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Wilhelm Stieda (Hrsg.): Briefwechsel Hildebrand Veckinchusen

datiert[1]. Dazwischen, August 1409, hatte er für sich selbst, seinen Bruder und vier andere Kaufleute aus Lübeck einen Schutz- und Geleitsbrief von König Ruprecht auszuwirken gewußt[2], möglicherweise im Hinblick auf die drohenden Gefahren. Was seiner wartete in Lübeck, war klar! Kurz vorher war die Friedloslegung sämtlicher ausgewanderten Ratsmitglieder und 8 anderer ihnen anhängender Personen und damit in Verbindung die Beschlagnahme ihrer Güter angeordnet worden. Auf eine ähnliche Behandlung mußte Sivert sich gefaßt machen und vermutlich hatte er eben deswegen den kaiserlichen Schutzbrief erbeten. Frau und Kinder blieben zunächst noch in Lübeck. Am 3. Dezember 1409 teilt Frau Elisabeth ihrem Schwager Hildebrand mit, daß sie auf Wunsch des Gatten demnächst nach Köln zu ihm übersiedeln werde[3]. Acht Tage vor Weihnachten vollzog sie den Umzug. Noch bevor die letzte Ladung des neuen Rates vor das Hofgericht zu Heidelberg in Lübeck eintraf, deren Nichtbefolgung die Acht über die unglückliche Stadt verhängte, hatte Sivert den entscheidenden Schritt getan, in seinem Lübecker Hause einen Geschäftsfreund zurückgelassen und seinen bisherigen Wohnort verlassen.

In der Fremde begann eine harte Periode seines Lebens. Seiner Geldmittel ziemlich entblößt, ohne Verwandte und Freunde, die sich seiner annahmen, vermochte er nicht sich an dem neuen Schauplatz seiner Tätigkeit schnell einzuleben, sondern schaute voller Sehnsucht nach Lübeck zurück. Anfangs überwog wohl das Gefühl der Zufriedenheit, den revolutionären Boden nicht mehr unter seinen Füssen zu haben. „My es leyf“, schreibt er am 1. August 1410 seinem Bruder, „dat ic ut Lubeke sy, wand ic hadde dar also vele unghemakes, dat my dar nicht weder vorlanget“[4]. Und als er aller Anstrengungen ungeachtet, ohne Rücksicht auf den kaiserlichen Schutzbrief des Seinigen nicht habhaft werden kann, bricht er unmutig in die Worte aus: „ic wolde dat ic dat myne van Lubeke hedde und dar nummer scholde wonen, Got voge al dync to den besten[5].“ Seine Bekannten in Lübeck, die ihm den Vorschlag machen, mit Hilfe seiner Freunde das von ihm aufgesagte Bürgerrecht aufs neue zu gewinnen, weist er ab. Er will nicht früher wieder in Lübeck einziehen, als bis die Streitigkeiten beendet sind.

Trotz dieser ablehnenden Haltung verfolgt er die Vorgänge in Lübeck mit angestrengtester Aufmerksamkeit und unterläßt nicht, seinen Bruder mit dem Laufe der Angelegenheiten bekannt zu machen. Es klingt doch wohl Bedauern heraus, wenn er im August 1410 schreibt, daß er vor einem oder zwei Jahren an die Rückkehr in Lübeck nicht denken wolle. „Umme Lubeke, dar wel ic nicht weder henne dencken bynnen 2 jarn“[6]. Er möchte dem Bruder, der die Bürgerschaft in Lübeck nicht aufgesagt hatte, sein Haus und eine dort zu erhebende Rente zuschreiben lassen[7]. Er beklagt den Tod des König Ruprecht und des Papstes Alexander, da ihm hierdurch die Wiederherstellung des Friedens verzögert erscheint. „Got hebbe er aller seylen. Dyt wel ok tegen dey olden Lubeschen sake sere wesen, ic

  1. nr. 19, 20.
  2. H. R. 1. Abt. 5 nr. 680.
  3. nr. 23.
  4. nr. 33. U. B. d. St. Lübeck 5 nr. 263 Anm.
  5. nr. 48.
  6. nr. 36 S. 48.
  7. nr. 36 S. 49.
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: Briefwechsel Hildebrand Veckinchusen. Leipzig: S. Hirzel, 1921, Seite XLVIII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Briefwechsel_Hildebrand_Veckinchusen_XLVIII.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)