Seite:Adler - Die berühmten Frauen der französischen Revolution - 195.jpg

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nicht mehr ertragen. – Wenn du, um die Rache voll zu machen, in dieser grossen Aechtung noch des reinen, fleckenlosen Blutes bedarfst, nimm das einer Frau, nimm meines. Alle Schätze der Welt, das All’ zu meinen Füssen bezwungen, die Dolche aller Mörder über meinem Haupte gezückt, nichts könnte jenen Bürgersinn, der in meiner Seele brennt, verlöschen.“

Einmal im Zuge, hielt Olimpe de Gouges nicht mehr inne. Nachdem sie Robespierre und Marat in so heftiger Weise angegriffen hatte, warf sie ihnen neuerlich die Broschüre „Trois urnes, ou le salut de la Patrie“ an den Kopf, worin alles, was der Hohn an Bitterkeit und Heftigkeit anzusammeln vermag, mit vollen Händen ausgestreut war.

In dieser Broschüre beantragte sie den Volksbeschluss über diese drei Formen: „Republikanische einig und unteilbare Regierung, bundesmässige oder monarchische Regierung“. Mit dem Aufwerfen dieser Fragen war es so gut wie sicher, dass der erste Paragraph des Gesetzes vom 29. März ihr gegenüber angewendet werden würde, der besagt, dass: „Jedermann, der von der Schuld überführt worden sein wird, Werke verfasst oder zum Drucke befördert zu haben, die zur Auflösung der Nationalversammlung und zur Wiedereinsetzung des Königtums aufreizen würden, oder eines jeden andern frevelhaften Attentates auf die Volkssouveränität überführt sein wird, vor das Revolutionstribunal gefordert und mit dem Tode bestraft werden wird.“

Mehr als drei Monate kämpfte und litt sie ganz allein. Am 22. Juli hatte man sie zum zweitenmale verhört. Am 6. August wurde sie vor das Revolutionstribunal geführt, um in geheimer Verhandlung vom Richter Ardouin vernommen zu werden. Man führte sie daraufhin wieder in das Militärgefängnis l’Abbaye zurück. Sie gab an, krank und jeder Pflege bar zu sein, worauf man sie in das Gefängnis „Petite Force“ transferierte. Aber im Gefängnis l’Abbaye hatte sie ihre Sache noch verschlimmert, sie hatte sich nicht