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Beschreibung des Oberamts Tettnang/Kapitel B 15

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15. Gemeinde Neukirch,
bestehend aus 23 Parzellen mit 1221 katholischen Einwohnern.
Der Bezirk liegt im östlichen Theile des Oberamts und ist hoch und bergig. Die Landstraße von Tettnang nach Wangen führt durch denselben. Das Patronat war immer landesherrschaftlich. Das Klima ist zwar minder mild, der Boden aber fruchtbar; es wird viel Hanf- und Flachsbau getrieben. Die Gemeinde besitzt mehrere Torfstiche, welche in ausgetrockneten Weihern angelegt sind und fleißig benutzt werden. Der Bezirk zeichnet sich durch geringe Sterblichkeit aus: 1826/35 war das Verhältniß der Gestorbenen zu den Lebenden wie 1:41. Er gehört zum C. A. Tettnang und in kirchlicher Beziehung zu der Pfarrei Neukirch und den in andern Gemeinden liegenden Pfarreien Haslach, Krumbach, Wildpoltsweiler und Goppertsweiler. Der ganze Gemeindebezirk stand vordem unter Tettnangischer Hoheit und bildete einen Bestandteil des Tettnangischen Amtes Neukirch. Die Zehnten haben die Pfarreien, zum Theil auch der Spital Lindau, die| Kirchenpflege Amtzell, und von Weißenau her, der Staat zu beziehen. Zehntfrei sind Parzelle 9 u. 11. Die Grundgefälle hat der Staat. Einiges auch zugehörige Pfarreien und Kirchenpflegen.
  • 1) Neukirch, kath. Pfarrdorf, mit 165 Einw. 21/4 St. westlich von Tettnang, an der Landstraße von Tettnang nach Wangen, zwischen zwei hohen Hügeln, und 585 W. F. über dem Bodensee. Daselbst ist 1 Schule mit 2 Lehrern, 1 Schildwirthschaft. Die Kirche zum h. Sylvester wurde 1750 vergrößert; die Baulast liegt auf der Kirchenpflege, die des Pfarrhofes auf der Pfarrstelle und den übrigen Zehntherren. An der Kirche ist neben dem Pfarrer auch ein Kaplan angestellt. Das Patronat von beiden Stellen ist von früherer Zeit her landesfürstlich. Der Pfarrsprengel besteht aus 10 Parzellen von Neukirch und 3 Parzellen von Flunau. Die Pfarrei ist sehr alt, schon im Jahr 1200 kommt ein Cuno, plebanus in N. vor, und auf ein noch viel höheres Alter weist schon der Name des Orts hin, der offenbar von der Kirche herrührt. Die Kaplanei wurde 1719 von Graf Anton von Montfort und seiner Gemahlin, Maria Anna, geb. Gräfin von Thun, gestiftet, und von eben denselben und der Kirchenpflege 1721 auch ein Kaplaneihaus gebaut. In der Stiftungsurkunde des Klosters Langnau vom Jahr 1122 ist Zeuge, Rudhard von Neukirch. Der obige Plebanus in N. schenkte 1220 dem Kloster Weißenau einen Hof daselbst, den es aber 1240 an den Ritter Friedrich von Baumgarten vertauschte.
  • 2) Bechenhütten, W. mit 17 k. Einw., Fil. von Neukirch.
  • 3) Bernried, W. mit 199 k. Einw., an der Straße von Tettnang nach Wangen, Filial von Neukirch seit 1812, vorher von Laimnau. Die Güter waren theils Montfortische, theils Kloster Langnauische und Weißenauische Lehen, theils Eigenthum. Die Stiftungsurkunde vom Kloster Langnau unterzeichnen Herbert und sein Bruder Aldiberon von Bernried. Im Jahr 1172 ist Bernhard v. B. Zeuge einer Schenkung des Bischofs Otto von Constanz an das Kloster Weißenau. Die Güter des Klosters Weißenau rührten zum Theil von denen v. Ebersberg her, zu deren Familie auch die v. Bernried gehört zu haben scheinen.
