorf stiftete und dazu die Einkünfte des Klösterleins, weil keine Person davon mehr leben konnte, verwendete.
Als halbgeistliche Anstalt ist endlich noch die S. 111 gedachte Johanniter-Commende zu erwähnen. Die Zeit ihrer Stiftung ist so wenig bekannt, als die des Hospitals (s. oben S. 139), welchem die Ordensbrüder vorstanden. Außer dem Commenthur und einigen Dienern waren vier, später sechs geistliche Ordensbrüder zu Versehung des Gottesdienstes in der Kirche St. Johann vorhanden. Das Commendegebäude s. S. 127. In späteren Zeiten wurde die Commende mit jener zu Affaltrach verbunden. Der Sitz des Johannitermeisters deutscher Zunge war bekanntlich in Heitersheim auf dem Schwarzwalde. Die Besitznahme durch Württemberg s. o. S. 111.
Hall gehört unter die ersten schwäbischen Reichsstätte, die durch Luthers Reformation gewonnen wurde.[24] Schon 1248 erklärten die Bürger den Papst mit der ganzen Clerisei für Ketzer, der keine Sünden vergeben könne, indem sie zugleich in ihrer Anhänglichkeit an die Hohenstaufen zum Gebet für den Kaiser Friedrich und seinen Sohn aufforderten. (Cleß a. a. O. III. 570.) Zu einer Änderung der kirchlichen Dinge bereitete auch das Predigtamt vor, das bereits im 14. Jahrhundert in Hall bestand (das „Predigerhaus in der Pfaffengasse“ wird 1382, „das Predigtamt zu St. Michael“ 1447 genannt); zu diesem berief der Magistrat auf Empfehlung des Johann Eisenmann, Pfarrers bei St. Michael, den Dr. Johann Brenz, der am 8. Sept. 1522 seine Probepredigt hielt, und im J. 1523 die Messe in der Michaelskirche abschaffte | und sofort die Auflösung des Barfüßerklosters, wo er die lateinische Schule einrichtete, bewirkte, und in St. Michael am Christfest 1526 die Abendmahlsfeier hielt. Aber in den andern Kirchen der Stadt und in den Gebietsorten wurde noch Messe gelesen. Inzwischen verfaßte Brenz 1526 die erste Kirchenordnung nebst Schulordnung, welcher 1528 sein Katechismus folgte. Im Magistrat saßen jedoch einige Altgläubige von Ansehen, welche sich gegen diese Bestrebungen stemmten, so, daß Luther sagte, Hall sey 1529 wieder abgefallen, obwohl nunmehr auch durch Georg Gräter, Pfarrer bei St. Catharina, dieser Sprengel reformirt worden war. Endlich brachte es Brenz 1534 dahin, daß der Magistrat die Kirche in der Schuppach, welche die altgläubigen Patricier besuchten, und die zu St. Johann schließen ließ. Unter-Limpurg ist erst 1541 übergetreten (Prescher a. a. O. I. 302). Die Gebietsorte wurden allmählig, nachdem Hall dem schmalkaldischen Bunde beigetreten, von 1538 bis 1540 gleichfalls reformirt und den evangelischen Pfarrern in dem von Brenz neuorganisirten Ruralkapitel ein kräftiger Vereinigungspunkt gegeben. Für das hallische Land ließ Brenz 1543 eine eigene Kirchenordnung erscheinen. Gegen Einführung des Interims wehrte sich Brenz so standhaft, daß der kaiserliche Kanzler einen Commissär nach Hall schickte, um den Reformator gefangen zu nehmen. Der Rathsherr Philipp Büschler schrieb ihm jedoch: Fuge, fuge Brenti, cite, citius, citissime, worauf Brenz sogleich, am 24. Juni 1548 von Weib und Kind floh, nachdem er schon im December 1546 sich hatte vor Kaiser Karl V. verbergen müssen. Auch Gräter und Eisenmann wurden verjagt und mit Hülfe der spanischen Besatzung das Interim eingeführt. Die Kirchendiener auf dem Lande, welche nicht Messe lesen wollten, wurden gleichfalls vertrieben, und am Jakobitag hängten die Spanier ein Crucifix in der Michaelskirche auf, aus dessen fünf Wunden während der Messe rother Wein floß. Wann das Interim hier wieder aufgehoben worden, ist unbekannt. Brenz hatte nach langem Umherirren an Herzog Ulrich von Württemberg einen Beschützer gefunden; Eisenmann aber hatte die Stadtpfarrei Urach erhalten.Durch die Reformation waren die schon oben bezeichneten vier Kirchensprengel der Stadt, sowie die Hospitalpfarrei beibehalten worden. Die Hospitalpfarrei wurde aber 1805 mit der Pfarrei von St. Johann und Gottwolshausen verbunden und durch die Organisation von 1812 die Pfarrei von St. Johann und Gottwolshausen aufgehoben, der Pfarrsprengel von St. Johann mit dem von St. Catharina vereinigt und der Pfarrort Gottwolshausen mit dem Weiler Sülz als Filialpfarrei mit der Pfarrei Gailenkirchen | verbunden, seine andern Filiale aber: Heimbach nach Michelfeld, Rinnen und Eichholz nach Gnadenthal eingepfarrt. Die Pfarrei St. Urban in Unter-Limpurg ward 1812 gleichfalls aufgehoben.
Die Zehenten standen ursprünglich größern Theils Comburg und kleinern Theils Murrhardt zu, gingen aber mit Erwerbung der Patronate an die Pfarreien über. Auch bezog Comburg von den Salzpfannen den Salzzehenten, wogegen dieses alljährlich Kreuzgänge um die Saline zu halten hatte; 1557 wurde dieses Zehentrecht durch Vertrag aufgehoben.
a. Waltherus, imperialis aulae pincerna, der von 1209 bis 1218 häufig in Urkunden vorkommt, ein Sohn von Conradus, pincerna de Schippe, wird erst de Schippe oder Schüpf, 1229 aber erstmals von Limpurg genannt. Er ist also wohl der Erste dieses neuen Stammes, der den alten Namen mit dem des neuen Sitzes vertauschte. Da dieser Walther I. bereits 1209 volljährig war, so mag er um 1180 geboren seyn. Er starb ums J. 1240.
b. Sein ums J. 1210 geborener Sohn, Walther II. von Limpurg war mit Elisabetha von Warberg verheirathet. Er war ein treuer Anhänger der Hohenstaufen, hatte aber auch viele Fehden mit Nachbarn, und starb nach 1283. Er hatte einen Bruder, Conrad I., der 1265 bis 1285 vorkommt, und eine Schwester Jutta, die 1302 bis 1307 Äbtissin von Gnadenthal war. Conrad war nach Stälin (a. a. O. II. 602) ein Begleiter Conradins auf dessen unglücklichem Zuge nach Italien.
