Diese Flagge, ebenso wie andere fiktive Flaggen, sind fiktiv, vorgeschlagen oder lokal verwendet, aber nicht angenommen. Diese Flagge ist zwar so benannt, als ob sie eine offizielle Flagge einer nationalen oder regionalen Organisation wäre und hat wahrscheinlich einige visuelle Elemente von offiziellen Logos oder Wappen von bestimmten Organisationen (bspw. Farben oder Symbole), aber sie ist NICHT offiziell und hat keine offizielle Anerkennung.
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Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).
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