  • 4) Ebersberg, Hof und Mühle mit 1 k. Einw., Filial von Haslach, von dem reichen Abfluß des Ebersberger Weihers getrieben, mit 1 Hanfbleiel, vormals ein Kloster Weißenauisches Schupflehen. Auf einem freistehenden, steilen Hügel liegt die Ruine der Burg Ebersberg. Die Herren v. Ebersberg waren in der Umgegend reich begütert. Der erste unzweifelhafte Herr von unserm| E. ist Ritter Cuno v. Epirsberc, der in einer Weißenauer Urkunde von 1153 erscheint. Von dieser Zeit an kommen die von Ebersberg bis ins 15. Jahrhundert in Urkunden vor. Sie verkauften während dieser Zeit mehrere Güter an Weingarten, so die Brüder Berthold und Conrad von E. 1259 und 1264 (s. Bavendorf) den Hof Moos bei Wüstenberg, Heinrich v. E. 1306 die Luppenmühle und andere Güter. In ihrem Wappen führten sie einen schreitenden Eber. Mit Hans von E., der noch im Jahr 1423 vorkommt, scheint das Geschlecht ausgestorben zu seyn. Im Jahr 1445 erscheint Heinrich von Stein, der eine Osanna von Ebersberg zur Frau hatte, im Besitze von Ebersberg. Sein Sohn, Conrad v. Stein von Reichenstein, verkaufte 1463 Burg und Berg Ebersberg und alle desselben Lehen und Zugehörde an den Grafen Ulrich v. Montfort um 2100 fl., und in demselben Jahre Bodneck, das dazu gehörte, an das Kloster Weißenau, (siehe Ravensburg S. 177). An eben dieses Kloster verkaufte auch Graf Ulrich von Montfort 1468 die Burg Ebersberg mit Mühle, Höfen und allen Rechten und Gerechtigkeiten wieder um 2200 fl. Weißenau war nun Herr sämmtlicher Ebersberger Besitzungen mit Niedergerichtsbarkeit und Steuerrecht, und diese theilten sofort ihr Schicksal mit jenem.
  • 5) Engelitz, W. mit 60 k. Einw., an der Haslach, unweit ihrer Ausmündung in die untere Argen. Der Weiler ist durch den Bach in zwei Hälften getheilt, wovon der auf dem rechten Ufer liegende Theil der Pfarrei Goppertsweiler, der auf dem linken der Pfarrei Haslach zugetheilt ist. Es ist eine neuerbaute Ölmühle daselbst. Außer einem vormals Kloster Weingartischen Lehen, welches das Kloster mit dem Burgstall Pflegelberg, zu dem es gehörte, im Jahr 1380 erhielt, bestanden alle übrigen Güter aus Erblehen des Klosters Langnau und gehören nun zum Bayerischen Religionsfond Lindau.
  • 6) Gunzenweiler, W. mit 80 k. Einw., Fil. von Haslach. 2 Höfe waren bis 1833 nach Neukirch eingepfarrt. Daselbst ist 1 neu erbaute Ziegelhütte. Der W. bestand vormals aus 5 Kloster Weißenauischen Schupflehen, über welche das Kloster die niedere Gerichtsbarkeit und Collectation übte, und 1 Schupflehen der Pfarrei Haslach, die übrigen Güter waren eigenthümlich. Von den Weißenauischen Höfen gehörten 3 zur Burg Ebersberg, s. o., die 2 weitern kaufte das Kloster 1630 von Wilhelm Humpiß von Waldrams zu Pfaffenweiler und Winkeleck um 3343 fl.
  • 7) Hagmühle, W. mit 17 k. Einw., Filial von Haslach, früher von Neukirch, an der Haslach, welche eine Mahlmühle| daselbst nebst: Säge, Stampfe und Hanfbleiel treibt. Die Güter waren alle vormals Schupflehen der Herrschaft Tettnang.
  • 8) Haslachmühle, H. und Mühle, an der Haslach, mit 9 k. Einw., Filial von Haslach. Mit der Mahlmühle ist 1 Säge, 1 Stampfe und 1 Hanfbleiel verbunden, Gut und Mühle waren Ebersbergisches Erblehen und kamen mit Ebersberg an das Kloster Weißenau.