c. Walthers ältester Sohn war Friedrich I., der in dem Vertrage mit Hall von 1280 neben seinem Vater genannt wird. Er wurde Burgmann des Pfalzgrafen Rudolph und starb vor 1320. Seine Geschwister waren: Walther III., den eine Urkunde von 1295 als Johanniter-Commenthur von Hall bezeichnet, Ulrich, 1307 rector ecclesiae in Rengershausen; eine Schwester unbekannten Vornamens, schon 1274 mit Utz von Rechberg, und Elisabetha, mit Heinrich, Küchenmeister von Nortenberg und Bielriet vermählt.
d. Friedrich scheint nur einen Sohn gehabt zu haben: Friedrich II., der 1311 bis 1319 wehrbar gemacht ward und um 1333 starb. Er hatte drei Kinder: Albert, Conrad II. und Mechtild, Gattin des Albrecht von Löwenstein. Albert oder Albrecht tritt von 1338 bis 1374 in Urkunden häufig auf und wußte verschieden Gnadenbriefe von Kaiser Karl IV. zu erwerben. Gleichwohl focht er später auf Seiten des Grafen Eberhard von Württemberg gegen diesen Kaiser. Er starb am 3. März 1374 kinderlos.
| e. Conrad II., Friedrichs II. Sohn, war Anfangs dem geistlichen Stande gewidmet, trat aber, da die Ehe seines Bruders Albert kinderlos war, aus demselben und vermählte sich mit Ytta von Weinsberg. Diese gebar ihm zwei Söhne: Friedrich III. und Conrad III. Der letztere ist frühe und unvermählt gestorben.f. Friedrich III. dagegen wurde der Stammvater des ganzen späteren Hauses. Seine Gemahlinnen waren Elisabethe, Tochter Gottfrieds von Hohenlohe-Speckfeld und Anna, geborne Gräfin von Henneberg, Miterbin der Herrschaft Speckfeld. Er starb Mittwoch vor Martini 1414 und hatte eilf Kinder, wovon wir nur nennen: Conrad IV., geb. 1396, Friedrich IV. (geb. 1397, gest. 1416) Domherr zu Bamberg etc., Albrecht (geb. 1399, gest. 1459) Domherr zu Mainz, Friedrich V. geb. 1400, Conrad V. (geb. 1402, gest. 1455) unvermählt, und Gottfried (geb. 1403, gest. 1455) Bischof zu Würzburg. Im J. 1441 wurde die erste Theilung der Herrschaft vorgenommen und zwei Theile gemacht: Gaildorf und Limpurg. Gottfried und die beiden Conrad erhielten Gaildorf, die übrigen dagegen Limpurg.
g. Conrad I., welcher Stifter des älteren Hauses Limpurg-Gaildorf ist, gehört nicht mehr hierher, sondern wird mit seinen Nachkommen in der Beschreibung des Oberamtes Gaildorf näher angegeben werden. Friedrich V. aber, dem Gründer des älteren Hauses Limpurg-Speckfeld-Sontheim, wurden von Susanne Gräfin von Thierstein zwei Söhne geboren: Georg I. und Wilhelm (geb. 1434, gest. 1517) Domherr zu Bamberg. Friedrich starb 1474.
h. Georg I., geb. 1436, gest. 10. Mai 1475, war mit Margaretha, Gräfin von Hohenberg, vermählt und hatte fünf Kinder, darunter drei Söhne: Friedrich VI., Georg II. und Gottfried II. Georg II. war 1470 geboren und starb 1512 als Bischof von Bamberg. Seine beiden Brüder theilten das väterliche Erbe; Friedrich VI. erhielt die Herrschaft Speckfeld, Gottfried II. dagegen Limpurg, Adelmannsfelden und Buchhorn mit den übrigen Zugehörungen.
i. Friedrich VI. (wann er geboren, ist unbekannt) war mit Catharina Gräfin von Wertheim vermählt, die ihm nur einen Sohn, Philipp, gebar. Geboren 1486, starb er vor seinem Vater am 13. Juni 1519 in ledigem Stande. Mit dem Tode Friedrichs VI. am 24. Februar 1521 erlosch also die von ihm gegründete zweite Linie Speckfeld.
k. Gottfried II., geboren 1474 und mit Margaretha Gräfin von Schlick vermählt, hatte, außer einigen Töchtern und jung verstorbenen Söhnen, drei Söhne: Karl, Erasmus I. und Philipp II. Philipp, 1515 geboren, starb am 9. Oktober 1545 als | Propst zu Comburg. Als daher Gottfried II. am Samstag vor dem Palmsonntag 1530 starb, theilten seine beiden andern Söhne die Herrschaft, indem Karl Speckfeld, Erasmus aber Limpurg erhielt.l. Karl, am 17. März 1498 geboren, hatte zwei Gemahlinnen: Ottilia Gräfin von Schwarzburg, und die Rhein- und Wild-Gräfin Adelheid. Von den vier Kindern erster Ehe erwuchs nur eine Tochter (Sophie, an den Grafen Georg von Castell vermählt) und von den eilf Kindern zweiter Ehe war nur ein Sohn: Gottfried VI. herangewachsen. Karl starb am 2. Sept. 1558.
m. Gottfried IV. war 1548 geboren und mit Agnes Gräfin von Wied vermählt. Er hatte nur ein einziges Kind:
n. Joachim. Im J. 1577 geboren starb dieser schon 1580. Als daher Gottfried IV. am 17. Juni 1581 starb, so erlosch diese Linie wieder und die Herrschaft Speckfeld fiel dem Schenken Friedrich VII. zu.
o. Erasmus I. geboren am 15. Jan. 1502, mit Anna Gräfin von Lodron vermählt, hatten drei Kinder: Maria, geboren 8. April 1535, Gemahlin des Freiherrn Heinrich von Mörsberg, Friedrich VII. und Catharina 1539 geboren und unvermählt gestorben. Erasmus ist der letzte Besitzer des Stammsitzes und richtete nach dessen Veräußerung eine neue Linie, die sontheim’sche, in Ober-Sontheim auf. Wir verlassen daher hier die Genealogie dieses Hauses, um bei Beschreibung des Oberamtes Gaildorf auf die jüngeren Linien desselben zurückzukommen.
