Seite:Anfangsgründe der Mathematik II 264.jpg

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Derowegen muß auch die Kraft, welche das leere Gefässe bis zu der Linie AC in dem Wasser niederdrücken kan, derjenigen gleich seyn, die das volle in der Luft erhalten kan (§. 22. Arithm.). W. Z. E.

Der 7. Lehrsatz.

46. Die flüßige Materie wird um so viel schwerer, als der untergetauchte Körper von seiner Schwere in derselben verlieret; ingleichen so viel Kraft erfordert wird, den leichteren unter der flüßigen Materie zu erhalten.

Beweis.

Wenn der Körper untergetauchet ist, so wird so viel von seiner Schwere von dem Wasser getragen, als er in demselben verlieret, wie aus dem Beweise des 3 Lehrsatzes erhellet (§. 19.). Da nun dieser Theil der Schwere zugleich mit dem Wasser unter oder über ihm in einem Cylinder dem umstehenden Wasser die Wage hält; muß es auch zugleich mit dem Wasser im ganzen Gefässe auf den Boden des Gefässes drucken, und also mit ihm wiegen. Welches das erste war.

Die Kraft, welche den Körper, der von der flüßigen Materie in die Höhe gestossen wird, unter derselben erhält, drucket die flüßige Materie. Und also ist es eben so viel, als wenn ein gleichgültiges Gewichte darauf geleget würde; folgends muß die flüßige Materie um so viel schwerer werden. Welches das andere war.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 264. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_II_264.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)