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Fürsten vorkommen, mussten zwar in diesem Bande dem ursprünglichen Plane gemäss gleichfalls in verkürzter Gestalt, d. h. unter Angabe der Datierungszeile und der vollständigen Zeugenreihe, mitgetheilt werden, im Übrigen sind jedoch alle das jetzige Herzogthum Anhalt oder die Nachkommenschaft des Fürsten Heinrich I nicht speciell betreffende Urkunden ausgeschieden worden. Eine Ausnahme von dieser Regel habe ich nur nach zwei Seiten hin machen zu müssen geglaubt: einmal mit den Urkunden der Stadt und Grafschaft Aschersleben, sodann mit denjenigen des Stiftes und der Stadt Aken. Die Grafschaft Aschersleben gehört bekanntlich längst nicht mehr zum Herzogthum Anhalt, aber während des ganzen Zeitraumes, dem der vorliegende Band gewidmet ist, war sie noch im unbestrittenen Besitze der Anhaltischen Fürsten, denen sie erst nach dem Erlöschen der Henricianischen Linie i. J. 1315 entfremdet wurde. Bis zu diesem Zeitpunkte also ist sie als zu Anhalt gehörig zu betrachten und bis dahin mussten auch die sie betreffenden Urkunden in einem Codex diplomaticus Anhaltinus berücksichtigt werden. Erst mit ihrem Uebergehen an das Hochstift Halberstadt werden auch diese Aschersleber Urkunden, soweit sie nicht sonst Anhaltische Verhältnisse berühren, in Wegfall kommen können. Aehnlich wie mit Aschersleben verhält es sich mit der Stadt Aken, welche, obschon nur vorübergehend zur Zeit des Fürsten Bernhard III in Anhaltischem Besitz, doch im Hinblick auf ihre Lage dicht an der Grenze des Fürstenthums Anhalt und auf die mannigfachen Beziehungen, die sie zu den Anhaltischen Fürsten unterhielt, nicht wohl unberücksichtigt bleiben durfte, wie denn auch schon Beckmann in seiner Historie des Fürstenthums Anhalt ihr und ihrer Geschichte ein eigenes Capitel gewidmet hat.

In Bezug auf die äussere Anordnung des urkundlichen Stoffes, die kritische Behandlung des Textes und das Mass der den einzelnen Nummern hinzugefügten Hinweisungen und Bemerkungen glaube ich mich auf dasjenige beziehen zu dürfen, was hierüber bereits in der Einleitung zum ersten Bande gesagt worden ist: ich bin den dort ausgesprochenen Grundsätzen durchaus treu geblieben. Aus hier nicht weiter zu erörternden Gründen musste der Druck dieses vorliegenden Bandes einer anderen Druckerei übertragen werden: es verdient sicherlich Anerkennung, dass diese weder Kosten noch Mühe gespart hat, um denselben - abgesehen von Kleinigkeiten - völlig dem ersten Bande entsprechend herzustellen, so dass er sich diesem in Bezug auf äussere Ausstattung ebenbürtig zur Seite stellt. Bei Lesung der schwierigen und zeitraubenden Correcturen sind mir Herr Consistorialrath und Archivsecretär von Schmidt-Phiseldeck sowie Herr Archivregistrator Ehlers, welcher letztere auch mit unermüdlichem Eifer mir bei der Collationierung meiner Abschriften mit den Vorlagen zur Seite gestanden hat, in der liebenswürdigsten und freundschaftlichsten Weise behülflich gewesen. Ihnen

Empfohlene Zitierweise:
Otto von Heinemann (Hrsg.): Codex diplomaticus Anhaltinus. Band 2., Dessau 1875, Seite XVII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_CDA_2_A17.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)