Schenk Erasmus durch mehrere Gründe, worunter auch die Feindseligkeiten mit der Stadt Hall, hiezu gedrängt, bot seine Stammburg feil. Nachdem sich Unterhandlungen mit Herzog Ulrich von Württemberg zerschlagen hatten, kam am Mittwoch nach Petri Cathedra 1541 mit Hall ein Vertrag zu Stand, wonach Erasmus mit Genehmigung des Kaisers und Zustimmung seines Bruders und seiner Vetter Karl, Wilhelm und Johann, um 45.700 fl. an Hall Lehen und Eigenes verkaufte, nämlich: das ganze Haus und Schloß Limpurg, nebst zwei Scheunen, drei Baumgärten, den Thiergarten, die Ziegelhütte, den Schenkensee hinter dem Schloß, zwei Fischgruben, 1117/8 Mrg. Acker (die dem Kl. Comburg 20 Schfl. Dinkel und 20 Schfl. Haber für den Zehenten gaben) 453/4 Mrg. Wiesen, mehrere Weinberge und das kleine Weidwerk; ferner den Flecken Unter-Limpurg damals 41 Wohnhäuser von Unterthanen zählend, mit allen Zugehörungen und Gerechtigkeiten, das Umgeld, die Hälfte der Kelter, den oben S. 140 gedachten Hospital, die Mahl- und Säg-Mühle, zwei eigene Behausungen, die Hofstätten auf der Schütte, die Hälfte des Holzzolles auf dem | Kocher,[26] ein Fischwasser im Kocher, 991/8 Mrg. Wald, den halben Burgstadel und Graben zu Ramsbach, die Forstgerechtigkeit zu Frankenberg, das Patronat der Pfarrkirche in Unter-Limpurg und das der St. Margarethenkirche in Sulzdorf; Alles dieses freies Eigenthum; endlich, als Lehen vom Reich: die hohe Malefiz zu der genannten Burg und dem Flecken, die Hälfte an den Zöllen und Geleiten zu Hall und Geislingen und den hohen Wildbann im Dendelbach.Die Burg wurde zwar Anfangs im Stand zu erhalten gesucht und 1561 mit neuen Mauern unterstützt; sie war aber schon 1541 „alt und zerrissen“ und wurde 1575 abgebrochen. Unter-Limpurg wurde zur Vorstadt der Reichsstadt gemacht und sein Thor 1543, nach 112 Jahren wieder geöffnet.
Übrigens hatten die Schenken eigene Vögte auf der Burg, und im Dorfe Unter-Limpurg hatten mehrere ihrer Dienstleute ihre Sitze; namentlich die Münzmeister, die Hohnhardt, Schanz, Senft, Unmuß, Spies, Henneberg, Weissenfeld und Schauenburg. Das Schlößchen der letztern wurde 1283 zum Pfarrhaus bestimmt. Das limpurgsche Zollhaus Brestenfels war gleichfalls eine alte kleine Burg früherer Dienstleute, welche die Haller 1441 zerbrachen.
Werfen wir noch einen Überblick auf die Rechte, Besitzungen und Herrlichkeiten der Schenken, so finden wir, daß sie, wenn auch ursprünglich nicht edle salische Ministerialen, durch Erwerbung des kaiserlichen Hofamtes und Anhänglichkeit an die Hohenstaufen, zu immer größerem Ansehen kamen. Obgleich in die Reihe der Dynasten aufgenommen, war doch ihr Besitzthum in alten Zeiten von geringem Umfang, indem alles Übrige, was zu dem alten Bestand der Burg Limpurg gekommen, nur allmählig seit dem 13. und 14. Jahrhundert durch Käufe, Erbschaft und Lehen erworben ward. (Von Speckfeld und andern fränkischen Gütern, die im Auslande gelegen, kann hier die Rede nicht seyn.) Sie führten den ihnen wegen ihrer Reichstagsfähigkeit gebührenden Titel „Semperfreie“ und nahmen den Grafentitel erst in der Mitte des 17. Jahrhunderts an.
Im Wappen führten die Schenken ursprünglich fünf Streitkolben, wozu die fränkischen Heerspitzen und, seit Übertragung des Schenkenamtes, der Schenkenbecher kamen. Denn in ihrem Hause war, wie schon erwähnt, das Amt der Reichserbschenken erblich und ist demselben seit Errichtung der goldenen Bulle | bis zur Erlöschung des männlichen Stammes geblieben. Die Schenken hatten auch mehrere adelige Vasallen; in neuern Zeiten namentlich die von Berlichingen, Ellrichshausen, Eyb, Forster, Geyer, Holz, Hölzel, Horneck, Muggenthal und Stetten.Die letzten Schicksale dieses Hauses werden in der Beschreibung des Oberamtes Gaildorf zu finden seyn. Wir werden uns überzeugen, daß die in demselben immer und immer wieder vorgenommenen Erbtheilungen, wodurch die Besitzungen in die kleinsten Theile zersplittert wurden, das Verderben eines Geschlechtes herbeiführen mußten, welchem, wenn es das Ganze stets in den Händen des Stammesältesten belassen hätte, eine andere Rolle zugefallen seyn würde.
Ein abgegangener Ort ist Langenfeld, von welchem sich der Name eines Thores lange erhalten hatte. Mit dem nächstgelegenen Unter-Limpurg gehörte er den Schenken von Limpurg. Er ward in einer Fehde des 14. Jahrhunderts abgebrannt. – Nahe bei der Burg lag der 41/4 Mrg. große Schenkensee.
- ↑ Literatur. Hall ist bis heute weder in topographischer noch in geschichtlicher Beziehung in einer besondern Druckschrift geschildert worden, obgleich wenige schwäbische Städte eine so anziehende Vergangenheit haben. Außer geschichtlichen Beiträgen von Crusius in seiner schwäb. Chronik, sind nur die Summarien von Sagittarius (Uffenheimische Nebenstunden IX. 1746) zu erwähnen. Einzelnes findet sich in den Schriften des Kanzlers von Ludewig, in Preschers Geschichte von Limpurg II, 118 u. f. und in Gräters Zeitschriften. Auch gehören Haspel diss. de centena sublimi suevo Hall. und C. F. Colland Erklärung der Wappen der Stadt Hall (ohne Jahrzahl) hierher. Dagegen sind mehrere aus Gräters Nachlaß in das Eigenthum des stat. top. Bureaus übergegangene handschriftliche Chroniken der Stadt von um so größerem Werth, als das Archiv derselben bei einigen Brandfällen viele wichtige Urkunden verloren hat. Es sind dieß die zum Theil in Abschriften auch sonst bekannten und hin und wieder mit fremden Zusätzen versehenen Chroniken des M. J. Herold, Pfarrers in Reinsberg, von 1541, und G. Widenmann, Syndicus zu Comburg, von 1550; ferner die von D. E. Treutwein und G. B. Laccorn, Archivars in Hall, 1700. Sodann sind zu erwähnen: J. F. Hezel (handschriftliche) Darstellung der Verfassung der Reichsstadt Hall, 1803; ein gleichfalls handschriftlicher histor. Umriß, mit Karte und Zeichnungen von Herrn Major v. Gaupp in Hall, 1815 (in der K. Privatbibliothek; s. Gräters Iduna 1816. Nr. 9); hauptsächlich aber C. A. Glaser, Pfarrers in Michelfeld, Geschichte der Stadt Hall bis zur Reformation, 1803. Diese aus den Quellen gearbeitete, verdienstvolle Schrift fand keinen Verleger und wird im Original von dem K. Staatsarchiv verwahrt. – Ansichten von Hall sind mehrere vorhanden; eine vor 1747 findet sich bei Sagittarius (s. oben); eine von dem Brand 1728 sieht man häufig zu Hall. – Außer diesen Schriften und mehreren Notizen des Herrn Conrectors Dr. Pfaff in Eßlingen und Herrn Salinenverwalters von der Osten in Hall wurden die älteren Rathsprotokolle und die Urkunden des Staats- und des städtischen Archivs den geschichtlichen Theilen zu Grund gelegt.
