Nürnberger Gesetze
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Auf dem Reichsparteitag in Nürnberg wurden am 15. September 1935 drei Gesetze verkündet:
- Das Reichsflaggengesetz führte die Hakenkreuzflagge der NSDAP als Reichsflagge ein.
Zwei „Rassengesetze“ leiteten die Entrechtung der Juden ein:
- Das Reichsbürgergesetz führte neben der Staatsangehörigkeit ein „Reichsbürgerrecht“ ein.
- Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (auch „Blutschutzgesetz“) verbot Ehen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Personen „deutschen oder artverwandten Blutes“ und die Beschäftigung nichtjüdischen weiblichen Hauspersonals unter 45 Jahren.
Rechtsverordnungen
[Bearbeiten]Am 14. November wurden Rechtsverordnungen auf Grund der beiden Rassengesetze erlassen:
- Die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz regelte, wer als „Jude“ galt, entzog ihnen das Wahlrecht und schloss sie aus öffentlichen Ämtern und dem Beamtenverhältnis aus.
- Die Erste Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre konkretisierte die Eheverbote und Verbote haushaltsnaher Beschäftigungen.