Seite:Anfangsgründe der Mathematik III 689.jpg

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Der 13. Lehrsatz.

152. Die Zimmer müssen eine Communication mit einander haben, deren Gebrauch eine Verknüpfung mit einander hat.


Beweis.

Der Grund dieser Regel ist die Bequemlichkeit. Z. E. die Studierstube leget man an das Schlafgemach, daß man aus diesem bald in jene kommen kan.


Der 14. Lehrsatz.

153. Der Gebrauch des einen Zimmers soll nicht im geringsten den Gebrauch des andern hindern.


Beweis.

Auch dieses erfordert die Bequemlichkeit. Z. E. es schicket sich nicht die Kinderstube bey der Studierstube, weil das Schreyen und Lermen der Kinder das Studiren hindert.


Der 15. Lehrsatz.

154. Jedes Zimmer muß an den Ort geleget werden, wo man am meisten Vortheile, hingegen am wenigsten Hinderung für den Gebrauch desselben findet.


Beweis.

Auch dieses will die Bequemlichkeit haben. (§. 14.). Z. E. wenn das Haus von hinten zu gegen Morgen lieget, hingegen von vorne auf einer Gasse, da den ganzen Tag über viel Gehens oder Fahrens ist; so leget man die Studierstube lieber hinten aus, weil das helle Morgenlicht zum Studiren angenehm, und die Stille im Hofe

Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 689. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_III_689.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)