- ↑ Die Stadt hatte 5 Haupt- und 6 Neben-Thore. Die Thürme, mehr als 30 an der Zahl, hatten ihr ein sehr stattliches Ansehen gegeben. Ausschließlich der 3 Kirchthürme stehen dermalen nur noch 13 mehr oder minder erhaltene Thürme. Über die 7 Thürme s. unten. Durch diese Werke, durch den neuen Bau und das Bollwerk bei der Zollhütte war die Stadt gegen die Stürme des Mittelalters sehr fest.
- ↑ Zuvor schon müssen Stufen vorhanden gewesen seyn. Denn schon 1297 spricht eine Urkunde von „Herrn Conrad dem alten Münzmeister, der da sitzet an den Staffeln.“
- ↑ Aus den Kirchenregistern erhellt: daß diese bis jetzt noch nicht ergründete Erscheinung keineswegs neu ist. Die Geborenen wurden von den Gestorbenen überwogen: 1784 um 102, 1785 um 5, (1786 unbekannt), 1787 um 3, 1789 um 26, 1790 um 17, 1794 um 32, 1795 um 4, 1797 um 54, 1798 um 79, 1802 um 29, 1803 um 56 Personen. Dagegen wurden die Gestorbenen überwogen durch die Geborenen: 1788 um 40, 1791 um 20, 1792 um 17, 1793 um 18, 1796 um 12, 1799 um 15, 1800 um 11, 1801 um 48, 1804 um 7 Personen. In diesen 20 Jahren starben also 219 mehr, als geboren wurden. Da die Einwanderungen zunächst diesen Ausfall decken müssen, so kann die Zunahme der Bevölkerung (diese schon 1803 mehr als 5000) nicht rasch geschehen.
- ↑ Johann Peter v. Ludewig wurde zwar hier gebildet, war aber zu Hohenhardt geboren. Hier verdient auch noch Peter Düssenbach Erwähnung, ein Schalk aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, dessen Schwänke in und um Hall ein Achilles Jason Widmann von Hall beschrieben hat. Es sind derbe Streiche eines schwäbischen Eulenspiegels, welche zu Charakterisirung jener Zeit weiter bekannt gemacht zu werden verdienten. Auch des Thomas Schweicker, geb. 1541, gest. 1602 ist zu erwähnen. Nach einer Tafel im Chor der Michaelskirche wurde er ohne Arme geboren, konnte sich aber mit den Füßen selbst ankleiden, zierlich schreiben u. dergl. Als Kaiser Maximilian II. 1570 in Hall war, diente er ihm zu Tisch und schenkte ihm ein. (Kirchenregister auf 1788.)
- ↑ Da die Jahrmärkte von Jahr zu Jahr besuchter werden und die hiefür bestimmten Räume nicht mehr zureichen, so möchte die angetragene Errichtung eines kleinen, zu 6–7000 fl. angeschlagenen Bazars auf dem Haalplatze allerdings zweckmäßig seyn.
- ↑ Auf welch’ mühselige Weise derselbe seinen Lohn einsammeln mußte, darüber s. Johann Brenz, von Hartmann und Jäger, I. S. 110 u. f.
- ↑ Kurze Geschichte des Hospitals zum heil. Geist. Hall 1841. In geschichtlicher Hinsicht ungenügend und zum Theil unrichtig.
- ↑ Nach Glaser waren die sieben Thürme viereckigt, sehr massiv, vier Stockwerke hoch und 30 Fuß auf jeder Seite tief. Jeden umgab ein mäßiger Hof und eine feste Mauer. Sie waren rings um die Salzquelle bis an den Kocher hinab so erbaut, daß der Durchschnitt des ganzen Halbkreises 500 Schritte betrug. In der Mitte des Bogens stand die Hauptburg; dieser zur Rechten in der sogenannten Schuppach die zweite, der sogenannte Veldner-Thurm, nachmals Haspelsches Haus, und dem ersten zur Linken, im Nonnenhof die dritte, der 1718 eingefallene sogenannte Berlerthurm; weiter herabwärts, rechts und links, die vierte und fünfte (das Majersche Haus bei dem Fischmarkt und das Sannwaldsche Haus bei dem neuen Thor); rechts und links des Salzbrunnens die sechste und siebente Burg, der sogenannte Keßler- und Sieder-Thurm, beide 1728 abgebrannt. Die Seite des Ortes gegen den Kocher war durch diesen bewahrt. Vor 300 Jahren waren diese Burgen meistens noch in gutem Zustand, einer ist theilweise noch vorhanden.
- ↑ Die Schenkung König Arnulphs an das Kloster Kempten von sechs Karren Salz „ad Hallam“ von 889 (Neugart Nr. 808) ist wohl nicht auf unser Hall, sondern auf Hall in Tyrol oder Reichenhall zu deuten. (S. auch Stälin a. a. O. S. 399.)
- ↑ Daß die eigentliche Stadt Hall nicht gemeint seyn kann, erhellt aus der kleinen Zahl der Hofstätten, die nur zu 10–12 angegeben ist. Auch Glaser entscheidet sich für den Weiler, weil dieser in den ältesten Zeiten nach Gottwolshausen eingepfarrt war und die Herren von Gottwolshausen zu ihren Schenkungen an den im Weiler gestifteten Johanniter-Hospital die Zustimmung der Grafen von Hohenlohe nöthig hatten. Dazu kommt, daß noch in späteren Zeiten das Jagdrecht der Grafen bis zum Kocher vor den Thoren Halls reichte; und es ist dießfalls bezeichnend, daß dieselben nebst den Schenken von Limpurg nach dem Brande Halls den Kaiser 1376 um Überlassung der Brandstätte, wenn auch vergeblich, gebeten hatten.
- ↑ Nach einer alten Übersetzung bei Haspel de centena etc. S. 25 worin der König Hall seine „Stadt“ nennt. Ob diese Bezeichnung richtig, muß dahin gestellt bleiben, da die Urkunde selbst nicht mehr vorhanden ist.
- ↑ Bei Haspel a. a. O. und Reyschersche Gesetzsammlung, Einleitung zu den Steuergesetzen.
