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Am 24. October, Dienstag vor Allerheiligen, sind Kniphoff’s sämmtliche Fähnlein, die im Seetreffen erbeutet waren, mit klingendem Spiele und unter Rührung der Trommeln in die Domkirche gebracht, und alldorten über dem Predigtstuhl aufgehängt worden, als Siegeszeichen und zum rühmlichen Gedächtniß an Ditmar Kohl und seine tapfern Kampfgenossen. Daselbst haben sie lange Jahre gehangen, zuletzt sind sie ins Zeughaus gebracht, wo auch das grobe Geschütz aus Kniphoff’s Schiffen aufbewahrt wurde.

Dann wurde den tapfern Kriegs- und Schiffsleuten, wie ihren heldenmüthigen Anführern der Sold ausbezahlt. Ueberdies behielten sie die selbstgewonnene Beute, und bekamen noch dazu als Belohnung, den Werth eines der eroberten Raubschiffe, 2720 Pfund Pfennige oder Thaler, für damalige Zeit eine große Summe.


XII. Wie Kniphoff und seine Gesellen gerichtet werden.

Mittwoch, den 25. October, ist Kniphoff mit seinen Gesellen vor Gericht geführt, und daselbst verhört von 8 Uhr Morgens bis 3 Uhr Nachmittags. Da wurde er vom Fiskal auf Seeräuberei verklagt, und sein ganzes Sünden-Register, alle die Schiffe, die er genommen und geplündert, nicht weniger als 172, und all’ das unschuldige Blut, so dabei vergossen war, wurde ihm vorgehalten. Und Kniphoff vertheidigte sich selbst mit großer Klugheit und Kraft in bescheidentlicher Rede. Er entgegnete vornämlich, daß er keinen Seeraub begangen, da er König Christiern’s bestallter Hauptmann, und von ihm zu Kriegszügen gegen seine abgefallenen Reiche wie gegen die Hansen befehligt sei. Alle Schiffe, die er genommen, habe er nach Kriegsrecht genommen, darum sei er jetzt auch Kriegsgefangener und verlange für sich und seine Leute anständige Haft bis zur Auslösung, nach Kriegsrecht

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_190.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)