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III. Von Kniphoff’s räuberischen Seefahrten.

Um diese Zeit wurden die Vlieländischen Gewässer unsicher. Kniphoff und seine Gesellen kreuzten umher, und machten Jagd auf die Hansischen Kauffahrer, die mit reicher Ladung völlig ungewarnt und deshalb wehrlos aus der Schelde kamen oder dahin segelten. Diese Probestücke fielen erfolgreich aus, und spornten die Beutelust des Geschwaders zu verdoppeltem Eifer; auch die Schiffe anderer Nationen fielen sie an und plünderten sie aus. Die Beute suchten sie in den Niederländischen Seestädten zu Gelde zu machen, wobei sie Anfangs willige Käufer genug fanden.

Als es nun aller Orten ruchtbar geworden, daß Kniphoff ein Seeräuber, daß sein Kriegs-Unternehmen nichts als ein gemeiner Piraten-Zug geworden sei, und als die beraubten Hansischen Kaufleute bei ihrer Obrigkeit um Hülfe gebeten hatten, da beschickten die Städte den Hof zu Brüssel, und führten Klage gegen Knipphoff.

So gern nun auch die Regentin Frau Margaretha ihren Verwandten, König Christiern, schonen mochte, so konnte sie doch nicht umhin, die Sache zu untersuchen. Christiern, um seinen Antheil an Knipphoff’s Zügen befragt, stellte es durchaus in Abrede, ihn zur Seeräuberei bevollmächtigt zu haben, und gab als Zweck der ganzen Expedition wiederholt die Vereinigung dieses Geschwaders mit dem des Sören Norby an, welcher sich zu der Zeit in den Gewässern der Ostsee umhertrieb und dort den Hansen in aller Weise schadete. Demnach sandte die Regentin den Hansestädten ein besiegeltes Schreiben, worin sie dem Kniphoff keinen Schutz in ihren Landen zu geben versprach, ihn für einen Seeräuber erklärte, und die Hansen ausdrücklich aufforderte, ihm und seinen Gesellen, wo sie derselben habhaft werden könnten, der Seeräuber Recht und Gericht widerfahren zu lassen. Den

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 170. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_170.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)