- ↑ Ihre Zahl belief sich auf mehr als 150. In alphabetischer Ordnung sind es folgende, welche in Hall Bürger waren: Adelmann, das noch blühende Geschlecht (Conz. v. A. 1384). – Adelsheim s. hienach Schwöllbronn. – Adler M. Johann A. Dr. jur. war 1497 Rektor der Universität Tübingen. Junker A. wird 1650 seines Amtes als Geheimer entlassen. – Ahelfingen. – Altdorf, desselben Geschlechts mit Hörlebach. Alten von Altenberg. Der letzte wurde 1480 mit Schild und Helm bei den Barfüßern begraben. – Altenhausen genannt die Unmußen. Ein Heinricus inmodicus appellatus kommt schon 1228 vor. – Angeloch verließen schon 1261 die Stadt. – Anhausen s. unten bei Anhausen. – Asbach s. unten bei Unter-Asbach. – Bachenstein. Ludwig v. B. 1300. Eine Linie verließ 1340 Hall. Der „reiche Bach von Döttingen,“ Besitzer des Theurershofes, verschwendete in kurzer Zeit seinen großen Reichthum und kam in solche Armuth, daß er Badknecht in Nördlingen ward und im Haller Hospital, den seine Ahnen reich begabt hatten, als Pfründer starb. – Barthenau. Göz. v. B. 1261. Sie sollen Mitstifter des Barfüßerklosters seyn, wo sie auch begraben liegen. – Bebenburg oder Bemburg, verließen schon 1261 die Stadt. – Bernstein, auch Mühlstein genannt. – Berler, eines der Siebenburgengeschlechter. Heinrich B. Schultheiß zu Hall 1251. Heinrich B. Ritter und Schultheiß zu Hall 1344. Sie fuhren 1510 aus Hall und starben 1594 in Augsburg aus. – Berlin v. Wellershub. Heinricus filius Berle et Hermannus frater suus kommen 1228 vor. Ludwig B., wahrscheinlich der Letzte, starb 1612. Das Haspelsche Haus in Unter-Limpurg, das ihr Wappen zeigt, gehörte ihnen an. – Berlichingen, die noch blühende Familie, zog schon 1261 aus Hall. In der St. Johanniskirche liegt ein 1353 gestorbener Johanniter-Ritter v. B., der einen großen Fischgrath aus Rhodus mitbrachte und hier aufhängte. – Bielriet und Veinau s. unten bei Wolpertsdorf. Friedrich v. B. ist 1268 Schultheiß in Hall. – Braunsbach, auch Stolz, zogen 1340 aus. – Brözingen, Einhard v. B. 1286. – Brun oder Hopfach s. unten Hopfach. Siegfried B. 1280. – Buch, s. unten Buch. Hermann v. B. 1253. – Bünnig. Der letzte wurde 1299 bei dem Kirchhof in Unter-Limpurg erstochen und begraben. – Clingenfels s. die Burg Clingenfels. – Crailsheim, das noch blühende Geschlecht, fuhr 1261 und 1340 aus Hall. Cünzelsau oder Cünzelshofen, haben Hall schon frühe verlassen. – Eberhard, auch Rudolph und Philipps genannt, des reichen Geschlechts der Eltershofen. Ums Jahr 1490 war Ritter Georg von Rosenberg der Stadt Hall Feind. Als einige Edelleute in dieselbe Stadt kamen, um den Span zu vertragen, ließ der Rathsherr Burkhard Eberhard durch einen Knecht etliche tausend Gulden in einem Kübel waschen, in einen Sieb thun und an der Sonne trocknen, und als dieß die Edelleute vom Rathhaus aus sahen und dem Rosenberg vorstellten, wie so reiche Bürger in Hall seyen, die ihr Geld waschen und sonnen müssen, damit es nicht schimmlicht werde, daher sie nicht so bald matt werden würden, da vertrug sich der Rosenberger. Caspar, der Letzte, starb 1516 und wurde mit Schild und Helm zu St. Michael begraben. Sein schönes Vermögen erbte die Stadt. – Eberhausen scheinen schon frühe Hall verlassen zu haben. – Eberwein. Die Ermordung eines E. gab Anlaß zum Bau der Schuppacher Kirche. – Egen genannt Hagendorn. Walter E. 1268. Kleinkunz E., Schultheiß zu Hall 1323. Eine Wittwe E. verfügte, daß alle Armen der Stadt am grünen Donnerstag gespeist würden (s. o. S. 141). – Eisenhut. Just E. 1290. Sie zogen 1340 aus. – Eltershofen s. unten Eltershofen. – Ellwangen. Heinrich v. E. 1290. – Engelhardshausen. Der 1449 in Hall gestorbene Engelhard v. E. war der letzte. – Enslingen s. unten Enslingen. – Erer. Kamen von Heilbronn. Melchior E. der Letzte starb 1584. – Eschelbach. Ulrich v. E. 1384. – Feinau s. unten Veinau. – Feldner, Veldner, auch Kleinkonz, sollen mit den Geyer, Stetten und Gailenkirchen Eines Stammes seyn und besaßen eine der sieben Burgen, bei der Schuppacher Kirche. Sie hatten viele Freiheiten, namentlich eine eigene Öffnung in der Stadtmauer, beim jetzigen Gasthof zum Adler. – Feurer, eines der Siebenburgen-Geschlechter. Mehrere Grabsteine finden sich bei St. Michael. Berchthold F. Schultheiß zu Hall 1415. – Fürbringer florirten noch 1545. – Gabelstein, seit 1262. – Gailenkirchen s. Feldner. Ulrich v. G. 1300. – Geyer. Es waren zwei Geschlechter; eines mit den Veldnern verwandt, s. unten Geyersburg; das andere, von Giebelstadt zugenannt, wurde nach seinem Auszuge Halls Feind. – Glaicher, auch Hagen, Lecher und Schneewasser, Eines Geschlechtes. Hans G., Richter zu Hall 1398, s. auch unten Hagen. – Gleich zogen zum Theil schon 1261 aus. Hans G., Richter zu Hall 1468. – Gnam zogen 1261 und 1340 aus. – Goldochs kamen von Rothenburg. – Gulden von Gottwolshausen s. unten Gottwolshausen. – Göler sollen 1340 ausgezogen seyn. – Hagen s. oben Glaicher. – Hagenbach, auch Hagenbuch, zogen 1340 aus. Walter v. H. 1275. – Hagendorn. Heinrich H., Richter zu Hall 1333, s. auch Egen. – Haimbach, auch Heinberg, mit den Schultheiß, Münzmeister, Rinderbach und Schletz Eines Stammes. Conrad v. Heinberg 1253; Mathias Heinberger, Städtmeister 1588. S. unten Heimbach. – Halberger, früher