Seite:De Constitutio criminalis Carolina (1533) 001.jpg

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Des allerdurchleuchtig-
sten großmechtigsten vn-
überwindtlichsten Key-
ser Karls des fünfften: vnnd des
heyligen Römischen Reichs peinlich gerichts ord-
nung / auff den Reichsztägen zuo Augspurgk vnd
Regenspurgk / inn jaren dreissig / vnd
zwey vnd dreissig[WS 1] gehalten / auff-
gericht vnd beschlossen.



Cum gratia et priuilegio Imperiali.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: dreisssig