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Ermächtigung von Deutschen Konsuln. Vom 2. Mai 1871

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ermächtigung von Deutschen Konsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 18, Seite 93
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Mai 1871
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(Nr. 635.) Dem Geschäftsträger und Generalkonsul für die Republik Venezuela, Legationsrath v. Gülich zu Carácas, ist auf Grund des §. 1. des Gesetzes vom 4. Mai 1870. (Bundesgesetzbl. S. 599.) für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.