  • 9) Hinterburg, H. mit 9 k. Einw., Filial von Haslach, vormals ein Schupflehengut des Klosters Weißenau und Zugehör der Herrschaft Ebersberg, ganz in der Nähe der vormaligen Burg Ebersberg und daher „hinter der Burg“ genannt.
  • 10) Hinter-Essach, W. mit 45 k. Einw., Filial von Neukirch, früher von Ober-Eschach, mit 1 Schildwirthschaft; daselbst gehörten mit Niedergerichtsbarkeit und Collectations-Recht 7 Lehen dem Kloster Weingarten und 1 dem Kloster Weißenau. Der ganze Ort gehörte früher den v. Humpiß.
  • 11) Landolz, ein aus 2 H. bestehender W. mit 14 k. Einw., Filial von Neukirch, früher von Ober-Eschach, vormals Weingart. Schupflehen mit Niedergerichtsbarkeit und Collectation. 1310 kaufte das Kloster Weingarten von Conrad, Vogt zu Summerau, das Gut zum Landolz.
  • 12) Litzelmannshof, W. mit 68 k. Einw., Filial von Haslach. 5 Güter waren vormals Schupflehen der Herrschaft Tettnang, 4 des Reichsstifts Weißenau und 1 der Pfarrei Amtzell. Die Weißenauischen Höfe gehörten zum Schlosse Ebersberg.
  • 13) Lochmühle, M. und Gut, an der Haslach, mit 3 k. Einw., Filial von Haslach, früher von Goppertsweiler. Außer der Mahlmühle ist daselbst 1 Säge, 1 Stampfe und 1 Hanfbleiel.
  • 14) Mehetsweiler, W. mit 41 k. Einw., Filial von Neukirch, aus lauter eigenthümlichen Gütern bestehend.
  • 15) Neuhaus, H. mit 15 k. Einw., Filial von Neukirch, ein eigenthümliches Gut.
  • 16) Notzenhaus, W. mit 47 k. Einw., Fil. v. Krumbach. Vormals besaß das Kl. Weingarten 3 Schupflehen mit niederer Gerichtsbarkeit und Collectation; 1 Erblehen gehörte zur Bruderschaft in Ravensburg und 2 zu dem Kl. Langnau. Die Stiftungspflege Ravensburg hat noch Gefälle.
  • !7) Ober-Russenried, W. mit 148 k. Einw., Filial von Wildpoltsweiler, mit 1 Schildwirthschaft. O. R., früher Ober-Rudolphsried genannt, gehörte dem Kl. Langnau, das es schon bei seiner Stiftung erhielt.
  • 18) Sackweiher, H. mit 6 k. Einw., Filial von Neukirch. G. H. der Staat.|
  • 19) Schnaidt, W. mit 38 k. Einw., Filial von Krumbach, früher von Bodneck; ein Lehengut gehört zur Kirchenpflege Bodneck.
  • 20) Uhetsweiler, W. mit 57 k. Einw., Fil. v. Neukirch an der Landstraße von Tettnang nach Wangen, daselbst waren 2 Höfe Weingarten’sche Schupflehen, die übrigen Güter waren Eigenthum.
  • 21) Unter-Russenried, W. mit 87 k. Einw., Filial von Wildpoltsweiler, dem es 1799 ständig zugetheilt wurde; bis dahin wechselten die Pfarreien W. und Tannau alle Jahre. Neben der Herrschaft Tettnang besaß das Kloster Weingarten hier 3 Höfe mit Niedergerichtsbarkeit und Collectation, die es 1524 von Jos v. Humpis erkauft.
  • 22) Vorder-Essach, W. mit 89 k. Einw., Filial von Neukirch; vormals zum Theil Weißenauisch.
  • 23) Zannau, W. mit 6 k. Einw., Fil. von Krumbach, früher von Bodneck, bestehend aus 2 Höfen, wovon der eine zur Burg Ebersberg gehörte und Weißenauisch war.