Renhofen; alte Halbrüder. Ritter Claus H., Richter zu Hall 1403. – Hall, die Siebenburger, starben 1114 aus. Heinricus de Hallis 1249, Sifridus de Halle 1251 gehören einem andern Geschlecht an. – Hell oder Heil von Sontheim, mit den Schwaben, Peterer und Sulmeistern Eines Ursprungs kommen seit 1270 vor. Friedrich Hell war 1408 auf dem Turnier zu Heilbronn. – Helmund starben frühe aus. – Hessenthal s. unten Hessenthal. – Hohnhard zogen 1340 aus Hall nach Unter-Limpurg. Rudolph v. H. führte 1444 eine Fehde mit Hall. – Hohenstatt oder Neunbronn s. unten Hohenstatt. – Hohenstein, s. unten Hohenstein. Rüdiger v. H. 1331. – Hopfach s. oben Brun. – Holzhausen. Conradus de Holzhusin 1228. – Hörlebach. Claus v. H., Gesandter auf dem Kostnizer Concil 1414. Der letzte wurde 1534 erstochen. – Keck; ein Siebenburgergeschlecht, so zahlreich und angesehen, daß die beiden Herrengassen nach ihnen die „Keckengassen“ hießen. Sie zogen 1510 nach Unter-Limpurg, wo Philipp, der Letzte, 1593 starb. – Kleinkonz s. Feldner. – Klingenfels s. Clingenfels. – Kotzbühl zogen zum Theil 1340 aus. Walter v. K. 1318 Pfarrer hier; Friedrich v. K. 1380. – Krautheim; Conrad v. K. s. unten. – Kurz verwalteten lang das Schultheißenamt und zogen 1340 aus. – Lacher, auch Lecher, s. Glaicher. Herr Heinrich L. Ritter 1364. – Lamparter oder Ramspach s. unten. – Lösch oder Plösch s. die Burg Molkenstein. – Leuzenbronn. Hans v. L. starb hier 1512. – Luprechtszell, ein Zweig der Berler, fuhren 1261 aus Hall. – Mangolt kamen am Ende in tiefe Armuth. Hans M., Ritter 1403. – Marder s. Sulmeister.– Marpach bekleideten lange das Schultheißenamt, so 1422 Hans M. – Meerstedt. Hans M. des Raths, zog 1544 in die untere Pfalz. – Mettelbach verließen schon 1261 Hall. - Michelfeld s. unten Michelfeld. – Morstein versahen lange die ersten Stadtämter. In Bibersfeld soll 1682 der Letzte gestorben seyn. – Mosbach fuhren 1261 und 1340 aus Hall. – Müller von Asbach, Eines Geschlechts mit den Spies und Asbach. – Münkheim. S. Münkheim. Endriß v. M., Städtmeister 1407. Der Letzte, Ulrich v. M., starb hier 1507 und wurde mit Schild und Helm zu St. Michael begraben. Er begabte Kirchen und Armenanstalten reichlich und trieb gar seltsame Dinge, wodurch die Armen Beschäftigung und Brod erhielten. – Münzmeister, eines der Siebenburgengeschlechter. Otto monetarius 1216. Conrad und Hans 1420 scheinen die Letzten. Sie starben hier aus, hatten aber auch in Unter-Limpurg einen Sitz. – Murr zogen 1261 aus Hall. – Nagel. Sie nahmen den Namen der v. Eltershofen an. – Neideck fuhren 1340 aus der Stadt und wurden Feinde derselben. – Nenningen saßen theils hier, theils in Gelbingen. – Neunbronn s. Hohenstatt. – Neuenburg fuhren 1261 und 1340 aus der Stadt. – Neuenfels zogen 1340 aus Hall, ließen sich in Neuenfels an der Kupfer nieder und beraubten die Bürger Halls; daher diese 1441 Schloß und Städtchen verbrannten. – Neuenstein fuhren 1261 und 1340 ins Hohenlohische. Sie begabten den Johanniter-Hospital; mehrere liegen in der Kirche desselben. – Neufer oder Neifer; Wilhelm N., der letzte, wurde 1534 bei St. Michael beerdigt. – Nördlingen verließen 1340 Hall. Wolframus et Conradus de N. 1228. – Nordheim von Ruprechtszell, Eines Ursprungs mit den Berlern. – Ohausen s. Anhausen. – Peterer s. Hell. Sie starben 1434 in Hall aus. Mehrere lagen in der Barfüßer-Kirche. – Petersheim verließen schon 1261 die Stadt. – Pfeildorf starben im 16. Jahrhundert aus. – Philipps s. Eberhard. – Plösch s. Lösch. – Reinsberg. Ein Hans v. R. soll Hall viel gestiftet haben. S. auch unten Reinsberg. – Ramspach s. unten Ramsbach. – Rauh s. Sulmeister. – Rechberg, das alte, noch blühende Geschlecht, verließ 1261 die Stadt und wurde nachher, namentlich im Städtekrieg, ihr abgesagter Feind. – Rechenberg sind auch 1261 aus Hall gefahren. – Reifenstein haben schon frühe die Stadt verlassen. – Renhofen s. Halberger. – Rinderbach. Es gab zwei Familien: die eine verließ, nachdem Einige (Conrad 1393, Hans 1395) das Schultheißenamt bekleidet, 1510, die andere 1512 die Stadt. – Roßdorf oder Volk. Bez v. R., genannt Volk, 1467. Volk v. R. war einer der Hauptführer in der dritten Zwietracht; alle seine fünf Söhne starben eines unnatürlichen Todes. Der Letzte, genannt Volk, wurde 1583 bei St. Catharina begraben. – Roth theilten sich in zwei Zweige, die theils auf ihren zwei Burgen im Roththale, theils in Hall saßen und 1340 auszogen. Ein R. war 1304 Schultheiß. – Schanz sollen in Unter-Limpurg gewohnt haben. – Schauenburg hatten ebenda ein Schloß. Friedrich v. Sch. Schultheiß 1408. Rudolph v. Sch., 1553 gestorben, war der Letzte. – Scheffau oder Scheffach verließen 1340 Hall. s. unten Ober-Scheffach, Ulrich v. Sch., ein Weltgeistlicher, führte 1347 mit Heinrich Schneewasser wegen einer Erbschaft förmlichen Krieg. – Schenk von Schenkenstein. Weiprecht, 1525 Chorherr zu Comburg, lebte in Hall. – Scheppach. Heinrich v. Sch. 1407. – Schletz verließen 1512 Hall. Hans Sch. Ritter 1380. Wilhelm 1423 und Friedrich 1486 beide Städtmeister. – Schmaltreu zogen frühe aus. – Schneewasser verließen nach 1340 Hall. s. Glaicher. – Schöneberg. Hans v. Sch. 1396. s. auch bei Geislingen. – Schönerer waren mit den Erer und Spies verwandt. – Schott