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die darauff zu Rechte sich einzulassen und zu antworten schüldig / innerhalb zweyer Monats-Frist / nach beschehener Publication, mit Anstellung des Processes, der hierin abgefasseten Ordnung / bey Vermeydung dero den unterschiedlichen Articuln angehengter Straff / (die Wir / nach Beschaffenheit der Verbrechung / unnachläßlich abzufordern entschlossen ) gehorsamlich und gemäß bezeigen. Jedoch bleibet Uns und Unsern Nachkommen die Enderung und Verbesserung dieser Satzungen und Ordnungen / mit Beliebung Unserer Erbgesessenen Bürgerschaft / in
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Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung, Seite VI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Stadt_Hamburg_Statuta_007.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)
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