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ACHTES KAPITEL


KAUFMANN BLOCK
KÜNDIGUNG DES ADVOKATEN


Endlich hatte sich K. doch entschlossen, dem Advokaten seine Vertretung zu entziehn. Zweifel daran, ob es richtig war, so zu handeln, waren zwar nicht auszurotten, aber die Überzeugung von der Notwendigkeit dessen überwog. Die Entschließung hatte K. an dem Tage, an dem er zum Advokaten gehen wollte, viel Arbeitskraft entzogen, er arbeitete besonders langsam, er mußte sehr lange im Bureau bleiben, und es war schon 10 Uhr vorüber, als er endlich vor der Tür des Advokaten stand. Noch ehe er läutete, überlegte er, ob es nicht besser wäre, dem Advokaten telephonisch oder brieflich zu kündigen, die persönliche Unterredung würde gewiß sehr peinlich werden. Trotzdem wollte K. schließlich auf sie nicht verzichten, bei jeder andern Art der Kündigung

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Franz Kafka: Der Prozess. Berlin: Verlag die Schmiede, 1925, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Kafka_Proze%C3%9F_290.jpg&oldid=- (Version vom 8.4.2018)