waren lange Bürger. – Schrozberg, Ulrich von Sch. zog 1261 mit zwei Söhnen und großem Reichthum an die Jagst. – Schultheis. Ihrer waren dreierlei. Die Einen, welche in den ältesten Zeiten das Schultheißenamt inne hatten, zogen 1261 aus; die andern kamen von Rothenburg und zogen nach Unter-Limpurg; die dritten wohnten auch lange zu Hall. Noch 1384 Ulrich Sch. Schultheiß. – Schwab. Friedrich Sch. war lange Schultheiß; Moriz Sch. starb 1614 in Unter-Limpurg und liegt dort mit Schild und Helm. s. auch Hell. – Schwöllbronn führten mit den Adelsheim dasselbe Wappen und waren Bürger. Ein anderes Geschlecht saß in Unter-Sontheim. – Senft s. Sulmeister. – Sieder, eines der Siebenburgen-Geschlechter, begabte die St. Michaelskirche reichlich. Sie starben um 1503 aus. – Sinderinger zogen schon 1261 aus Hall. – Sontheim, auch Wölfer, mit den Hell und Schwab Eines Stammes, hatten im Barfüßerkloster und zu St. Michael ihr Begräbniß, – Spies oder Müller von Asbach. Ein sehr altes Geschlecht, s. oben. – Steinbach oder Steinwag. Sollen schon im 12. Jahrhundert nach Hall gezogen seyn. – Stetten s. oben Feldner. Peter v. St. Schultheiß 1399. Hans v. St. hatte ein tragisches Ende. Er trat unwillkürlich der Frau des Städtmeisters, als sie zum Altar gehen wollte, auf den Mantel; um nicht zu fallen, griff er nach einer über ihr hängenden Ampelschnur, verursachte aber dadurch, daß das Öl den Schleier der Frau Städtmeisterin beträufelte, und zog sich ihren höchsten Zorn zu. Unter dem Vorwande, daß er das Schloß Sanzenbach wider Eid und Gelübde und ohne Vorwissen des Raths einer fremden Herrschaft habe verkaufen wollen, wurde er nach kurzer Verhandlung vom Rathhaus herabgeführt und ihm 1434 das Haupt abgeschlagen. Später offenbarte sich, daß ihm unrecht geschehen war, daher der Rath seinem Sohn alle Jahre 100 fl. entrichtete. Übrigens soll Hans 1429 beim Kaiser erwirkt haben, daß die Haller das Blutgericht nicht mehr öffentlich, sondern bei verschlossenen Thüren hegen durften, und er der Erste gewesen seyn, auf den dieß Anwendung gefunden. – Stickel sollen ein Zweig der Sturmfeder seyn. Sie fuhren 1261 aus. Stolz oder Stolzen s. oben Brauusbach. – Sturmfeder, das noch blühende Geschlecht, fuhr 1261 aus. – Sulmeister, Senft von Sulburg. Ein Siebenburgen-Geschlecht, dessen Burg bei der Johannisbrücke stand. Burchardus, Sulnmeister 1216. Burcardus, magister salsuginis 1228. B. magister salis 1236. Dominus Waltherus senior Sulmagister und Heinricus Sulmagister 1203. Einige waren Äbte von Comburg, Mehrere (1204–1244) Johanniter-Ritter. Sie theilten sich in einige Zweige; ein Hauptzweig blieb hier, ein zweiter saß auf Sulburg bei Ober-Münkheim. Burkhard, der letzte Namens Sulmeister, lebte noch 1458. Walther S., Städtmeister 1317, hatte für sich und seine Nachkommen den Namen Senft angenommen. Da aber diese Hall verließen, so verloren sie das Sulmeisteramt, welches im 15. Jahrhundert ganz in Abgang kam. Burkhard Senft, Bürger zu Ulm, begann 1526 hierüber einen Prozeß, den aber Hall gewann. – Thann, erloschen bald; 1228 Heinricus, Steinhardus et Valther de Thanne. – Thalheim, in zwei Linien, die 1261, 1340 und 1434 aus Hall fuhren. – Theurer zogen 1340 meist nach Straßburg. s. Theurershof. – Treutwein. Eitel T. als Dechant in Comburg 1536 gestorben, verfaßte eine Chronik von Hall. – Triller, ein Zweig der Münzmeister; Conradus et Otto Trillier 1255. Conradus monetarius dictus Triller 1291. – Tullau, mit den Berlern desselben Stammes; 1290 Herr Heinrich v. T; 1383 Heinrich v. T. Richter, s. auch Tullau. – Ummenhofen s. Ummenhofen. – Unmuß s. Altenhausen. – Vellberg, ein altes reiches Geschlecht, s. Vellberg. – Veldner s. Feldner. – Venninger wohnten theils hier, theils zu Maienfels. – Vestenberg aus Franken, zogen bald wieder aus. – Veinau, saßen theils hier, theils auf der Burg Veinau. s. dort. – Volk s. Roßdorf. – Volander zogen mit den ihnen verwandten Morstein, Rinderbach u. A. aus Hall. – Weiler, die noch blühende Familie zog 1261 aus. – Weissenfeld liegen mehrere in Unter-Limpurg begraben. – Hund von Wenkheim, hatten zu St. Jakob ihr Erbbegräbniß. Rudolph H. v. W. ritt 1438 mit 30 Edeln von Hall auf das Turnier zu Rothenburg. – Westheim s. unten Westheim. Sie werden für die Erbauer der Saline gehalten. Wilhelmsdorf, wohnten lange hier. – Wölfer s. Sontheim. – Wolmershausen zogen von hier auf Amlishagen. – Zorn starben nach 1342 aus.
- ↑ Es ist wahrscheinlich, daß den Schenken mit dem Recht zu Besetzung des Gerichtes auch das Schultheißenamt verpfändet ward, wenn anders die hiernach genannten Gelder nicht später den Schenken aufgetragene Lehen waren. Noch lange nachher, als Hall auch in den Besitz des Amtes gekommen, wußten nämlich die Schenken gewisse Rechte darauf zu behaupten; denn das limpurgische Lehenbuch von 1506 führt auch „das Schultheißenamt zu Halle“ auf „dauon geit der Schultheis allweg vff St. Martinstag 7 Pfd. Hllr. vß diesem Amt.“ Erst 1542, als die Stadt von Veit von Rinderbach die von Limpurg zu Lehen gegangenen Zehnten zu Gailenkirchen kaufte, erwarb sie zugleich auch diese 7 Pfd. Heller, welche auf dem Schultheißenamt ruhten.
- ↑ Näheres hierüber bei Chr. Binder Württ. Münz- und Medaillen-Kunde. S. 438 u. ff.
