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zu Zeugen, daß der Delinquent „übel gerichtet“ sei, und damit bewies er klärlich, daß ihm zuviel geschehen sei, was über Recht und Urtheil hinaus gehe, was also nicht anders gebessert werden könne, als durch ein ehrlich Begräbniß. Da nun auch der arme Teufel gar nicht eigentlich enthauptet folglich das übliche Verfahren nicht genau anzuwenden war, so gab E. E. Rath zur Beruhigung der aufgeregten Gemüther darin nach, und ließ es geschehen, daß der Körper im anständigen Sarg in St. Jürgen beerdigt wurde. Für solche Milde aber erholte er sich auch wieder an den Anstiftern des Aufruhrs. Alle, die den Frohn thätlich verfolgt und ihn im Hammerbaum belagert hatten, soweit man ihrer habhaft werden konnte, wurden mit Gefängniß oder Geldbußen bis zu 10 Jochimsthaler angesehen; und einige, die deshalb entwichen waren, mußten bei ihrer Rückkehr ebenmäßig tüchtig bezahlen, was man damals nannte: „in die Büchse blasen.“


73. Wahrhaftige Historia von der Anwesenheit des Königs Christian III. von Dänemark in Hamburg.
(1538.)
I. Ankündigung.

Es war im März 1538, als zu Braunschweig eine Versammlung der Fürsten und Stände des Schmalkaldischen Bundes stattfand, woselbst über evangelische Angelegenheiten geredet und gehandelt wurde. Die Hamburgischen Abgesandten daselbst waren Johann Rodenborg, Bürgermeister; Vincent Moller, Rathmann, und Magister Hermann Rover, Secretarius, nebst Gefolge von Reisigen, 28 Pferde stark. Während solcher Verhandlungen eröffnete nun der gleichfalls anwesende König Christian III. von Dänemark unsern Gesandten, wie

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_205.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)