- ↑ In älteren Zeiten bestimmten die Lehenherrn den Wasserverbrauch nach „Siedensjahren und Wochen,“ da dem Erbsieder für das Unterbrennen und Feuerauslöschen die Zeit, und für die Pfannen die Größe nach Länge, Breite und Tiefe vorgeschrieben und hiedurch bestimmt war, wie viel Wasser er in einer Woche aus dem Brunnen schöpfen und versieden durfte. Nach Einführung der Gradirung dagegen wurde das zum Gesied bestimmte Salzwasser in geeichten Eimern, nach Verhältniß des Soolengehaltes an die Sieder abgegeben.
- ↑ Damals wurden die Schulden der Saline auf den Staat übernommen und sämmtlichen Lehenbesitzern ihre Rechte abgekauft, auch mehrere freieigene Erbsieden angekauft, der Siederschaft aber das Siedgeschäft belassen. Der Übergang der Saline in die ausschließliche Verwaltung des Staats dagegen erfolgte erst am 1. Februar 1812, nachdem am 3. December 1811 mit den Siedensberechtigten das Abkommen getroffen worden, daß für jedes freieigene Sieden 800 fl. und für jedes mit Fidei-Commiß belegte Sieden 570 fl. (im J. 1812 auf 600 fl. erhöht) als immerwährende Renten festgesetzt, auch in gleicher Weise jeder (damals 195) Siederfamilie jährlich 100 fl. als Gewerbsentschädigung, unter dem Namen Benefice, ausgesetzt wurden. Dabei ward bestimmt, daß auch zum künftigen Salinenbetriebe so weit als möglich die bisherigen Sieder verwendet, den Entbehrlichen Feiergelder und den Untauglichen Gratialien, neben dem Benefice, zukommen sollten. Die von der Salinenkasse übernommenen Renten an die Siedensberechtigten beliefen sich hienach auf 70.945 fl. Nach Verlassung der alten Quelle und mit dem Beginne des Bergwerks Wilhelmsglück wurden am 27. Juni 1827 diese Renten als Lasten des allgemeinen Staatsgutes erklärt, deren Leistung nicht mehr durch die Erzeugung einer gewissen Menge Salzes bedingt seyn, sondern alljährlich, in den obenerwähnten Beträgen, erfolgen solle, indem zugleich die Saline Hall in das unbeschränkte Eigenthum des Staats überging. Zugleich wurden die näheren Bedingungen über den künftigen Eintritt in das Benefice festgesetzt. Die jährliche Austheilung der Renten an die vielen Betheiligten bei den Siedrechten ist übrigens Sache der Ersteren, welche hiefür in soweit, als sich dieselben einigen können, aus ihrer Mitte eine Collegialbehörde bestellt haben, die sich hiebei, wie schon zuvor S. 158 erwähnt, nach den hergebrachten Rechten zu achten hat.
- ↑ Er band nach einem Zeitgenossen ein kleines Rad auf die Brust, hängte einen Strick um den Hals, streute Asche auf sein Haupt, ging barfuß und barhaupt und in Wolle gekleidet, in der einen Hand ein bloßes Schwert, in der andern eine Bittschrift haltend. Die kaiserlichen Trabanten hielten ihn daher für irrsinnig und so ward Maximilian auf ihn aufmerksam. Büschler fiel ihm zu Füßen: habe er irgend eine Todesstrafe verdient, so wolle er sie leiden; man möchte ihm nur Recht werden lassen.
- ↑ Wohl die meisten Kaiser und Könige kamen nach Hall. Es waren hier: K. Friedrich II. am 11. und 13. Februar 1214; K. Heinrich, Friedrichs II. Sohn 10. Juni 1222, 28. April und 19. Nov. 1225, 1. Oktbr. 1231, 26. Mai 1235; K. Conrad IV. im Nov. 1239, 15. Januar 1243, 9. Juni 1246, im März 1251; K. Adolph im März oder April 1293, 3. Febr. 1295; K. Albrecht 11. März 1301, 3. August 1303, 23. Juli 1305; K. Heinrich VII. 23.–29. Juli 1309; K. Ludwig 29. Sept. 1316 (in Thüngenthal); K. Friedrich III. mit seinem Sohn K. Maximilian vor Michaelis 1485 (1488?) an St. Michaelistag. Als an der Steige bei Kirnberg Ochsen vorgespannt werden mußten, weil Friedrich eines Fußübels wegen nicht reiten konnte, bemerkte derselbe (vergl. Ranke deutsche Geschichte I. 82.), wie Herold berichtet: „Seht, durch Gott, die Kühe müssen das römische Reich führen!“ K. Maximilian I. 1489, 1495 und 1503. Im erstgenannten Jahr ging er am Palmtag dem Palmesel bis zum Langenfelder Thor entgegen; als er sah, daß denselben der Büttel zog, schalt er den Rath, daß er das Bildniß des Herrn den Schergen überlasse, worauf die Rathsherrn den Palmesel zogen bis zur Reformation. Im J. 1503, als er beim Wegreiten an Michael Senfts Haus aufsaß, sprach ihn ein Freihartsbub um ein Geschenk an, da er sein Bruder sey, indem Adam ihr gemeinschaftlicher Vater gewesen. Da gab ihm Maximilian einen Kreuzer und sprach: „Gang hin und heiß einen jeden Bruder von Adam her dir einen Kreuzer geben, so wirst du reicher werden, denn ich bin.“ – K. Karl V. 11. Febr. 1541 und 16. December 1547; K. Ferdinand 30. Januar 1542; K. Maximilian II. 13. Juni und 22. December 1570.
- ↑ Wie es Oberst Hans von Spork mit den der Hexerei verdächtigen Weibern hier trieb, s. Gräters Iduna 1813, S. 93.
- ↑ Einige Chroniken sprechen auch von einer verheerenden Feuersbrunst im J. 1340, worüber nichts Näheres zu finden ist.
- ↑ Nach dem Uffenheimischen Nebenstunden IX. 1101 wäre schon im J. 1000 von dem Dekan in Hall die Rede gewesen. Die Jahreszahl ist aber wohl unrichtig. Gleichwohl mag die Jakobskirche schon damals gestanden haben.
- ↑ Näheres s. in Hartmann und Jäger Johann Brenz. 2 Bände, und Prescher a. a. O. I. 273 etc.
- ↑ Unter Übergehung alles Unhaltbaren, nach Preschers Geschichte von Limpurg und hauptsächlich nach den werthvollen kritischen Untersuchungen des Hrn. Pfarrers Bauer in Gnadenthal, zum Theil abgedruckt in den württ. Jahrbüchern 1845.
- ↑ Die andere Hälfte blieb der Linie Limpurg-Gaildorf; über die andere Hälfte des sogleich zu erwähnenden Reichszolles dagegen s. den allgem. Theil S. 109.
Berichtigung
- ↑ Korrektur nach Beschreibung des Oberamts Hall S. 327: S. 117, Z. 2 v. o. lies 49° 6′ 46,30″ statt 46° 6′ 46,30″.
« Kapitel A 7 | Beschreibung des Oberamts Hall | Kapitel B 2 » | |||
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|